Personen-/Sachschäden - Versicherung f. Babysitter

Guten Tag liebe Wissende!

Vielleicht könnt Ihr mir einen Rat geben:
Wir haben einen 19-monatigen Sohn und ich würde jetzt gern damit anfangen, ihn auch mal durch einen Babysitter betreuen zu lassen (z. B. wenn wir mal ins Kino gehen wollen etc.). Hiermit würde ich gern 2 - 3 junge Mädchen (gegen Entgelt, ca. 5,00 EUR/ Std.) aus der Nachbarschaft (je nach Zeit) beauftragen.

Da ich vielleicht manchmal ein wenig übervorsichtig bin, stellt sich mir die Frage, ob man bzw. ich die Mädchen versichern könnte/ sollte/ müsste. Und zwar für den Fall, dass

a) ihnen etwas passiert (wahrscheinlich dürfte dies aber durch unsere Haftpflicht- bzw. Gebäudeversicherung abgedeckt sein - muss ich mal nachsehen bzw. erfragen),

b) dass unserem Sohn was passiert (wobei für ihn eine Unfallversicherung bereits besteht)und das jeweilige Mädchen hierbei ein Verschulden trifft und/ oder

c) Gegenstände beschädigt werden und das jeweilige Mädchen hier ein Verschulden trifft.

Es ist ja leider nicht selbstverständlich, dass private Haftpflichtversicherungen bestehen und ich wäre für einen möglichen Schadensfall doch gern abgesichert - einfach damit es dann auch keinen Streit z. B. mit den Eltern gäbe oder deren Haftpflichtversicherungen nicht eintreten wollen, weil hier gegen Entgelt betreut wurde… Gibt es eine solche „Babysitterversicherung“ überhaupt?

Was meint Ihr?

Lieben Gruß

Trillian

a) ihnen etwas passiert (wahrscheinlich dürfte dies aber durch
unsere Haftpflicht- bzw. Gebäudeversicherung abgedeckt sein -

Was sollte dem Babysitter passieren, wofür Ihr haftpflichtig wäret ?

das jeweilige Mädchen hierbei ein Verschulden trifft und/ oder

Dafür müßte das Mädchen einstehen, was willst Du da versichern ?

c) Gegenstände beschädigt werden und das jeweilige Mädchen
hier ein Verschulden trifft.

Dafür müßte das Mädchen einstehen, was willst Du da versichern ?

hier gegen Entgelt betreut wurde… Gibt es eine solche „Babysitterversicherung“ überhaupt?

Es gibt Tarife der privaten Haftpflichtversicherung, die die Kinderbetreuung mit abdecken, aber wie willst Du sicherstellen, dass Euer Babysitter den auch hat ? Ich glaube kaum, dass deren Eltern ihre Versicherung wechseln, nur damit ihr Kind babysitten kann.

Was meint Ihr?

Das Du Dir etwas zu viele Gedanken machst. Du hast Deine Kind versichert, mehr kannst Du nicht tun.

a) ihnen etwas passiert (wahrscheinlich dürfte dies aber durch
unsere Haftpflicht- bzw. Gebäudeversicherung abgedeckt sein -

Was sollte dem Babysitter passieren, wofür Ihr haftpflichtig
wäret ?

Ach, da kann man sicherlich einiges konstruieren. Zum Beispiel einen Treppensturz aufgrund eines losen Teppichs.

das jeweilige Mädchen hierbei ein Verschulden trifft und/ oder

Dafür müßte das Mädchen einstehen, was willst Du da versichern
?

Ich denke mal, sie will sicher sein, dass das Mädchen auch ordenlich versichert ist um zum einen selbst abgesichert zu sein zum Anderen aber auch das Mädchen davor zu sichern sich selbst unglücklich zu machen. Halte ich für sehr verantwortungsvoll!

c) Gegenstände beschädigt werden und das jeweilige Mädchen
hier ein Verschulden trifft.

Dafür müßte das Mädchen einstehen, was willst Du da versichern
?

s.o.

hier gegen Entgelt betreut wurde… Gibt es eine solche „Babysitterversicherung“ überhaupt?

Es gibt Tarife der privaten Haftpflichtversicherung, die die
Kinderbetreuung mit abdecken, aber wie willst Du
sicherstellen, dass Euer Babysitter den auch hat ? Ich glaube
kaum, dass deren Eltern ihre Versicherung wechseln, nur damit
ihr Kind babysitten kann.

Aber ich kann den Babysitter nach einem solchen Kriterium wählen, ob dessen Eltern einen entsprechenden Vertrag haben.

Was meint Ihr?

Das Du Dir etwas zu viele Gedanken machst. Du hast Deine Kind
versichert, mehr kannst Du nicht tun.

Guten Morgen Nordlicht,

a) ihnen etwas passiert (wahrscheinlich dürfte dies aber durch
unsere Haftpflicht- bzw. Gebäudeversicherung abgedeckt sein -

Was sollte dem Babysitter passieren, wofür Ihr haftpflichtig
wäret ?

Wie Mike schon schrieb, fiele mir dazu alles Mögliche ein, wofür man ggf. haftpflichtig sein könnte (weitere Beispiele: Schnee-/ Eisglätte auf dem Weg zum Haus, Dachziegel fällt auf den Kopf etc. pp. - soll aber nicht heißen, dass unser Haus eine lebensgefährliche Bruchbude ist :wink:). Natürlich ist es eher unwahrscheinlich, dass so etwas passiert, aber es könnte - dafür versichert man sich und hofft, dass der Versicherungsfall nicht eintritt.

das jeweilige Mädchen hierbei ein Verschulden trifft und/ oder

Dafür müßte das Mädchen einstehen, was willst Du da versichern
?

Vorweg: Ich habe noch nicht mit den Eltern und den Mädchen gesprochen,also weiß ich auch nicht, ob bzw. wenn ja zu welchen Bedingungen Haftpflichtversicherungen bestehen und ob die Mädchen dies überhaupt machen wollen/ dürfen… Es handelt sich bei Deiner Aussage aber um Theorie und Praxis, nicht wahr? Natürlich ist jemand, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, dafür haftbar und zum Ausgleich verpflichtet. Wenn aber eine entsprechende Versicherung nicht eintritt bzw. gar nicht erst vorhanden ist, dann kann zu einer persönlichen Tragödie schnell noch eine finanzielle kommen - und wie heißt es so schön: einem nackten Mann - oder in diesem Fall Mädchen - kann man nicht in die Tasche greifen?

c) Gegenstände beschädigt werden und das jeweilige Mädchen
hier ein Verschulden trifft.

Dafür müßte das Mädchen einstehen, was willst Du da versichern
?

siehe oben

hier gegen Entgelt betreut wurde… Gibt es eine solche „Babysitterversicherung“ überhaupt?

Es gibt Tarife der privaten Haftpflichtversicherung, die die
Kinderbetreuung mit abdecken, aber wie willst Du
sicherstellen, dass Euer Babysitter den auch hat ? Ich glaube
kaum, dass deren Eltern ihre Versicherung wechseln, nur damit
ihr Kind babysitten kann.

Danke für den Hinweis, das war mir nicht bekannt. So weiß ich, wonach ich die Eltern fragen muss. Grds. gehe ich davon aus, dass auch die Eltern ein großes Interesse daran haben, ihre Kinder vor den finanziellen Folgen eines möglichen und vorwerfbaren Fehlverhaltens zu schützen.

Was meint Ihr?

Das Du Dir etwas zu viele Gedanken machst. Du hast Deine Kind
versichert, mehr kannst Du nicht tun.

Lieben Gruß

Trillian

Guten Morgen und vielen Dank Mike!

Du hast es auf den Punkt gebracht, so habe ich es gemeint.

Also müssten wir - sofern die Eltern einverstanden sind - mal deren Versicherungsbedingungen (aber nicht die AGBs, oder?) studieren bzw. ggf. eine kurze Anfrage an die entsprechende Versicherung mit der Bitte um schriftliche Bestätigung zu richten. Macht dies mehr Sinn, als Versicherungsbedingungen als Laie zu interpretieren? Ist so etwas üblich oder „blamiert“ man sich da bei seiner Versicherung?

Ich werde dies auch gleich mal rein interessehalber bei meiner eigenen Versicherung überprüfen.

Lieben Gruß

Trillian

Guten Morgen und vielen Dank Mike!

Gerne, was macht man nicht alles für ein Sternchen :smile:))

Du hast es auf den Punkt gebracht, so habe ich es gemeint.

Also müssten wir - sofern die Eltern einverstanden sind - mal
deren Versicherungsbedingungen (aber nicht die AGBs, oder?)
studieren bzw. ggf. eine kurze Anfrage an die entsprechende
Versicherung mit der Bitte um schriftliche Bestätigung zu
richten. Macht dies mehr Sinn, als Versicherungsbedingungen
als Laie zu interpretieren? Ist so etwas üblich oder
„blamiert“ man sich da bei seiner Versicherung?

Na, ich denke ja mal, dass die Mädels den Job ja gerne hätten. Also werden die sich auch bemühen, die von Dir geforderten Unterlagen beizubringen. Das sollte eine Kopie des Versicheurngsscheines mit einem entsprechenden Vermerkt auf die zutreffenden BBR (besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen) sein. Die AHB mußt du nicht durchlesen. Solche Sonderrisiken werden in den BBR aufgeführt. Viel Erfolg!

Ich werde dies auch gleich mal rein interessehalber bei meiner
eigenen Versicherung überprüfen.

Lieben Gruß

Trillian

Grüße
Mike

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Wie Mike schon schrieb, fiele mir dazu alles Mögliche ein,
wofür man ggf. haftpflichtig sein könnte (weitere Beispiele:
Schnee-/ Eisglätte auf dem Weg zum Haus

Das hast Du nicht zu verantworten und bist nicht haftbar zu machen!

Dachziegel fällt auf
den Kopf etc. pp. - soll aber nicht heißen, dass unser Haus
eine lebensgefährliche Bruchbude ist :wink:)

Besteht das Risiko nur für den Babysitter? I.d.R. ist dies bei einem „normalen Haus“ über Eure privat Haftpflichtversicherung schon abgedeckt.

Hallo Mike!

Gerne, was macht man nicht alles für ein Sternchen :smile:))

Dann sollst Du auch für Deine Mühe Dein Sternchen bekommen :wink:

Vielen Dank für Deinen guten Tipp.

Lieben Gruß

Trillian

Hallo CM!

Wie Mike schon schrieb, fiele mir dazu alles Mögliche ein,
wofür man ggf. haftpflichtig sein könnte (weitere Beispiele:
Schnee-/ Eisglätte auf dem Weg zum Haus

Das hast Du nicht zu verantworten und bist nicht haftbar zu
machen!

Ist das nicht so? Ich dachte immer, dass ich u. a. im Rahmen meiner Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen habe, dass Briefträger, Besucher, Babysitter usw. sicheren Fußes unser Grundstück betreten und zur Haustür gelangen können. Wenn ich dieser nicht nachkomme, tritt im Schadensfall dann (grds.) meine Haftpflichtversicherung ein.

Dachziegel fällt auf
den Kopf etc. pp. - soll aber nicht heißen, dass unser Haus
eine lebensgefährliche Bruchbude ist :wink:)

Besteht das Risiko nur für den Babysitter? I.d.R. ist dies bei
einem „normalen Haus“ über Eure privat Haftpflichtversicherung
schon abgedeckt.

Natürlich nicht - ich wollte damit eigentlich nur verdeutlichen, dass von unserer Seite das Risiko ausreichend abgesichert ist. Vielleicht habe ich mich da ja missverständlich ausgedrückt… Wäre für den Dachziegel aber nicht die Wohngebäudeversicherung zuständig (und nicht die Haftpflicht)?

Gruß

Trillian

Hallo CM!

Wie Mike schon schrieb, fiele mir dazu alles Mögliche ein,
wofür man ggf. haftpflichtig sein könnte (weitere Beispiele:
Schnee-/ Eisglätte auf dem Weg zum Haus

Das hast Du nicht zu verantworten und bist nicht haftbar zu
machen!

Ist das nicht so? Ich dachte immer, dass ich u. a. im Rahmen
meiner Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen habe,
dass Briefträger, Besucher, Babysitter usw. sicheren Fußes
unser Grundstück betreten und zur Haustür gelangen können.

Ich hab das „zum Haus“ überlesen! Es hängt u.a. von der Uhrzeit ab, ob geräumt sein muss. Dies trifft aber nicht nur den Babysitter sondern alle.

Wenn ich dieser nicht nachkomme, tritt im Schadensfall dann
(grds.) meine Haftpflichtversicherung ein.

I.d.R. schon, es sei denn, Du räumst vorsätzlich nicht.

Wäre für den Dachziegel aber
nicht die Wohngebäudeversicherung zuständig (und nicht die
Haftpflicht)?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nur Schäde AM Gebäude, ähnlich der Kasko beim KFZ.

Hallo CM!

Dies trifft aber nicht nur
den Babysitter sondern alle.

Ja, klar.

Wenn ich dieser nicht nachkomme, tritt im Schadensfall dann
(grds.) meine Haftpflichtversicherung ein.

I.d.R. schon, es sei denn, Du räumst vorsätzlich nicht.

Deswegen der Klammerzusatz

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nur Schäde AM Gebäude,
ähnlich der Kasko beim KFZ.

Danke für die Klarstellung - jetzt fällt es mir auch wieder ein (schließlich hat die Gebäudeversicherung die verrückten Dachziegel bei Cyril bezahlt).

Gruß

Trillian