Sehr geehrter Rodolf,
Wozu jedoch die Frage nach dem bisherigen Gehalt?
Damit werde ich mich immer schlechter stellen. Zurzeit arbeite
ich im öffentlichen Dienst in einer Leitungsfunktion. Dabei
liegt das Gehalt ca. 30 bis 50% unter dem Industrieniveau.
Einige
Personaldienstleister scheinen den Unterschied zwischen
äffentlichem Dienst und Industrie im Gehaltsniveau nicht zu
kennen. Ich habe das Gefühl, dass dann Gehaltszahlen
verglichen werden und nur diejenigen Bewerber mit
entsprechendem bisherigen Gehalt weiterkommen.
Zurzeit habe ich schon einen Sondervertrag, der mir auch
verbietet über Details des Gehaltes zu sprechen.
hbaen Sie einen heißen Tipp für mich, wie ich mein Dilemma
umschiffen kann?
Vielen Dank,
Michael M.
Sehr geehrter Michael M.
ein Personalberater weiß wohl den Unterschied zwischen öffentl. Dienst bzw. (Lebensmittel-) Einzelhandel und Industrie. Und innerhalb der Industrie gibt es gravierende Unterschiede. So kommen Beschäftigte aus der Metall-und vor allem Elektroindustrie nie mehr in „andere“ Industriezweige, weil sie zwar wechseln wollen, aber keine Verdiensteinbußen hinnehmen wollen.
Im öffentlichen Dienst muss man ja auch unterscheiden zwischen Beamten und Angestellten. Denn…
es zählt ja immer, was NETTO auf dem Konto landet.
In der Industrie ist ja alleine in der Soz.Vers. beinahe 40 (VIERZIG) % Abzüge - NUR Soz. Vers.; der Beamte zahlt weder Rentenversicherung noch Arbeitslosenvers. noch Pflegevers. und von der Krankenkasse nur einen geringen Teil…
Die Frage nach dem bisherigen Gehalt soll vor allem dazu dienen, um festzustellen, ob es sich hier um einen Job-Hopper handelt, der nur (alle 2-4 Jahre) wegen einem höheren Gehalt wechselt und meint, er müsste jeweils - durch dieses Job-Hopping - pro Wechsel 15-30 % zusätzlich bekommen. Dies gilt bei Wechsel in der gleichen Branche.
Wenn Sie vom Öffentl. Dienst in die Elektroindustrie wechseln, können Sie ganz offen sagen, Sie wollen wechseln, damit auch Sie endlich so belohnt werden wollen, wie Kollegen/Bekannte/Verwandte in der Industrie. Und da dürfen Sie auch mit gutem Gewissen 30 % mehr verlangen, weil diese Position in der Industrie eben sooooo vergütet wird. Und deshalb wollen Sie wechseln. Das ist ein akzeptierter Grund !!!
Ihre Stillhaltepflicht in der „Vereinbarung“ wegen Ihrem Gehalt, bezieht sich vor allem auf Äußerungen in Ihrem Dienstbereich und auf unnötige Äußerungen in der Öffentlichkeit (im Verein, auf der Hocketse etc. etc) - NICHT aber im Rahmen einer Bewerbung !
Dies wäre ja eine Behinderung in der Ausübung Ihres Berufes (Unterhalt) und somit gegen das Grundgesetz.
Die (innerbetriebliche) Verpflichtung ist eine vertrauensfördernde Verpflichtung. Sie sollten deshalb, vor allem auch gegenüber Bediensteten im Öffentlichen Dienst, nicht mit Ihrem Gehalt „prahlen“.