Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Besteuerung einer Personengesellschaft. Der Gewinn wird ja den Gesellschaftern zugewiesen und diese haben ihn dann ja zu versteuern. Wie verhält sich das, wenn die Personengesellschaft eine Dividende von einer gehaltenen Kapitalgesellschaft erhält?
Beispiel:
Die Gesellschafter einer OHG sind zu je 50% der A (er hält die Beteiligung an der OHG im Privatvermögen) und die B-KG.
Die OHG ist an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und erhält eine Dividende von 100 GE (keine weiteren Geschäftsvorfälle liegen im Wirtschaftsjahr vor). Berücksichtigt die OHG jetzt bereits bei Ihrer Gewinnfeststellung, dass der Teil der Ausschüttung der A zuzurechnen ist einer Besteuerung von 25% (Kapitalertragssteuer) zu unterwerfen ist und der Teil der Ausschüttung der auf die B-KG entfällt zu 40% steuerfrei ist (§ 3 Nr. 40 EStG)?
Stpfl. Gewinn der OHG:
Erträge 100
./. stpl. Anteil A (50 GE x 25 %) = 12,5 GE
./. stfr. Anteil KG (50 GE x 40 %) = 20 GE
Summe: 67,5 GE
Würde sich der Gewinn der OHG somit nur 67,5 Geldeinheiten belaufen, welche dann A in Höhe von 37,5 GE (50 GE – 12,5 GE) und B in Höhe 30 GE (50 GE – 30 GE) zu versteuern haben (Einkünfte gem. § 15 EStG)?
Vorab vielen Dank für die Hilfe.