Personenbezogene Beitragsanpassung in PKV?

Hallo,

ich bin seit ein paar Monaten privat krankenversichert und habe vor einigen Tagen aktualisierte Versicherungsbedingungen gefunden.
Im Anschreiben war davon die Rede, dass die Änderungen zu Gunsten der Versicherten erfolgten.
Ich habe mir nun die Mühe gemacht und die Bedingungen komplett durchgelesen. Bei den meisten Punkten schien es tatsächlich nur zu meinem Vorteil geändert worden sein.
Bei einem Punkt glaube ich aber herauszulesen, dass der Beitrag im Falle gravierender Änderungen meiner persönlichen Gesundheitslage entsprechend angepasst werden kann.
Den konkreten Text habe ich gerade nicht bei der Hand. Deshalb nur eine generelle Frage: Ist es überhaupt zulässig, den Beitrag anzupassen, wenn sich die Gesundheitslage des Versicherten ändert?
Wohlgemerkt: Es geht nicht um verschwiegene Risiken oder Vorbelastungen. Es geht um gesundheitliche Ereignisse, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind.

Danke schonmal für eure Antworten!

Gruß,
Salzmann

hallo Salzmann,
nein, ein nachträglicher Risikozuschlag ist nicht möglich.
Er wäre möglich, wenn Du nachweislich Anzeigenpflichtverletzung gemacht hättest.
davon gehe icvh aber nicht aus.
Also, eine speziell auf Deine Kostenentwicklung bezogene Beitragsberechnung nach Policierung gibt es nicht.
Daher auch der name Solidargemeinschft.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

ich wusste, dass auf dich Verlass ist! :smile:

Deine Worte haben mich beruhigt. Allerdings werde ich mal die entsprechende Passage hier rein schreiben, weil ich sie doch für zweifelhaft halte.

Gruß vom Salzmann

jetzt steh´ ich senkrecht im Bett! :smile: o.w.T.
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-)

chrrrrrrrchrrrrpffffffchr… off t. o.w.T.
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