Hallo,
STOP: Hier muss unterschieden werden zwischen einer Anfrage
eines Arbeitgebers über die sog. „Jobbörse“ der Agentur für
arbeit,w elche aus datenschutzgründen an den Arbeitssuchenden
durch die Agentur für Arbeit an den Arbeitssuchenden
weitergeleitet werden muss und einem sog.
Vermittlungsvorschlag!
stellen wir uns nun vor, dass es zwischenzeitlich einen Vermittlungsvorschlag gibt. Wenn es die hierin genannte Stelle nun aber gar nicht gibt und der Arbeitsvermittler nur an die Daten des Bewerbers kommen möchte?
Gruß
S.J.