Personenfotos auf Veranstaltung

Hallo,

wie ist das eigentlich…
Angenommen eine Person hält auf einer Veranstaltung einen Vortrag. Er/Sie wird nun von Leuten fotografiert, die diese Fotos nun ohne den Vortragenden zu fragen in einem Forum online stellen.
Hat der Vortragende eine Möglichkeit zu sagen „Nein, ich möchte das nicht“ oder muss er das über sich ergehen lassen, weil es eine mehr oder weniger öffentliche Veranstaltung war? man kann noch dazu sagen, das die Veranstaltung Eintritt gekostet hat.

Gruß
h.

Hallo!

man kann noch dazu sagen, das die Veranstaltung Eintritt
gekostet hat.

Das heißt, dass jeder Besucher am Eingang darauf hingewiesen hätte werden können, dass das Fotografieren nicht gestattet ist. So aber kann getrost von einem Einverständnis ausgegangen werden.

Hallo,

Hat der Vortragende eine Möglichkeit zu sagen „Nein, ich
möchte das nicht“ oder muss er das über sich ergehen lassen,
weil es eine mehr oder weniger öffentliche Veranstaltung war?
man kann noch dazu sagen, das die Veranstaltung Eintritt
gekostet hat.

warum meldet sich der Vortragende nicht einfach bei allen, die Fotos veröffentlicht haben und sagt denen, daß er das nicht möchte? Ist das Interesse der Fotografen wirklich so groß, dasß sie auf einer Veröffentlichung bestehen?
Man muß doch nicht immer gleich die Keule rausholen.
Gruß
Axel

Hallo,

ich weiß es nicht 100%, aber presserechtlich wird die öffentlich vortragende
Person m.E. im Maßstab der Berichterstattung über das betreffende Ereignis zu
einer relativen Person der Zeitgeschichte und wird damit auch abbildbar.
Grundsätzlich muss jeder, der an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt damit
rechnen, dort auch fotografiert zu werden, allerdings sind im Regelfall Portraits
und Einzelaufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung unzulässig (es müssen,
damit es Beiwerk wird, mindestens 7 Personen zu sehen sein). Wer aber einen
Vortrag hält, stellt sich ja selber in den Fokus der Öffentlichkeit und tritt
freiwillig aus der Masse heraus, was ihn dann eben zu einer relativen Person der
Zeitgeschichte macht. So bleibt m.E. nur die Bitte, die Veröffentlichung zu
unterlassen, zumindest so lange die Veröffentlichung im Rahmen der direkten
Berichterstattung über das Ereignis geschieht. Allerdings ist hier auch noch der
Sonderfaktor Internet-Forum, was die Sache rechtlich vielleicht noch
komplizierter machen könnte. Grundsärtzlich zum Thema Person der Zeitgeschichte
und Persönlichkeitsrechte:
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Grüße
Christian

Hallo,

ich weiß es nicht 100%, aber presserechtlich wird die
öffentlich vortragende
Person m.E. im Maßstab der Berichterstattung über das
betreffende Ereignis zu
einer relativen Person der Zeitgeschichte und wird damit auch
abbildbar.
Grundsätzlich muss jeder, der an öffentlichen Veranstaltungen
teilnimmt damit
rechnen, dort auch fotografiert zu werden, allerdings sind im
Regelfall Portraits
und Einzelaufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung
unzulässig (es müssen,
damit es Beiwerk wird, mindestens 7 Personen zu sehen sein).
Wer aber einen
Vortrag hält, stellt sich ja selber in den Fokus der
Öffentlichkeit und tritt
freiwillig aus der Masse heraus, was ihn dann eben zu einer
relativen Person der
Zeitgeschichte macht. So bleibt m.E. nur die Bitte, die
Veröffentlichung zu
unterlassen, zumindest so lange die Veröffentlichung im Rahmen
der direkten
Berichterstattung über das Ereignis geschieht. Allerdings ist
hier auch noch der
Sonderfaktor Internet-Forum, was die Sache rechtlich
vielleicht noch
komplizierter machen könnte.

Hallo,
ich hatte am Anfang des Jahres eine ähnliche Frage gepostet, finde diese aber nicht mehr: öffentliches Theaterspiel der Laienspielgruppe, jedermann fotografierte, Eintritt wurde verlangt, keinerlei Hinweise auf „Bitte nicht fotografieren“, am Ende Präsentation der Bilder auf einer „Presse-ähnlichen“ Homepage (…wie jedes Jahr). Am Ende wurden die dortigen Bilder „geklaut“ und ohne Einverständniss und ohne Nennung des Fotografen (jedermann denkt die Bilder sind vom Verfasser des Artikels, einem Theaterspieler) in der Regionalzeitung abgedruckt. Der Fotograf beschwerte sich dann bei der Laienspielgruppe, welche meinte „sind unsere Bilder, du hättest weder Fotografieren noch Veröffentlichen dürfen ohne unsere Erlaubnis“.
Ihr habt damals, wenn mich meine Erinnerung nicht trübt, so argumentiert:

  • Fotos machen ok
  • Fotos veröffentlich nicht ok, Recht der Person am eigenen Bild wurde verletzt etc. da keine Erlaubnis -> das es ein freiwilliger Auftritt auf einer Bühne war spielte damals keine Rolle.
  • Fotos „klauen“ ebenso nicht ok

Aus meiner Sicht komplett identische Fälle - nur gehen die Antworten komplett aneinander vorbei?

Hallo!

Ihr habt damals, wenn mich meine Erinnerung nicht trübt, so
argumentiert:

  • Fotos machen ok
  • Fotos veröffentlich nicht ok, Recht der Person am eigenen
    Bild wurde verletzt etc. da keine Erlaubnis -> das es ein
    freiwilliger Auftritt auf einer Bühne war spielte damals keine
    Rolle.

Ich war damals aber garantiert nicht dabei beim Argumentieren. Wahrscheinlich wieder mal gar kein Jurist.

  • Fotos „klauen“ ebenso nicht ok

Definitely. Da wird der übliche Honoraranspruch fällig.

Hallo,

verlangt, keinerlei Hinweise auf „Bitte nicht fotografieren“,
am Ende Präsentation der Bilder auf einer „Presse-ähnlichen“
Homepage (…wie jedes Jahr). Am Ende wurden die dortigen
Bilder „geklaut“ und ohne Einverständniss und ohne Nennung des
Fotografen (jedermann denkt die Bilder sind vom Verfasser des
Artikels, einem Theaterspieler) in der Regionalzeitung
abgedruckt. Der Fotograf beschwerte sich dann bei der
Laienspielgruppe, welche meinte „sind unsere Bilder, du
hättest weder Fotografieren noch Veröffentlichen dürfen ohne
unsere Erlaubnis“.

Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch: Hat der Fotograf die Bilder der
Laienschauspielgruppe zur Verfügung gestellt für diese Homepage? Aber warum sagt
dann die Laienspielgruppe, er habe nicht fotografieren dürfen? Oder hat der
Fotograf die Bilder selber im Netz veröffentlicht und die Laienspielgruppe hat
sie ebenfalls „geklaut“? In jedem Fall gehören die Bilder dem Fotografen und
nicht der Gruppe. Und der Fotograf müsste sich auch an die Regionalzeitung
wenden, um Honorar nachzufordern.
Was die Veröffentlichung angeht sehe ich es allerdings von der Argumentation her
wie in dem aktuellen Fall: Wer etwas öffentlich veranstaltet tritt aus seiner
Privatsphäre heraus und muss so damit rechnen, fotografiert und abgebildet zu
werden.

Aus meiner Sicht komplett identische Fälle - nur gehen die
Antworten komplett aneinander vorbei?

Nur zum Teil. Bei Deinem Fall kommen ja noch ein paar Punkte mehr hinzu.

Viele Grüße
Christian

Hallo,

Ich war damals aber garantiert nicht dabei beim Argumentieren.
Wahrscheinlich wieder mal gar kein Jurist.

Da ich auch kein Jurist bin und mein Presserecht-Seminar auch schon wieder ein
Weilchen her ist: würdest Du Dich meiner Argumentation anschließen oder siehst Du
es anders? Wäre Dir sehr dankbar, wenn Du als Profi noch was dazu sagen könntest.

Vielen Dank
Christian