Personen im Medium: Recht auf Unerkanntheit?

Moin Moin.
Im Fernsehen oder auch in der Zeitung sind immer wieder Bilder vorhanden, auf denen Personen zensiert sind (schwarzer Balken durchs Gesicht, Gesicht mit wenig Pixeln dargestellt,…). Haben diese Personen immer ein Recht darauf, gegenüber der Öffentlichkeit unerkannt zu bleiben? Denn es gibt ebenfalls einige Bilder, auf denen die Personen nicht unkenntlich gemacht worden sind, obwohl sie mit Straftaten in Verbindung gebracht werden.
Des Weiteren wird auch oft der Name zensiert (Frank S.) oder Hermann Schmidt (Name geändert). Hat eine Person auch hier immer ein Recht darauf, nicht namentlich erwähnt zu werden?
Angenommen, eine Person hält sich an einem öffentlichen Platz auf, wo ein Benefizkonzert stattfindet. Die Presse ist natürlich auch vor Ort und eine Person wird zufälligerweise fotografiert, wobei dieses Foto ebenfalls veröffentlicht werden soll. Handelt es sich hier nun ein anderen Rechtsfall, weil die Person sich an einer öffentlichen Veranstaltung „FREIWILLIG“ teilgenommen hat?

Liebe Grüße Disap

Hallo,

Im Fernsehen oder auch in der Zeitung sind immer wieder Bilder
vorhanden, auf denen Personen zensiert sind (schwarzer Balken
durchs Gesicht, Gesicht mit wenig Pixeln dargestellt,…).
Haben diese Personen immer ein Recht darauf, gegenüber der
Öffentlichkeit unerkannt zu bleiben?

Wenn sie vorher unbekannt waren ja

Denn es gibt ebenfalls einige Bilder, auf denen die Personen nicht
unkenntlich gemacht worden sind, obwohl sie mit Straftaten in
Verbindung gebracht werden.

Wenn BObele, Daniel K. oder Ackermann waren schon bekannt (=Personen der Zeitgeschichte) bevor sie vor Gericht standen, daher ist hier eine Unkenntlichmachung nicht notwendig.
Wie es bei Bildern aus andeen Ländern läuft, weiss ich nicht, v.a. wenn im Ursprungsland die Bilder von ‚unbekannten‘ Straftätern vollständig veröffentlicht werden.

Des Weiteren wird auch oft der Name zensiert (Frank S.) oder
Hermann Schmidt (Name geändert). Hat eine Person auch hier
immer ein Recht darauf, nicht namentlich erwähnt zu werden?

Macht sich besser für die Resozialisierung.

Angenommen, eine Person hält sich an einem öffentlichen Platz
auf, wo ein Benefizkonzert stattfindet. Die Presse ist
natürlich auch vor Ort und eine Person wird zufälligerweise
fotografiert, wobei dieses Foto ebenfalls veröffentlicht
werden soll. Handelt es sich hier nun ein anderen Rechtsfall,
weil die Person sich an einer öffentlichen Veranstaltung
„FREIWILLIG“ teilgenommen hat?

nein, der andere Fall äussert sich darin, dass du Bestandteil der Menge bist und im Regelfall nicht auffällst… Anders sieht es aus, wenn du mit deinem Freund aus der ersten Reihe herausgezoomt wirst, dann gilt wiedeer das Schutzrecht am eigenen Bild.

Ciao maxet.