Personengesellschaft Besteuerung

Hallo Leute,

eine Personengesellschaft (z.B. OHG) ist ja keine juristische Person und ist daher auch nicht körperschaftssteuerpflichtig. Wohl aber sind die Gesellschafter aber natürlich Einkommensteuerpflichtig. Nun meine Frage: Angenommen, die Personengesellschaft erzielt in einer Periode einen Gewinn von 200.000 Euro. Die beiden einzigen Unternehmer, A und B, die sich den Gewinn gemäß dem Gesellschaftsvertrag 50:50 teilen, beschließen, sich nur insgesamt 100.000 Euro (also jeder 50.000 Euro) auszahlen zu lassen und das Gesellschaftsvermögen um 100.000 Euro zu erhöhen.
Wie werden der im Unternehmen belassene Gewinnanteil versteuert? Unterliegt er auch der Einkommensteuer?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Christian

Hallo,

Wie werden der im Unternehmen belassene Gewinnanteil
versteuert? Unterliegt er auch der Einkommensteuer?

die Besteuerung passiert unabhängig davon, ob die Gewinne entnommen werden. Am Ende des Jahres werden die dem jeweiligen Gesellschafter zufallenden Gewinne auf ein entsprechendes Konto (der internen Buchführung) gebucht. Das löst dann die Steuerpflicht aus.

Gruß
Christian