Moin Moin.
Im Fernsehen oder auch in der Zeitung sind immer wieder Bilder vorhanden, auf denen Personen zensiert sind (schwarzer Balken durchs Gesicht, Gesicht mit wenig Pixeln dargestellt,…). Haben diese Personen immer ein Recht darauf, gegenüber der Öffentlichkeit unerkannt zu bleiben? Denn es gibt ebenfalls einige Bilder, auf denen die Personen nicht unkenntlich gemacht worden sind, obwohl sie mit Straftaten in Verbindung gebracht werden.
Des Weiteren wird auch oft der Name zensiert (Frank S.) oder Hermann Schmidt (Name geändert). Hat eine Person auch hier immer ein Recht darauf, nicht namentlich erwähnt zu werden?
Angenommen, eine Person hält sich an einem öffentlichen Platz auf, wo ein Benefizkonzert stattfindet. Die Presse ist natürlich auch vor Ort und eine Person wird zufälligerweise fotografiert, wobei dieses Foto ebenfalls veröffentlicht werden soll. Handelt es sich hier nun ein anderen Rechtsfall, weil die Person sich an einer öffentlichen Veranstaltung „FREIWILLIG“ teilgenommen hat?
Liebe Grüße Disap