Personenbezogene Daten speichern

Aaaalso, ich stehe vor dem Problem, das ich nicht ganz
durchblicke, hab das Datenschutzgesetz nun mehrere male
durchgelesen und von mal zu mal verwirrt mich das mehr.
Zur Thematik: Ich arbeite in einem
Sicherheitsunternehmen welches auf Events die
Einlasskontrolle etc. ausführt. Nun kommt es vor, das
wir Kid´s ( u18 ) nach 2400 uhr im Zelt z.b. erwischen
und diese an die Luft setzen. Ich würde gerne die Daten
wie Vor+Nachname, Geburtsdatum und Passnummer
aufschreiben um, wenn wir wieder wen haben vergleichen
zu können, ob der/diejenige schon öffters gegen das
Jugendschutzgesetz Verstoßen hat.
Meine Frage: Was darf ich aufschreiben? Muss ich
denjenigen was unterschreiben lassen ( wegen
Datenerhebung)? Muss ich denjenigen informieren, wenn
ich nur die Passnummer notiere? Also Anonymisiert?
Ich wäre euch sehr verbunden wenn mir mal einer da
weiterhelfen könnt, da ich aus dem DatenschGes nicht
mehr schlau werde.
Vielen dank an euch
Gruss
Stefan

Hallo, Stefan,

grundsätzlich ist Ihr Sicherheitsunternehmen für Handlungen seiner Mitarbeiter verantwortlich. So muss es z.B. seine MA anweisen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn Jugendliche erwischt werden. Eine Aufnahme der Personalien ohne Rechtsgrundlage ist nicht zulässig. Letztere könnte sich aus dem BDSG als Auffangregelung ergeben, wenn nicht der Veranstalter der Events sein Hausrecht geltend macht. Dann müsste er in Gesetzesfolge analog Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch stellen.
Ihr Sicherheitsunternehmen muss also Ihre Befugnisse eindeutig regeln, auch die Belange des BDSG. Es muss geregelt sein, auf welcher Rechtsgrundlage die Personalienfeststellung erfolgt, was mit den erhobenen personenbezogenen Daten geschieht und es müssen technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen sein, wenn die Daten elektronisch gespeichert werden.
Sind o.a. Vorkehrungen nicht vorhanden, müssen Ihre Handlungen, wenn sie rechtswidrig sind, durch Ihr Unternehmen und durch Sie als Handelndem verantwortet werden - vor einer Ordnungsbehörde oder vor dem Richter.
Rufen Sie mich ggs an. Manfred von Reumont, www.mvr-datenschutz.de

Die Antwort ist einfach: Du darfst gar nichts aufschreiben.
Gegen das Jugendschutzgesetz verstößt nicht der Jugendliche, sondern der Veranstalter, wenn er den Jugendlichen gesetzwidrig einlässt.
Du bist kein Organ der Rechtspflege, sondern hilfst dem Veranstalter, sein Hausrecht auszuüben.

Übrigens: Passnummer aufschreiben ist nicht anonymisieren, denn die Passnummer ist eindeutig auf den Passinhaber bezogen.

Gruß
Otto

So dann danke ich mal ganz herzlichst, hab ich das hier nicht ganz verstanden:

Gegen das Jugendschutzgesetz verstößt nicht der Jugendliche, sondern der Veranstalter, wenn er den Jugendlichen gesetzwidrig einlässt.

Der Jugendliche darf ja rein aber nur bis 24 Uhr und wenn dieser „Absichtlich“ länger drinn bleibt und man ihn unter 1000 Leuten suchen muss, dann kann doch der Veranstalter sich nicht Strafbar machen oder? Da müsste man ja jedem einen Sender anlegen ( u18 ) um ihn sofort ausfindig machen zu können.

///Übrigens: Passnummer aufschreiben ist nicht anonymisieren, denn die Passnummer ist eindeutig auf den Passinhaber bezogen///

Anonymisieren meinte ich, das erst garnicht der Name oder sonstiges bekannt wird, sprich man nur Zahlen hat und diese Weiterleitet, ohne überhaupt zu wissen, wer es ist, da ja Normalverbraucher nicht einfach mal ne Pass abfrage machen kann. Aber ich seh schon, ist garnicht so einfach…

Hi,
das ist ganz einfach erklärt: Das Jugendschutzgesetz (nachzulesen z.B. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-…) regelt die Aufgaben derer, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
Es enthält KEINE Vorschriften für Kinder/Jugendliche. Und darum sind auch nur Sanktionen für Erwachsene vorgesehen, die den Vorschriften des Gesetzes nicht genügen.

Was das Anonymisieren angeht: Für Dich allein gesehen hast Du ja gefühlt Recht, denn Du kannst mit der Nummer sonst nix anfangen. Zum korrekten Anonymisieren musst Du aber die Möglichkeit ausschalten, dass Du KÖNNTEST - d.h., du müsstest noch eine Stufe zwischenschalten. mehr z.B.: http://www.datenschutz-praxis.de/lexikon/a/anonymisi…

So, alle Klarheiten beseitigt?
Schöne Woche noch.
Otto

Ok erst mal viiiielen dank für die Erklärung. Ich hab das jetzt anders gelöst, haben uns das OK der Ordnungsbehörde geholt und dürfen nun die Daten aufschreiben, aber müssen sie weiterleiten und im anschluss löschen. Jedoch ist es erlaubt, den Namen und Vornamen aufzuschreiben ( Handschriftlich ). Man, was ein Akt, da will man eigentlich nur verhindern, das irgend welche Vollpfosten erst garnicht dazu kommen, in einem Event stress zu schieben und die anderen gelassen Feiern können, da muss man echt aufpassen wie sau, hammer. Trotz allem danke an euch !!! So muss ein Forum sein. Lob lob lob
Gruss Stefan