Also ich habe hier 2 Fälle und wollte wissen, ob wie da die Rechtslage aussieht.
Fall 1: Die Erzieherinnen in einem Kinderheim fahren die Kinder tagsüber zu allen möglichen Veranstaltungen (Kino, Schwimmbad, Eis essen). Geht das überhaupt mit normalem Führerschein? Oder braucht man dazu einen „Personenbeförderungsschein“, ähnlich wie ein Taxifahrer?
Das wäre meine Frage.
Fall 2: 2 Kollegen haben einen Termin in einer anderen Stadt, und Kollege A nimmt Kollege B mit. Hier liegt der Fall meiner Meinung nach völlig anders, denn 1.) findet das ganze außerhalb der Arbeitszeit statt (die Anfahrt gehört offiziell nicht zur Arbeitszeit) und 2.) hätte Kollege B jederzeit die Möglichkeit, mit dem Zug (oder eigenem Auto) zu fahren. Beides ist bei Fall 1 nicht der Fall.
Kann mir da jemand sagen, wie die Rechtslage aussieht?