Hallo Leute,
eine Personengesellschaft (z.B. OHG) ist ja keine juristische Person und ist daher auch nicht körperschaftssteuerpflichtig. Wohl aber sind die Gesellschafter aber natürlich Einkommensteuerpflichtig. Nun meine Frage: Angenommen, die Personengesellschaft erzielt in einer Periode einen Gewinn von 200.000 Euro. Die beiden einzigen Unternehmer, A und B, die sich den Gewinn gemäß dem Gesellschaftsvertrag 50:50 teilen, beschließen, sich nur insgesamt 100.000 Euro (also jeder 50.000 Euro) auszahlen zu lassen und das Gesellschaftsvermögen um 100.000 Euro zu erhöhen.
Wie werden der im Unternehmen belassene Gewinnanteil versteuert? Unterliegt er auch der Einkommensteuer?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Christian