Personenaufzug - muß er geduldet werden

Hallo,

Angenommen, in einem 4stöckigen Altbau sollen (zusätzlich zu vorhandenen Balkonen an der Vorderseite)
noch einmal an der Hinterseite des Hauses Balkone errichtet werden.

Dadurch entstünde die Möglichkeit, auch einen Personenaufzug anzubringen. Besonders ältere Bewohner der oberen Etage(n) hätten dadurch die Möglichkeit, im Falle eventueller Behinderung weiter in ihrer Wohnung bleiben zu können.
Würde dies jetzt nicht berücksichtigt werden, wäre die Chance überhaupt für einen Personenaufzug vertan Denn ansonsten wäre das Grundstück zu klein; man müsste ihn bei Errichtung der Balkonanbauten einplanen - (zumindest als Option um vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal darüber nachdenken zu können).

Besonderer Widerstand kommt von den Eigentümern des Erdgeschosses. Können sie es verhindern, dass solch ein Personenaufzug mitberücksichtigt wird (auch wenn sie sich nicht an den Kosten beteiligen müssten)?

Vielen Dank im Voraus für Antwort!

Für den Lift muss die Eigentümergemeinschaft einen Mehrheitsbeschluss treffen. Jetzt kommts drauf an, welche Mehrheit benötigt wird: 2/3 oder einfache Mehrheit oder einstimmig. Müsste in Ihrer Teilungserklärung drin stehen.

Das hört sich nach einer WEG an, bei der der EG Eigentümer für die nachhaltig seiner Wohnugnsnutzung keinen Sinn in den Kosten eines Balkons erblickt. Da kommen Sie ohnen allstimmigen Beschluß keinen Zentimeter weiter.

vielen Dank für Ihre Antwort!
Doch sind die EG-Eigentümer sehr wohl an einem Balkon interessiert, nicht aber an dem Personenaufzug.

Wie ist das zu bewerten?

Geht es um ein Mietshaus ?
Dann bestimmt allein der Vermieter.
Bei Eigentumswohnungen müssen ALLE Eigentümer
zustimmen, sonst geht es nicht.
Grüße
Aira92