Personenbeförderung ohne Schein?

Darf ein Student/Rentner etc. ohne Personenbeförderungsschein an einem Abend mehrere bezahlte Fahrten durchführen, um Gäste von einer Feier zu Hotels zu befördern (Shuttle- oder Fahrservice)? Darf privat ein solcher Fahrer bezahlt werden oder muss es ein gewerblich tätiger Fahrer mit Personenbeförderungsschein sein?

Hallo,

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html

Wobei mir nicht ganz klar ist, in welchem Rahmen diese Fahrten nun gemacht werden. Kutschiert Onkel August im Rahmen der goldenen Hochzeit einige Verwandte und bekommt dafür ein paar Euro?

Oder ist es ein Fremder, der das macht um seine Einkommen aufzubessern? Dann wäre nicht nur die Frage der Personenbeförderung selbst zu klären, sondern es wäre auch die klassische Schwarzarbeit („privat ein solcher Fahrer bezahlt“).

Generell ist zu empfehlen, das einem Unternehmer zu überlassen, denn dann ist die Haftungsfrage auch kein Thema mehr.

Gruß

S.J.

Ja, Hochzeit ist schon nicht schlecht :wink: aber Schwarzarbeit sollte es nicht sein. Ich wollte nur wissen, ob derjenige, der sich dann auf eine Anzeige hin melden würde, einen P-Schein braucht (also ob ich darauf achten muss). Ich kenne einige Studenten, die sich nebenbei Geld dazu verdient haben, indem sie Autos von A nach B fuhren, da kam mir der Gedanke, ob man das auch mit Personenbeförderung so machen kann.

Danke jedenfalls, jetzt weiß ich wieder mehr.

Ja, Hochzeit ist schon nicht schlecht :wink: aber Schwarzarbeit
sollte es nicht sein. Ich wollte nur wissen, ob derjenige, der
sich dann auf eine Anzeige hin melden würde, einen P-Schein
braucht (also ob ich darauf achten muss). Ich kenne einige
Studenten, die sich nebenbei Geld dazu verdient haben, indem
sie Autos von A nach B fuhren, da kam mir der Gedanke, ob man
das auch mit Personenbeförderung so machen kann.

Hi, da steht alles drin: http://bundesrecht.juris.de/pbefg/
Zudem ist das mehr eine steuerrechtliche Frage.
Denn, wenn man zur Fahrt in einem Kleinbus auch 9 Personen incl. Fahrer und mehr, befördern darf ohne P-Schein, so fällt das doch, wenn man es dauerhaft und gegen Bezahlung macht, wieder in das oben verlinkte Gesetz und damit auch ins Steuerrecht.
MfG ramses90

Danke jedenfalls, jetzt weiß ich wieder mehr.

Hallo,

dauerhaft und gegen Bezahlung

kleine Korrektur
Zitat aus §1 (Hervorhebung von mir)
entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung

Cu Rene

Denn, wenn man zur Fahrt in einem Kleinbus auch 9 Personen incl. :Fahrer und mehr , befördern darf ohne P-Schein

Nein,maximal 9 Personen,für die alle entsprechende Sitzgelegenheiten mit Rückhaltesystemen zur Verfügung stehen müssen.
10 Personen = PBefSchein