Personenaufzug

Hallo,

Angenommen, in einem 4stöckigen Altbau sollen (zusätzlich zu vorhandenen Balkonen an der Vorderseite)
noch einmal an der Hinterseite des Hauses Balkone errichtet werden.

Dadurch entstünde die Möglichkeit, auch einen Personenaufzug anzubringen. Besonders ältere Bewohner der oberen Etage(n) hätten dadurch die Möglichkeit, im Falle eventueller Behinderung weiter in ihrer Wohnung bleiben zu können.
Würde dies jetzt nicht berücksichtigt werden, wäre die Chance überhaupt für einen Personenaufzug vertan Denn ansonsten wäre das Grundstück zu klein; man müsste ihn bei Errichtung der Balkonanbauten einplanen - (zumindest als Option um vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal darüber nachdenken zu können).

Besonderer Widerstand kommt von den Eigentümern des Erdgeschosses. Können sie es verhindern, dass solch ein Personenaufzug mitberücksichtigt wird (auch wenn sie sich nicht an den Kosten beteiligen müssten)?

Vielen Dank im Voraus für Antwort!

Hallo !

Ist denn so etwas baurechtlich bereits abgeklärt,ob es grundsätzlich möglich wäre ?
Die Schachttüren münden direkt auf den Balkon ?

In einer Eigentümer-Gemeinschaft kann man so etwas aber nur einstimmig beschließen. Selbst wenn die Balkonkonstruktion und Aufzugsschacht auf Gemeinschaftsgrundstück stehen sollten,im EG ist doch mindestens eine Sichtbehinderung gegeben.
Es wäre doch sehr selten,die hintere Fassade hätte keine Fenster.

mfG
duck313