Personen und Wasserpersonen?

Hallo zusammen,

ich bin Eigentümer und vermiete meine Wohnung.
Bei dem Wirtschaftsplan hat die unterscheidet die Hausverwaltung bei der Verteilung zwischen „normalen“ Personen und Wasserpersonen um die Kosten des Hauses zu verteilen.

Nun kann ich nicht verstehen, wie eine normale Person keine Wasserperson ist und daher würde ich gerne wissen, nachdem ich das Web durchsucht habe, ob es eine derartige Unterteilung überhaupt gibt?
Bei Google wird man nicht fündig :-/

Danke schonmal

MfG

Hallo,

kann die Frage leider nicht beantworten.
Haben Sie die Hausverwaltung/den Vermieter schon gefragt warum hier unterschieden wird?
Werden evtl. nur erwachsene Personen gezählt?
Sind evtl. einige Mieter nur zeitweise vor Ort (Ferienwohnung).

Gruß

Da bin ich überfragt - schau doch hier mal nach _ http://www.test.de/Betriebskostenabrechnung-Darauf-m…
Viel Glück!

Hallo ferid,

offenbar handelt es sich hier um frei verhandelte Abrechnungskriterien der Wohnungseigentümer, die die Verwaltung nach dieser Methode abrechnen lassen. Erkundige Dich doch mal bei der nächsten Eigentümerversammlung, die ja mindestens einmal im Jahr stattfinden sollte. Oder sprich mal als Miteigentümer mit der Verwaltung, nach welchen Kriterien dort abgerechnet wird. Effektiv wären natürlich unbestritten Wasseruhren, die in Deinem Fall in jedem Haushalt zu finden sein sollten. Dann könnte auch „wohnungsgerecht“ abgerechnet werden.

In der freien Vermietung für Mehrfamilienhäuser ist mir eine solche Abrechnungsmethode, wie Du sie beschrieben hast, völlig unbekannt. Da geht es meist nur nach der Anzahl der m² jeder einzelnen Wohnung, nach der Wasseruhr jedes Haushalts, oder aber nach der Anzahl der dort gemeldeten Personen. Eine Vermischung dieser Methoden ist mir unbekannt und findet sich auch im Mietrecht wohl nicht wieder. Aber, wie gesagt, unter Eigentümern können andere Methoden vielleicht zulässig sein. Verträge sind meist frei verhandelbar!

Hallo, kann leider nicht helfen

Hallo,

da es sich offensichtlich um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft handelt, muß insofern der Wohnungseigentumsverwalter gefragt werden.

Zudem sollte in der Teilungserklärung und etwaigen Beschlüssen auf den Wohnungseigentumsversammlungen die Verteilung der Kosten geregelt sein.

Ob die Verteilung der Kosten nach Personen und Wasserpersonen - was auch immer das ist - so gerechtfertigt ist, richtet sich nach der Teilungserklärugn bzw. abweichenden Beschlüssen der Wohnungseigentümer.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo Ferdi,

die Bezeichnung Wasserperson kenne ich nicht. Könnte mir darunter aber etwas vorstellen, nämlich einen Besucher, der sich regelmäßig bei einem Mieter aufhält. Es könnte also sein, dass ein Langzeitbesucher damit gemeint ist. Etwas anderes kann ich mir darunter nicht vorstellen.
Die sicherste Methode um herauszufinden was damit gemeint ist, erscheint mir aber immernoch die direkte Frage an den „Efrinder“ dieser Wasserperson.
Viel Glück dabei und beste Grüße, Hubert Steiger.

Diese Bezeichnung kenne ich nicht, kann deshalb nicht weiterhelfen.

hallo ,
ist irgendwie ja lustig "Wasserperson " !!??
Gibt es Menschen mit Schwimmhäuten .
Ich habe leider keine Ahnung und kann da nicht weiter helfen und wenn Google das auch nicht kann sind wir ja in guter Gesellschaft .
Frage mal bei der Verwaltung nach einer verständlichen Erklärung .

Das weiß ich auch nicht. Fragen Sie doch mal die Hausverwaltung. Die müsste es doch wissen.
Bassauer

Hi,

deine Antwort war für mich sehr hilfreich.
Ich liege im Clinch mit der Verwaltung und kann mir jetzt nur zu gut denken, warum das alles eingerichtet wurde.

Vielen Dank für deine Antwort

Hallo,
Ich bin wie du überträgt… habe noch nie etwas von einer wasserperson gehört… sorry!!! Aber ein Anruf bei der HV würde die Sache sicherlich schnell klären.

Viele grüße!
Mannheim13

PS: vielleicht sind Personen gemeint, die mitwohnen, aber nicht permanent???

Hallo,

ich habe das Wort Wasserpersonen noch niemals gehört…
vielleicht meinen sie sowas wie… Personen die in der Wohnung leben als „normale Personen“ und Wasserpersonen als die Leute die des Öfteren in der Wohhnung zu Besuch sind zB. Lebenspartner oder sowas. Das ist jetzt das einzige was ich mir vorstellen könnte. Ansonsten gibt es in der WEG einen solchen Begriff nicht. Frag doch mal die Verwaltung :smile: s

Hallo ferid,

es tut mir leid, von so einer Unterscheidung habe ich
auch noch nie gehört. Bitte die Hausverwaltung Dir diese seltsame Abrechnungsmethode zu erklären.
Normalerweise gibt es Wasseruhren und es wird nach
Verbrauch abgerechnet.
Grüße