Hallo langernick,
Die Gegend war gut bekannt: durchschnittliches Wohnviertel in
einer größeren Stadt. Große vierspurige Straße, wo auch noch
mehr Personen unterwegs waren.
und was hat dies mit meinem Einwand zu tun ? Der Reifenstecher
war in der chemnitzer Innenstadt unterwegs. Auch der
feuerteufel ist in bebauter Umgebung unterwegs. Den letzten
hat man nur gefasst, weil er mal die Nerven verloren hat und
durch Fluchtverhalten angesichts eines grün-weissen wagens auf
sich aufmerksam machte. Er konnte in diesem Moment noch
fliehen (war per Fahrrad unterwegs), aber die
Personenbeschreibung hat dann den entscheidenden Kick in der
Fahndung gegeben.
ich dachte, deine frage zielte darauf, ob ich die gegend gut
kenne, oder ob ich mich in einem viertel aufhielt, dasss ich
nicht kannte und somit nicht sagen konnte, was dort abgeht,
oder ob es „gefährlich“ dort ist. so war es doch gemeint! und
daher meine antwort: ich kenne das wohngebiet gut! (auch wenn
ich dort nicht selbst wohne) und dort gint es keine
wiederholten straftaten! (wenn es der fall wäre, würde es auch
in der lokal presse stehen, ob nun radio, tv oder zeitung) das
ist definitiv nicvht der fall! daher mein einwand, dass es
dort ruhig ist.
und dann muss ich mich doch - für mich ohne erkennbaren grund
- nicht wie ein schwerverbrecher behandeln lassen…
Mich würde mal deine Meinung zu dieser Passage
Das Argument der Eigensicherung kann doch aber in allen Fällen
geltend gemacht werden, oder nicht? Klingt für mich wie ein
Freibrief.
Nicht in allen Fällen, aber versetz Dich mal in die Lage eines Polizisten. Er kennt Dich nicht.
Warum haste Dir den Ausweis nicht
zeigen lassen?
Weil man sich überrumpelt fühlt und das Auftreten des
Polizisten auch ne Rolle spielt, ob man sich überhaupt noch
traut, nach so etwas zu fragen.
Ein sichers Auftreten ist nun mal wichtig. Denn die Personen, die :solche Überprüfungen gewohnt sind, weil sie Dreck am Stecken haben, :merken sofort, wenn der Polizist unsicher ist.
Es ist sogar erwiesen, dass Angriffe auf polizeibeamte sich bei :unsicherm Auftreten häufen.
Und als er mit seiner Aktion
fertig war, war er auch extrem schnell wieder weg; schnell
in’s Auto gesetzt, Tür zugeschlagen und losgefahren. Da blieb
wirklich kaum Zeit.
Stell Dir mal vor, Du wurdest überfallen. Möchtest Du dann, dass die
olizei, wenn sie den Täter sucht, sich noch ewig Zeit mit den
ersonen läßt die bereits überprüft wurden und als negativ eingestuft :sind?
Und ums wieder am Bsp. festzumachen:
Stell Dir vor Du bist der Polizist, der auf der Suche nach dem Täter :fünf Personen in der Gegend überprüft, auf die die vage Beschreibung :eines Verletzten Raubopfers passt. Vier davon diskutieren ewig rum und :zwei lassen sich sogar Dienstkarten geben und einer davon beschwert :sich bzw. erstattet eine (sinnlose) Anzeige.
Und das passiert Dir ein paar mal. Dann wirst Du irgendwann bei der :Absuche der Gegend nach einem Überfall eben NIEMANDEN mehr :feststellen, auf den die Beschreibung passen könnte… Dann hast Du :keine Diskussion, keinen Ärger, keinen Schreibkram keine :Beförderungssperre, begibst Dich nicht in Gefahr und Dein Geld :bekommst Du trotzdem, weils Dir keiner beweisen kann.
in diesem Posting
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
welches meine Meinung relativ gut widerspiegelt, erfahren.
„Du meinst man muss dem Mörder erst die tat gerichtsfest
beweisen eh man in seine Tasche guckt ob er das
Schlachtermesser gerade bei sich trägt ?
Oder der Dieb seinen Dietrich“
Das stimmt wohl,
gut, da sind wir uns also einig
aber anders rum gefragt, muss man als Normalbürger denn seine
Unschuld beweisen? Sind wir soweit schon gekommen…
Blöde Polemik. Bist du irgendeiner Straftat beschuldigt worden
? Ja? Du weisst, das dies nur der Staatsanwalt abschliessend
machen kann? Bis dahin bist du erst mal nur verdächtigt. Auch
wenn das in der Zeitung mit den grossen Buchstaben nicht so
genau genommen wird.
keine polemik! spinnst du!!! du sagst, man kann den mit dem
messer in der tasche nicht erkennen, richtig. das beudeutet nach
deiner aussage aber dann: weil es man nicht kann, können alle
ein messer dabei haben! also sind alle verdächtig!!
Wenn ein Gewaltverbrechen geschehen ist, dann würde ich aus Eigenschutz da ganz genau hingucken. Die folgenden Linkls geben auch einen Hinweis, warum der Polizist lieber einmal mehr hinguckt als einmal zu wenig:
Lies mal hier
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/pressem98/B…
Zitat:
„erschoß er am Morgen des 23. Februar 1997 auf dem Parkplatz Roseburg bei Gudow an der A 24 Richtung Berlin anläßlich einer Kontrolle seiner Fahrzeugpapiere ohne jede Vorwarnung mit einer Selbstladeflinte aus geringer Entfernung einen Polizeiobermeister in dessen Dienstfahrzeug und versuchte, einen weiteren auf dem Beifahrersitz sitzenden Beamten zu erschießen.“
oder hier
http://www.corsipo.de/Trautner.htm
Zitat
„hatten die beiden 31-jährigen Polizisten einen jüdischen Friedhof zwischen Erlangen und Bubenreuth geschützt. Als sie gegen 01.30 Uhr einen verdächtigen Ford anhalten wollten, gab der Fahrer Gas, streifte mehrere geparkte Autos und blieb nach einem Kilometer lenkunfähig stehen. Als der Beamte Christian Trautner an die Scheibe klopfte, öffnete der Fahrer den Angaben zufolge die Tür, sagte: «Schau mal, was ich da habe» und schoss Trautner mit einer Pistole in die Brust.“
oder hier
http://www.google.de/url?sa=t&ct=res&cd=3&url=http%3…
Es gibt anscheinend pro Jahr ca. 70 körperliche Angriffe, die mit mehr als 7d Dienstunfähigekit oder gar mit dem Tod (6-7 p.a.)
Zitat
"
-die absolute Mehrheit der Täter war lt. den vorliegenden Studien unter 30 Jahre alt.
-In Großstädten kam es in Relation zum Bevölkerungsanteil überproportional oft zu ngriffen gegen Polizistinnen und Polizisten.
-Die überwiegende Mehrheit der Angriffe erfolgte an öffentlichen Orten (vor allem auf Straßen, Wegen usw., aber auch in Bars und Lokalen)…
"
Ich vermute mal, dass du beide Risikofaktoren erfüllst…
Wie würdest Du im folgenden Fall reagieren?
Du bist Polizist, sitzt im Streifenwagen, Durchsage „Im Stadtpark wird ein Kind (w, 8 Jahre, 1,50 m gross) vermisst, ev. Kindesentführung.“. Dir kommt gerade ein ÖPNV-Bus entgegen, der am Stadtpark vorbeifährt.
Hältst Du den Bus an und kontrollierst alle Personen die ein Kind dabeihaben oder vermeidest Du, dass verdächtigen von 2-3 unschuldigen Päärchen und die Warterei von 45 fast definitiv unbeteiligten ?
Ich saß drin, mich hat die Aktion 10 min gekostet und die Russlanddt. Familie war sicher auch nicht glücklich zur Personenfeststellung aus den fast vollen Bus geholt zu werden.
Oder philosophisch gefragt:
Bei welchem geschehenen Delikt hättest Du Dich nicht über diese Behandlung beschwert ?
Weiterhin muss man generell etwas bedenken:
Jeder Mensch hat das recht sein Leben zu schützen. Entweder er tut dies selbst (Bsp. USA) oder er überlässt dies dem Staat (D, Gewaltmonopol des Staates). Nur wenn der Staat dies wirklich leisten kann, wird das Gewaltmonopol anerkannt und bleibt bestehen, ansonsten kippt die Situation in anarchistische Zustände und das Recht des Stärkeren zählt.
gibt es nicht soetwas, wie die verhältnismäßigkeit der
mittel???
Ob die Mittel verhältnismässig waren, können wir von hier aus nicht beurteilen. WIr können nur dir vor Augen führen, dass es genügend Situationen des Lebens gibt, wo so etwas verhältnismässig sein kann.
Ciao maxet.