Personalvermittler sammelt Daten über Agentur

Hallo,

ein Arbeitssuchender stellt sein Profil auf der Jobbörse der Arbeitsagentur online. Die Einstellung wird so gewählt, dass kein direkter Kontakt, sondern nur ein Kontakt über den Vermittler möglich ist.

Der Vermittler kontaktiert den Arbeitssuchenden, informiert ihn über die Anfrage einer Firma, wobei hier nicht klar ist, ob es um eine Festanstellung oder Zeitarbeit geht. Alles sehr vage.

Diese Firma, ein Personalvermittler, fordert den Arbeitssuchenden nun auf, seine Bewerbungsunterlagen einzureichen. Das ganze soll online geschehen, wobei dabei auf einen Server einer anderen Firma umgeleitet wird. Datenschutz=Fehlanzeige. Man weiß nicht, wo die Daten hingehen. Der Arbeitssuchende bittet daraufhin diesen Personalvermittler um eine konkrete Stellenbeschreibung. Als Antwort bekommt er, dass man diverse Positionen zu besetzen habe und man erst Mal die Daten bräuchte. Man würde dann prüfen, ob das irgendwie passen könnte.

Der Arbeitssuchende bekommt den Eindruck, dass es hier gar nicht um eine konkrete Stelle geht, sondern vielmehr, dass es um das Abgreifen der Daten geht. Alles in allem macht der Personalvermittler einen sehr unseriösen Eindruck. Ist wohl mehr oder weniger eine One-Man-Show, gegründet vor nicht ein Mal einem Jahr und vermittelt angeblich alles vom Staplerfahrer bis zum IT-Spezialisten.

Frage: Ist so ein Vorgehen zulässig? Was für Anforderungen werden an Unternehmen gestellt, die über die Jobbörse Kontakt aufnehmen?

Wenn es um konkrete Stellen geht, ist es ja völlig okay seine persönlichen Daten weiter zu reichen. Aber nur um die Datenbanken von windigen Personalvermittlern zu füllen?

Muss der Arbeitssuchende seine persönlichen Daten nennen, auch wenn keine konkrete Stelle genannt wird?

Wer kann da ein paar mehr Hintergrundinfos nennen?

Schließlich gab es in dem Zusammenhang ja schon Mal handfeste Probleme:

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung…

Gruß

S.J.

Nabend!

Zu den gestellten „Anforderungen“ an die Arbeitgeber die in der Jobbörse der Agentur für Arbeit inserieren kann ich etwas beitragen.

Soweit mir bekannt (müsste auch per Klausel irgendwo auf der Seite der Agentur stehen) word von den Arbeitgebern lediglich erwarttet, dass sie mit ihrer Anzeige und Suche nicht gegen geltendes Recht verstoßen, also z.B. keine unsittlichkeiten etc.

Hallo,

Soweit mir bekannt (müsste auch per Klausel irgendwo auf der
Seite der Agentur stehen) word von den Arbeitgebern lediglich
erwarttet, dass sie mit ihrer Anzeige und Suche nicht gegen
geltendes Recht verstoßen, also z.B. keine unsittlichkeiten
etc.

das heißt also, sie können auf Grund der Tatsache, dass ein Arbeitssuchender sich dort bewerben muss, damit er nicht sanktioniert wird, fröhlich persönliche Daten sammeln?

Das hieße also, dass sich an der Situation, die im verlinkten Beitrag beschrieben ist, nichts geändert hat?

Müsste der Arbeitssuchende denn seine persönlichen Daten dort einreichen, obwohl ihm kein konkretes Angebot genannt wird? So unter dem Motto „sende uns Deine Daten, mal sehen, was wir damit anfangen können“.

Gruß

S.J.

STOP: Hier muss unterschieden werden zwischen einer Anfrage eines Arbeitgebers über die sog. „Jobbörse“ der Agentur für arbeit,w elche aus datenschutzgründen an den Arbeitssuchenden durch die Agentur für Arbeit an den Arbeitssuchenden weitergeleitet werden muss und einem sog. Vermittlungsvorschlag!

Bei letzterem muss man sich bewerben wenn man eine entsprechende Rechtsfolgenbelehrung bekommt (greift insbesondere dann wenn man passive Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder II bezieht), bei der Anfrage des Arbeitgebers sollten/ können eigentlich gar keine Rechtsfolgen greifen dementsprechend liegt auch keine Rechtsfolgenbelehrung bei -> man muss sich in diesem Fall nicht bewerben.

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Hallo,

STOP: Hier muss unterschieden werden zwischen einer Anfrage
eines Arbeitgebers über die sog. „Jobbörse“ der Agentur für
arbeit,w elche aus datenschutzgründen an den Arbeitssuchenden
durch die Agentur für Arbeit an den Arbeitssuchenden
weitergeleitet werden muss und einem sog.
Vermittlungsvorschlag!

stellen wir uns nun vor, dass es zwischenzeitlich einen Vermittlungsvorschlag gibt. Wenn es die hierin genannte Stelle nun aber gar nicht gibt und der Arbeitsvermittler nur an die Daten des Bewerbers kommen möchte?

Gruß

S.J.

Hallo,

Der Vermittler kontaktiert den Arbeitssuchenden, informiert
ihn über die Anfrage einer Firma,

Wurde ein schriftlicher Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung unterbreitet? Wenn nicht, dann muß man garnichts.

Gruß
Otto

Das wurde doch schon geschrieben.
Hallo,

Wurde ein schriftlicher Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung unterbreitet? Wenn nicht, dann muss man gar nichts.

schau hier: /t/personalvermittler-sammelt-daten-ueber-agentur/63…

Grüße, Ente

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Ich glaube hier herrschen ganz „falsche“ Vorstellungen von einem Vermittlungsvorschlag.
Die Vermittler der Arbeitsagentur starten ihren Suchlauf nach geeigneten Stellen nicht in der Jobbörse sondern in einem internen Programm, in diesem befinden sich soweit mir bekannt KEINE durch den Arbeitgeber in die Jobbörse SELBSTÄNDIG eingegebene Stellen, sondern von der Agentur für Arbeit (persönlich) aufgenommene Stellenangebote.
Dementsprechend sollte dieser beschriebene Fall in einem Vermittlungsvorschlag an sich nicht auftreten.

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Hallo,

in diesem Fall hat sich das Vermittlungsunternehmen an die Agentur gewandt, um die Kontaktdaten des anonym eingestellten Bewerberprofils zu erhalten. Der Vermittlungsvorschlag kam deutlich später.

Gruß

S.J.

Die Vermittler der Arbeitsagentur starten ihren Suchlauf nach
geeigneten Stellen nicht in der Jobbörse sondern in einem
internen Programm, in diesem befinden sich soweit mir bekannt
KEINE durch den Arbeitgeber in die Jobbörse SELBSTÄNDIG
eingegebene Stellen, sondern von der Agentur für Arbeit
(persönlich) aufgenommene Stellenangebote.

Ich habe schon mehrfach von Leuten gehört die einen Vermittlungsvorschlag bekommen haben für eine Stelle, die schon vorher in der Jobbörse war und zu diesem Zeitpunkt schon vergeben (oder auch nie wirklich existent) war.
Insofern verwundert mich S.J.s Besipiel nicht. Leider.

Gruß

osmodius

Das eine schließt das andere nicht aus.
Auch arbeitgeber können ihren wunsch äußern, dass ihr Profil in die Jobbörse gestellt wird, zumeist geschieht dies auch anonymisiert.

Wie gesagt, man muss zwischen den AG unterscheiden, die ihr Profil selbst reinstellen und die, die durch die Agentur betreut werden.
Ich vermute bei der entsprechenden Stelle handelte es sich um ersteren

Die Vermittler der Arbeitsagentur starten ihren Suchlauf nach
geeigneten Stellen nicht in der Jobbörse sondern in einem
internen Programm, in diesem befinden sich soweit mir bekannt
KEINE durch den Arbeitgeber in die Jobbörse SELBSTÄNDIG
eingegebene Stellen, sondern von der Agentur für Arbeit
(persönlich) aufgenommene Stellenangebote.

Das stimmt definitiv nicht. Ich habe mich letztes Jahr gleich 3 Fällen von mir Betreuter herumschlagen müssen, wo über diesen Weg dubiose Angaben kamen. Da war gar nichts geprüft. Meine Nachfrage in der Richtung wurde mit einem „keine Möglichkeiten“ quittiert und veranlasste noch nicht einmal, diese Angebote unverzüglich zu entfernen.

Soweit mir bekannt (müsste auch per Klausel irgendwo auf der
Seite der Agentur stehen) word von den Arbeitgebern lediglich
erwarttet, dass sie mit ihrer Anzeige und Suche nicht gegen
geltendes Recht verstoßen, also z.B. keine unsittlichkeiten
etc.

Ob das schonmal einen Arbeitgeber abgeschreckt hat ? Bei vielen Stellen kann man schon von vornherein absehen,daß das Jobs sind,bei denen die gesetzlichen Regelungen sehr „aufgeweicht“ werden (um nicht „gebrochen“ zu sagen). Speziell denke ich da an Vertreterjobs oder welche im Call Center. Klar,inbound mag das vielleicht noch ok sein,jedoch arbeiten 2/3 aller Callcenter outbound und versuchen das Cold Call-Verbot dadurch zu umgehen,indem sie frech lügen,der Angerufene hätten dem Anruf zugestimmt.