Personenbeförderungsschein

Also ich habe hier 2 Fälle und wollte wissen, ob wie da die Rechtslage aussieht.

Fall 1: Die Erzieherinnen in einem Kinderheim fahren die Kinder tagsüber zu allen möglichen Veranstaltungen (Kino, Schwimmbad, Eis essen). Geht das überhaupt mit normalem Führerschein? Oder braucht man dazu einen „Personenbeförderungsschein“, ähnlich wie ein Taxifahrer?

Das wäre meine Frage.

Fall 2: 2 Kollegen haben einen Termin in einer anderen Stadt, und Kollege A nimmt Kollege B mit. Hier liegt der Fall meiner Meinung nach völlig anders, denn 1.) findet das ganze außerhalb der Arbeitszeit statt (die Anfahrt gehört offiziell nicht zur Arbeitszeit) und 2.) hätte Kollege B jederzeit die Möglichkeit, mit dem Zug (oder eigenem Auto) zu fahren. Beides ist bei Fall 1 nicht der Fall.

Kann mir da jemand sagen, wie die Rechtslage aussieht?

Hallo!

Ich sehe weder in Fall 1 geschweige denn in Fall 2 eine gewerbliche Transporttätigkeit.

Grüße

im fall eins benötigt die erzieherin ledeglich das schriftliche einverstädnis zur bevörderung der kinder ähnlich gehandhabt bei sportvereinen wo ausschließlich der elternteil den transport zu wettkämpfen übernehmen

Danke
OK, danke.

Hallo,

das Personenbeförderungsgesetz regelt in § 1, Abs. 1, dass die Notwendigkeit für eine Genehmigung dann besteht, wenn die Beförderung von Personen entgeltlich und geschäftsmäßig erfolgt.

In beiden beschriebenen Fällen ist dies nicht gegeben. Von daher ist auch kein Pers.bef.schein nötig.

Viele Grüße
Loroth

Ich habe im Hinterkopf, daß bei einem privaten Personentransport von mehr als 8 Personen (plus Fahrer) ein Personenbeförderungsschein erforderlich ist, da die Fuhre dann offiziell als „Bus“ gilt und nicht mehr als PKW, Mietwagen oder Taxi.
Bitte mal googlen …

Ja, das mit den 8 Personen scheint zu stimmen. Allerdings braucht man dann wohl keinen Personenbeförderungsschein, sondern einen Führerschein der Klasse D.