Hallo ferid,
offenbar handelt es sich hier um frei verhandelte Abrechnungskriterien der Wohnungseigentümer, die die Verwaltung nach dieser Methode abrechnen lassen. Erkundige Dich doch mal bei der nächsten Eigentümerversammlung, die ja mindestens einmal im Jahr stattfinden sollte. Oder sprich mal als Miteigentümer mit der Verwaltung, nach welchen Kriterien dort abgerechnet wird. Effektiv wären natürlich unbestritten Wasseruhren, die in Deinem Fall in jedem Haushalt zu finden sein sollten. Dann könnte auch „wohnungsgerecht“ abgerechnet werden.
In der freien Vermietung für Mehrfamilienhäuser ist mir eine solche Abrechnungsmethode, wie Du sie beschrieben hast, völlig unbekannt. Da geht es meist nur nach der Anzahl der m² jeder einzelnen Wohnung, nach der Wasseruhr jedes Haushalts, oder aber nach der Anzahl der dort gemeldeten Personen. Eine Vermischung dieser Methoden ist mir unbekannt und findet sich auch im Mietrecht wohl nicht wieder. Aber, wie gesagt, unter Eigentümern können andere Methoden vielleicht zulässig sein. Verträge sind meist frei verhandelbar!