Ist im Personenaufzug Bj 2006 eines Privathauses eine Notrufanlage gesetzlich vorgeschrieben?
Danke im Voraus.
Hallo Namenloser
Ist im Personenaufzug Bj 2006 eines Privathauses eine Notrufanlage gesetzlich vorgeschrieben?
Zitat aus
http://www.haushahn-aufzuege.de/0,0,vorschriften_+_n…
Aufzugsrichtlinie 95/16/EG: Thema Notrufsystem
Die Richtlinie über Aufzüge 95/16/EG verlangt in Anhang 1, Ziffer 4.5 bei allen Neuanlagen: Aufzüge müssen über ein in beiden Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht. Weiter verlangen die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen EN 81-1 bzw. EN 81-2 unter Ziffer 14.2.3.1: Um Hilfe von außen herbeizurufen, muss den Benutzern im Fahrkorb eine leicht erkennbare und zugängliche Einrichtung für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Ziffer 14.2.3.3: Diese Einrichtung muss als Gegensprechanlage einen ständigen Kontakt mit der hilfeleistenden Stelle erlauben. Nach Abgabe eines Notrufes dürfen weitere Handlungen der Eingeschlossenen nicht mehr notwendig sein.
Gruß merimies
Eine Seite weiter: Was fordert der Gesetzgeber?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung und den noch geltenden Regeln der TRA hat der Betreiber einer Aufzuganlage während der gesamten Betriebszeit einen Aufzugwärter zu bestellen, der ständig erreichbar ist, um einzugreifen, wenn Personen im Aufzug eingeschlossen sind. Bei Neuanlagen die nach dem 1.7.1999 in Betrieb gesetzt wurden, ist nach der Europanorm EN 81 die Einrichtung einer Gegensprechanlage mit einer Kommunikationsmöglichkeit an eine ständig besetzte Stelle vorgeschrieben.
Was genau ist eine ‚ständige Verbindung‘?
Hallo Alle,
in unserem Haus ist ein Aufzug, Baujahr 1956. Da ist ein Notrufknopf drinnen der zum einen im Haus außerhalb des Aufzuges einen sehr lauten, im ganzen Treppenhaus hörbaren Rufton bewirkt.
Weiterhin ist da eine Gegensprechanlage im Aufzug mit der man, zumindest bezahlen wir dafür, jederzeit mit der Aufzugwartungsfirma (Otis) verbunden ist, also 24h an jedem Tag.
Jetzt ist aber bei uns im Haus diese Woche komplett für kurze Zeit der Strom ausgefallen. Ich fragte in der Nachbarschaft und auch paar Straßen weiter nach, dort geschah das auch.
Also ein örtlicher Netzausfall von Seiten des Netzbetreibers her.
In dieser Zeit war aber auch der Aufzug stromlos. Nun angenommen da wäre jemand drin gewesen, hätte die Gegensprechanlage funktioniert?
Ist ja wohl heutzutage kein Thema mehr daß diese Gegensprechanlage wenn sie keinen Strom bekommt auf Eigenstrom umschaltet o.ä.
Mit Eigenstrom meine ich irgenwelche Batterien, Akkus. Die Aufzugsfirma kommt sowieso viermal im Jahr um den Aufzug zu warten, da können die natürlich auch immer die Versorgung mit Eigenstrom mit überprüfen.
Bei nächster Gelegenheit werde ich mal die Dame der Hausverwaltung daraufhin ansprechen damit sie herausbekommt wie bei uns die Technik in dieser Beziehung ist.
Denn aus Phobieproblemen her möchte ich unbedingt erreichen, wenn ich oder andere im Aufzug eingeschlossen sind sie auch mit potentieller Hilfe kommunizieren können auch wenn der Hausstrom weg ist.
Garantiert wird die Hausverwaltung fragen was ggfs. so eine „Aufrüstung“ kostet.
Kann das jmd. in etwa sagen? Also ob 200, 500, 2000 €?
Danke ^ Gruß
Reinhard
In dieser Zeit war aber auch der Aufzug stromlos. Nun
angenommen da wäre jemand drin gewesen, hätte die
Gegensprechanlage funktioniert?
Sie hätte funktionieren müssen, alles andere wäre ja wohl ausgemachter Unfug.
Simpele Technik:
Man nehme einen Analoganschluss und setze ein Aufzugtelefon, welches mit der Speisung durch das Telefonnetz auskommt.
Garantiert wird die Hausverwaltung fragen was ggfs. so eine
„Aufrüstung“ kostet.
Kann das jmd. in etwa sagen? Also ob 200, 500, 2000 €?
Sollte das installierte Gerät tatsächlich auf den Hausstrom angewiesen sein, dann gibt es viele Lösungen.
So kann man sehr preiswert USVs (wie für PCs) bekommen oder auch spezielle unterbrechungsfreie Spannungsversorgungen zu Einbau in Schaltschränke, die z.B. 24V Steuerspannung aus einem Akku zur Verfügung stellen.
Hallo Reinhard
Du beschreibst einen Aufzug mit einer Signalisierung (Hupe) im Treppenhaus und einer Gegensprechverbindung zur Wartungsfirma.
Wie verhalten diese Signalanlagen bei generellem Stromausfall:
Die Hupe wird höchstens noch funktionieren, wenn Euer Aufzug mit einer (batteriegepufferten) Notbeleuchtung ausgerüstet ist.
Die Forderung nach einer „ständigen Verbindung“ wird durch die Gegensprechverbindung zur Wartungsfirma erfüllt. Dabei ist die Sprechstelle in der Aufzugskabine nur eine Nebenstelle einer Zentrale bei der Wartungsfirma und die verfügt über eine Notstromversorgung für den Fall eines GAU.
Und für Leute, welche grundsätzlich Gürtel und Hosenträger gleichzeitig tragen, besteht ja noch die Möglichkeit, ein Handy mit sich zu führen - die Mobilfunksender sind ebenfalls mit Notstromversorgungen ausgestattet.
Gruß merimies