Hallo,
ein Arbeitssuchender stellt sein Profil auf der Jobbörse der Arbeitsagentur online. Die Einstellung wird so gewählt, dass kein direkter Kontakt, sondern nur ein Kontakt über den Vermittler möglich ist.
Der Vermittler kontaktiert den Arbeitssuchenden, informiert ihn über die Anfrage einer Firma, wobei hier nicht klar ist, ob es um eine Festanstellung oder Zeitarbeit geht. Alles sehr vage.
Diese Firma, ein Personalvermittler, fordert den Arbeitssuchenden nun auf, seine Bewerbungsunterlagen einzureichen. Das ganze soll online geschehen, wobei dabei auf einen Server einer anderen Firma umgeleitet wird. Datenschutz=Fehlanzeige. Man weiß nicht, wo die Daten hingehen. Der Arbeitssuchende bittet daraufhin diesen Personalvermittler um eine konkrete Stellenbeschreibung. Als Antwort bekommt er, dass man diverse Positionen zu besetzen habe und man erst Mal die Daten bräuchte. Man würde dann prüfen, ob das irgendwie passen könnte.
Der Arbeitssuchende bekommt den Eindruck, dass es hier gar nicht um eine konkrete Stelle geht, sondern vielmehr, dass es um das Abgreifen der Daten geht. Alles in allem macht der Personalvermittler einen sehr unseriösen Eindruck. Ist wohl mehr oder weniger eine One-Man-Show, gegründet vor nicht ein Mal einem Jahr und vermittelt angeblich alles vom Staplerfahrer bis zum IT-Spezialisten.
Frage: Ist so ein Vorgehen zulässig? Was für Anforderungen werden an Unternehmen gestellt, die über die Jobbörse Kontakt aufnehmen?
Wenn es um konkrete Stellen geht, ist es ja völlig okay seine persönlichen Daten weiter zu reichen. Aber nur um die Datenbanken von windigen Personalvermittlern zu füllen?
Muss der Arbeitssuchende seine persönlichen Daten nennen, auch wenn keine konkrete Stelle genannt wird?
Wer kann da ein paar mehr Hintergrundinfos nennen?
Schließlich gab es in dem Zusammenhang ja schon Mal handfeste Probleme:
http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung…
Gruß
S.J.