Polizisten dürfen die Personalien von Person X feststellen und
auch die Person und mitgeführte Gegenstände durchsuchen, wenn
ein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat gegeben ist -
nicht aus Jux und Dollerei.
Die Maßnahme muss dem Bürger nicht begründet werden
und ist von ihm zu dulden!
Ist das ein Zitat von irgendwo her?
Könnte man sich in so einem Fall der Durchsuchung widersetzen,
wenn die Beamten keinen trifftigen Grund dazu hätten, bzw wenn
sie nur auf Verdacht eines Verkäufers hin gerufen wurden?
Wenn sie keinen hinreichenden Tatverdacht hätten und es keinen
Grund für eine allgemeine Kontrolle gibt könnte man das
machen, aber wie will der Bürger das einschätzen können?
Ich kann einschätzen, ob ich mich irgendeines Vergehens schuldig gemacht habe… Habe ich das nicht, gibt es in meinen Augen keinen Anlass dafür mich durchsuchen zu lassen.
Letztendlich: Wenn Du Dich weigerst naehrst Du ja erst recht
den Verdacht etwas getan zu haben.
Wenn der blose Verdacht keine Rechtfertigung für eine Durchsuchung ist, wie kann es dann relevant sein, ob ich mich noch verdächtiger mache indem ich mich einer nicht gerechtfertigten Durchsuchung widersetze?
Und im Fall einer Widersetzung gegen eine gerechtfertigte
Amstahandlung kann auch aus dem „unbescholtenen Bürger“
schnell ein Straftäter werden, denn da gibt es ja den §113
StGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html
Ja, aber wenn die Amtshandlung nicht gerechtfertigt ist…
Also bleiben wir einmal bei dem Kaufhaus-Beispiel:
Da kommen zwei Beamte auf einen zu und wollen in meine Tasche gucken. Die Vermutung liegt nahe, dass sie annehmen, ich hätte wohl etwas eingesteckt. Da ich das aber nicht getan habe, möchte ich gerne wissen aus welchem Anlass sie eine Durchsuchung durchführen wollen.
Müsste ich mir dann möglicher Weise anhören, dass mich das Nichts anginge und ich mich fügen muss? Oder müssten die Beamten mir nicht erstmal einen Beweis liefern, dass ich eine Straftat begangen habe (Aufnahme einer Sicherheitskamera zeigen auf der zu sehen ist wie ich etwas Gesetzeswidriges tue, oder mir Jemanden nennen der mich dabei beobachtet hat)?