Personenbezogene Statistik auf Arbeit

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage.
Und zwar wird bei uns in der Auftragsbearbeitung, sprich Aufträge in Computer eintippen und ggf. weiterleiten, 2 Statistiken geführt.
Die eine erfolgt EDV-seitig und listet nur auf wieviel das komplette Team geschafft hat. Die zweite basiert auf einer Excel-Datei die wir unserm Teamleiter zum Feierabend zusenden müssen und behinhaltet neben der menge an „gestrichelten“ Aufträgen auch meinen Namen. Der Arbeitgeber begründet die zweite Statistik damit falls das erste System ausfällt.
Soweit auch kein Problem, jedoch weiss ich das die Statistiken ebend doch auch personenbezogen ausgewertet werden. Schließlich ist diese zweite Statistik nicht anonym.

Meine Frage hierbei:
Ist es überhaupt legitim personenbezogene Statistiken zu führen? Schließlich entstehen mir ja dadurch nachteile, selbst wenn ich gut bin (erhöhter Leistungsdruck).

Ich weiss noch das ein ehemaliger Arbeitgeber von mir so etwas auch einführen wollte und es nach 2 Tagen abgeblasen hatte. Es hätte wohl rechtliche Gründe hieß es damals.

Ich hoffe ihr könnt mir paar tipps geben :smile:

Danke im Vorraus

gruß
Max

hallo Max,
das Thema ist etwas komplex, aber ich versuche.
ja, es sind Daten, die zur leistungskontrolle geeignet sind.
habt ihr einen Betriebsrat? der ist über seine Mitbestimmung bei diesen daten einzubeziehen.
habt ihr einen Datenschutzbeauftragten, dieser müsste prüfen, ob er nach § 4d Abs 5 BDSG eine Vorabkontrolle durchführen müsste.
Vorteile;: betriebsrat und DSB können sich an deinen Arbeitegeber wenden, ohne dass du als Querulant dastehst, sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Inhaltlich kann es durchaus legitim sein, dass der Arbeitgeber „Leistungsmerkmale“ erfasst, zB bei erfolgsabhängiger Vergütung wie Akkordarbeit. Dies ist aber immer in jedem Einzelfall zu prüfen.
zB muss gewährleistet werden, dass die Daten zur zum bestimmunggemäßen Zweck verwendet werden und nur die berechtigten Personen darauf zugreifen dürfen und dass es angemessene Löschungsregelungen gibt.

ja, das war jetzt alles sehr pauschal, aber ich hoffe, es hilft dir weiter…bei Unklarheiten einfach melden
Grüße
Rudi

Grüß Gott.
Das ist , klar, ein Datenschutzproblem, mehr aber ein Arbeitnehmerproblem.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine ganze Menge Daten über Dich speichern; wer für die Erledigung einer Arbeit verantwortlich ist, gehört sicher dazu. Das ist auch verständlich, er bezahlt Dich ja auch.

Wenn Du in einer Firma mit Betriebsrat arbeitest, gibt es evtl. eine Betriebsvereinbarung zum Datenschutz; wenn noch nicht, Muster siehe http://www.betriebsrat-heute.com/betriebsvereinbarun… ; hier besonders 2.3 und 2.4
In einem Kleinbetrieb: A…karte.

Gruß

Diese Frage kann man so nicht beantworten, da die Rechte zur Nutzung von Daten aus EDV-Systemen oder Kosten- und leistungsrechnungen in der Regel in Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträgen geregelt sind. Da müsste man also genau wissen, welche Branche ist das und wie sind da die speziellen Regelungen.
Wer so etwas wissen sollte ist ihr Betriebsrat oder die für sie zuständige Gewerkschaft.
Ich würde mich an diese wenden.

Mfg

Martin Wagener

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort.
sorry habe vergessen dazuzusagen das ich über Zeitarbeit in dem Unternehmen bin.
Der BR scheint es abgesegnet zu haben. Seitens unseres Teamleiters wurde vor einigen Tagen die Aussage getroffen sie diene wohl doch der personenbezogenen Auswertung um zu sehen „wo es hängt“ und aus abrechnungstechnischen Gründen zwischen der Firma wo ich eingesetzt bin (Dienstleister) und dem Auftraggeber.
Mit irgend einer Abrechenung der Zeitarbeiter hat es also ggf. auch nichts zu tun so das ich eine personenbezogene Auswertung immer noch sehr kritisch sehe.

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort.
sorry habe vergessen dazuzusagen das ich über Zeitarbeit in dem Unternehmen bin.
Der BR scheint es abgesegnet zu haben. Seitens unseres Teamleiters wurde vor einigen Tagen die Aussage getroffen sie diene wohl doch der personenbezogenen Auswertung um zu sehen „wo es hängt“ und aus abrechnungstechnischen Gründen zwischen der Firma wo ich eingesetzt bin (Dienstleister) und dem Auftraggeber.
Mit irgend einer Abrechenung der Zeitarbeiter hat es also ggf. auch nichts zu tun so das ich eine personenbezogene Auswertung immer noch sehr kritisch sehe. .

hallo max,
gibt es einen Datenschutzbeauftragten?
auch wen der BR zugestimmt haben sollte (es spricht ja grds nichts dagegen, eine „Auseichstrategie“ zu haben, wenn die anderen daten verloren gingen) müsste gewährleistet sein, zu welchem zweck diese daten ausgewertet werden dürfen und wer darauf zugriff hat: das gesetz sieht hierfür ein Vorabkontrolle (§ 4d Abs 5 BDSG) durch den Datenschutzbeauftragten vor (ist ab 10 Mitarbeiter des Unternehmens idR erforderlich). Dummerweise hat eine unterlassene Vorabkontrolle nach der derzeitigen Fassung des Gesetzes keine Konsequenzen.
Du kannst dich auch vertraulich an die für diesen betrieb zuständige Aufsichtebehörde wenden, welche dies ist, hängt vom Bundesland ab; du findest die Adressen unter www.bfdi.de.
Als Zeitarbeitnehmer wirst du vorsichtig sein, um nicht negativ auszufallen; da aber auch zeitarbeitnehmer den betriebsrat des ausleihenden UNternehmens w#hlen können, kannst du dort ja mal nachfragen, ob es hierzu eine Betriebsvereinbarung gibt.
bei weiteren Fragen, bitte melden!
Gruß
Rudi

Tut mir leid, ich kann Dir hierzu nicht helfen. Falls Euer Betrieb einen Personal- oder Betriebsrat hat, wäre das ein Ansprechpartner hierzu. Ansonsten ggf. die Gewerkschaft.

hallo,
nachdem ich die deutsche rechtslage nicht kenne, kann ich hier leider nicht helfen.

lg
mike aus österreich

Hallo,ich gehe davon aus, dass Du zwischenzeitlich die Lösung weißt, warum „dass abgeblasen“ wurde. Es gibt im Betriebsverfassungsgesetz eine Bestimmung, wonach der Betriebsrat eine Dienstvereinbarung schließen muss, wenn Arbeitsabläufe eingeführt werden, wonach mann die Arbeit der Mitarbeiter auswerten kann. Bitte im Betriebsverfassungsgesetz nachschauen, dort bei den Aufgaben des Betriebsrats und dort ist es meines Wissens unter einer ´fortlaufenden Nr. 8 aufgezählt.

Gruss Siegfried

Hallo, Max,

leider sind die Angaben für eine genaue Auskunft „etwas dünn“, aber ich versuche es trotzdem.

Soweit ich weiß, sind personenbezogene Auswertungen sehr kritisch zu sehen…ausser, es handelt sich um „Akkordarbeit“ (dann muss man zählen, um den Lohn zu ermitteln).

Interessant wäre, ob der Teamleiter die Statistik „für sich selbst“ verlangt oder ob das von der Firma verlangt wird (wohl eher).
Insgesamt müsste so ein Verfahren wohl VOR EINFÜHRUNG mit dem Betriebs-/Personalrat abgestimmt werden, auch wozu dies dient.

Ggf. müsste auch festgelegt werden, wo und wie lange die Daten gespeichert werden (Datenschutzbeauftragter!).

Wenn man Dir z.B. nach mehreren Jahren einen Strick daraus drehen will, dass Du jetzt weniger schaffst als früher, wäre das wohl unzulässig.

Und die EDV-Auswertung: Ich vermute mal, dass Ihr über einen PC im Netz arbeitet…auch da ist es wohl ein Leichtes, Arbeitsvorgänge einem Nutzer/Mitarbeiter zuzuordnen…

Und das mit dem Argument „wenn die andere Statistik nicht mehr da ist“…hey, dazu gibt es ein Archiv bzw. eine Datensicherung durch die EDV.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Ansonsten poste mal ein bißchen mehr Details/kokrete Fragen.

lg

Lumini

Das Gesetz gibt hier keine eindeutigen Antworten, weshalb man sich auf die Kommentare verlassen muss. Einschränkungen bei den personenbezogenen Daten, die durch den Arbeitgeber bearbeitet werden, bestehen v.A. bei den „besonders schützenswerten Personendaten“ und bei den Persönlichkeitsprofilen. Verkaufsstatistiken dürfen personenbezogen geführt werden. In vielen Betrieben erfolgt die Salarierung nach einem Provisionssystem, was die personenbezogene Erfassung geradedazu voraussetzt. Auch wenn es sich hier nicht um eine reine Verkaufsstatistik handelt, so bin ich doch der Ueberzeugung, dass diese grundsätzlich zulässig ist.