Personenbeförderungsschein , was darf ich fahren ?

Hallo an alle WerWeissWas Leser !

Ich habe mal eine frage :

Ich bin dabei einen Personenbeförderungsschein zu machen
und soll damit bei einer Taxi Firma einen Mercedes Vito ( 9 Sitzer )mit Schülern fahren .

Darf ich ohne mich damit Strafbar zu machen ,
auch ein Taxi fahren , Artztbesuche , Einkäufe evt. der Kunden ?

mfg. Thomas G.

Mit dem PBS darfst Du wenn Du alle Prüfungen erfüllt hast auch ein Taxi fahren sofern Du die Ortskenntnisprüfung erfüllt hast. Dies beinhaltet das auch das Führen von Fahrzeugen deren Fahrgastsitzplätze nicht mehr als acht betragen.

Wenn Du natürlich den PBS im Rahmen einer Zivi/BufDi Stelle machst und dieser beschränkt wird darfst Du kein Taxi fahren.

Gruß
Friedhelm

Hallo !
Und Danke für Ihre Antwort .

Mache den Personenbeförderungsschein ganz normal ,
nicht im Rahmen einer Zivi/BufDi Stelle .

Die Ortskenntnisprüfung , soll ich später noch machen .

Das heißt dann also ohne diese Prüfung darf ich nur Mietwagen fahren oder ?

Mache ich mich Strafbar , wenn ich die Ortskenntnissprüfung noch nicht gemacht habe und trotzdem mit den Taxi unterwegs bin ?

mfg. Thomas G.

Solltest Du nicht machen,weder mit Taxi noch mit Mietwagen, zum einen ist es mindestens ein Verstoss gegen das Personenbeförderungsgesetz, zum anderen würdest Du mit Sicherheit in Regress genommen werden wenn Du in eine Unfall oder andere Probleme verwickelt würdest.
Ausserdem wäre es ein schlechter Unternehmer, wenn er Dich ohne PBS fahren lassen würde. Das einzige was Du dann machen darfst ist der freigestellte Personenverkehr, womit die Schulkindbeförderung geneint ist. Das daarfst Du dann aber nicht mit einem Taxi oder einem Mietwagen machen.

Mich wundert das Du den Schein ohne Ortskenntnis bekommen kannst

Gruß
Friedhelm

Hallo !
Ich werde ersteinmal die vorschriften erfüllen um einen Personnenbeförderungsschein zu bekommen ,
die Schüler mit Kleinbus zu Schule fahren und
dann eine Ortskenntnisprüfung machen , um einen Taxischein zu bekommen .
Für Mietwagen fahren , brauche ich bei unserer Straßenvehrkersbehörde keine Ortskenntnisprüfung machen , da unsere Orte keine 50 000 Einwohner erreichen .

mfg. Thomas G.

Hallo Thomas,
das ist nicht mein Spezialgebiet, bitte frage nochmals genau bei jemand nach, der sich damit auskennt, oder eben bei Deinem Straßenverkehrsamt. Ich denke aber schon, dass für die Schülerfahrt ebenso ein Taxischein erforderlich ist, wie in nem PKW, also der Schein, den Du erwirbst dafür geht.
Gruß
Thomas

hallo!
sorry für die späte antwort!
der vito hat 8 sitze + fahrer (dein sitz zählt sozusagen nicht, da du auf ihm sitzt und keine fahrgäste). mit dem normalen b-klassen-führerschein darfst du bis zu 8 leute fahren (exkl du selbst). du darfst ihn also ohne probleme fahren. dein auto zählt noch als pkw, und nicht als bus oder dgln.
ich hoffe, ich konnte trotzdem helfen, obwohl es so spät ist !
sanja