Personenkontrolle durch Polizei

Hallo an alle,

angenommen, es gibt den Fall: Eine Person A zu Fuß unterwegs wird auf öffentlicher Straße von einem Polizeiwagen gestopt und es werden die Personalien verlangt. Die werden bereitwillig genannt und nach der Begründung der Kontrolle gefragt: Es wäre „in der Nähe“ also ein bis zwei Straßen weiter eine „verdächtige Person“ in heller Kleidung gesehen worden (angenommen es ist abends und somit dunkel zu diesem Zeitpunkt). Person A trägt ein graues T-Shirt und eine dunkle Hose. Vermutlich ist die Polizei, auch ohne Begründung oder Anlass zu jedem Zeitpunkt berechtigt, die Personalien festzustellen… (Ist das richtig?) Dann durchsucht der Polizeibeamte die Kleidung und die Tasche der Person A. Darf der Polizist das einfach so??? Ohne konkreten Anlass??? Ohne begründeten Verdacht??? Auch ohne dass der Polzeibeamte seinen Ausweis vorher zeigt oder sich namentlich vorstellt…? Anschließend werden die Personalien der Person A über Interpol (!) überprüft - „es liegt nichts vor“ - und auf nachfragen wird erläutert, diese Personenkontrolle und der zugehörige Anlass werden für fünf Jahre (!!!) in der Datenbank der Polizei gespeichert. Ist das rechtens??? Und gibt es die Möglichkeit für die betreffende Person, Auskunft über die gespeicherten Daten bei der Polizei zu beantragen bzw. zu verlangen?
Viele Fragen, ich weiß… Aber über Antwort wäre ich dankbar!!!

irgendwasisjaimmae

Hallo langernick,

angenommen, es gibt den Fall: Eine Person A zu Fuß unterwegs
wird auf öffentlicher Straße von einem Polizeiwagen gestopt
und es werden die Personalien verlangt. Die werden
bereitwillig genannt und nach der Begründung der Kontrolle
gefragt: Es wäre „in der Nähe“ also ein bis zwei Straßen
weiter eine „verdächtige Person“ in heller Kleidung gesehen
worden (angenommen es ist abends und somit dunkel zu diesem
Zeitpunkt). Person A trägt ein graues T-Shirt und eine dunkle
Hose.

Frag mal einen Kriminaler, wie gut Zeugenaussagen sind. Die Chance, dass mehrere Zeugen eine zusammengenommen stimmige Personenbeschreibung liefern ist gering. Ausserdem assoziiere ich mit heller Kleidung tendenziell helle Oberbekleidung

Vermutlich ist die Polizei, auch ohne Begründung oder
Anlass zu jedem Zeitpunkt berechtigt, die Personalien
festzustellen… (Ist das richtig?)

warum nicht

Dann durchsucht der Polizeibeamte die Kleidung und die Tasche der
Person A. Darf der Polizist das einfach so??? Ohne konkreten
Anlass???

Anlass ist wahrscheinlich gegeben. mIch weiss nicht, ob du die Gegend kennst. Vielleicht ist in der Gegend gerade ein feiuerteufel, Reifenstecher oder Laubeneinbrecher zugange. Solange dies nicht vorbestrafte Menschen sind nützen die Spuren wie Fingerabdrücke/Speichel nix. Da muss man halt per offensiver Fahndung (Personenkontrollen von Menschen, die sowohl vom körperlichen als auch vom Auftreten her passen) versuchen, einen Zufallsfund zu machen.

Ohne begründeten Verdacht???

Du meinst man muss dem Mörder erst die tat gerichtsfest beweisen eh man in seine Tasche guckt ob er das Schlachtermesser gerade bei sich trägt ?
Oder der Dieb seinen Dietrich ?

Auch ohne dass der Polzeibeamte

m.W. muss er auf Anfrage bneides vorzeigen/angeben.:seinen Ausweis vorher zeigt oder sich namentlich vorstellt…?

Anschließend werden die Personalien der Person A über Interpol
(!) überprüft - „es liegt nichts vor“ -

Ich glaub, da hat jemand was falsch verstanden. Interpol-Anfragen gehen nicht mal in 5 min vom Auto aus, nicht mal Europol. Die Jungs aus dem Kriminalistik-Brett können da mehr dazu sagen.

und auf nachfragen wird erläutert, diese Personenkontrolle und der
zugehörige Anlass werden für fünf Jahre (!!!) in der Datenbank der
Polizei gespeichert.

glaub ich jetzt nicht, trotz der grasierenden Kindermörder- und Terrorhysterie

Ciao maxet.

Hallo langernick,

angenommen, es gibt den Fall: Eine Person A zu Fuß unterwegs
wird auf öffentlicher Straße von einem Polizeiwagen gestopt
und es werden die Personalien verlangt. Die werden
bereitwillig genannt und nach der Begründung der Kontrolle
gefragt: Es wäre „in der Nähe“ also ein bis zwei Straßen
weiter eine „verdächtige Person“ in heller Kleidung gesehen
worden (angenommen es ist abends und somit dunkel zu diesem
Zeitpunkt). Person A trägt ein graues T-Shirt und eine dunkle
Hose.

Frag mal einen Kriminaler, wie gut Zeugenaussagen sind. Die
Chance, dass mehrere Zeugen eine zusammengenommen stimmige
Personenbeschreibung liefern ist gering. Ausserdem assoziiere
ich mit heller Kleidung tendenziell helle Oberbekleidung

Zeugenaussagen, insbesondere wenn eine Streßsituation vorlag sind oft unglaublich fehlerhaft, die muß man schon sehr weit gefasst deuten.

Vermutlich ist die Polizei, auch ohne Begründung oder
Anlass zu jedem Zeitpunkt berechtigt, die Personalien
festzustellen… (Ist das richtig?)

warum nicht

Ja, es ist selbstverständlich möglich.

Dann durchsucht der Polizeibeamte die Kleidung und die Tasche der
Person A. Darf der Polizist das einfach so??? Ohne konkreten
Anlass???

Anlass ist wahrscheinlich gegeben. mIch weiss nicht, ob du die
Gegend kennst. Vielleicht ist in der Gegend gerade ein
feiuerteufel, Reifenstecher oder Laubeneinbrecher zugange.
Solange dies nicht vorbestrafte Menschen sind nützen die
Spuren wie Fingerabdrücke/Speichel nix. Da muss man halt per
offensiver Fahndung (Personenkontrollen von Menschen, die
sowohl vom körperlichen als auch vom Auftreten her passen)
versuchen, einen Zufallsfund zu machen.

Ohne begründeten Verdacht???

Du meinst man muss dem Mörder erst die tat gerichtsfest
beweisen eh man in seine Tasche guckt ob er das
Schlachtermesser gerade bei sich trägt ?
Oder der Dieb seinen Dietrich ?

Auch ohne dass der Polzeibeamte
seinen Ausweis vorher zeigt oder sich namentlich vorstellt…?

m.W. muss er auf Anfrage bneides vorzeigen/angeben.

Alles absolut richtig. Nur was das Ausweisen/Vorstellen angeht möchte ich etwas ergänzen. Wenn ein Polizeibeamter in Uniform tätig wird ist die Erkennbarkeit für die Maßnahme 100%ig gegeben. „Der hätte sich auch verkleidet haben können“ wird von keinem Gericht der Welt als Ausrede für einen evtl. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anerkannt, sich unberechtigt als Polizeibeamter zu verkleiden und auszugeben wird dementsprechend auch hart bestraft. Polizei in Zivil muss sich deutlich erkennbar ausweisen bevor sie eine Maßnahme trifft (Ausnahme selbstverständlich Gefahr im Verzug).
Das Recht von einem Polizeibeamten Namen und Dienstausweisnummer zu erfahren um sich ggf. beschweren zu können begründet aber NIEMALS, dass dieser sofort seine Maßnahme abbricht um dem nachzukommen.
Bei einer uniformierten Streife kann man NACH der Maßnahme um Dienstausweis und Namen bitten (der ja auch drauf steht) um sich die Daten zu notieren.

Anschließend werden die Personalien der Person A über Interpol
(!) überprüft - „es liegt nichts vor“ -

Ich glaub, da hat jemand was falsch verstanden.
Interpol-Anfragen gehen nicht mal in 5 min vom Auto aus,
nicht mal Europol. Die Jungs aus dem Kriminalistik-Brett
können da mehr dazu sagen.

Selbstverständlich gehen Interpol-Abfragen nicht aus dem Stehgreif auf der Straße. Vollkommener Unsinn. Was maximal überprüft wird ist ob die Person aktuell im INPOL ausgeschrieben ist, das heißt ob z.B. nach ihm gefahndet wird. Das ist im Übrigen ganz normales Prozedre bei absolut jeder Personenkontrolle und mit Sicherheit auch für jeden Nachvollziehbar.

und auf nachfragen wird erläutert, diese Personenkontrolle und der
zugehörige Anlass werden für fünf Jahre (!!!) in der Datenbank der
Polizei gespeichert.

glaub ich jetzt nicht, trotz der grasierenden Kindermörder-
und Terrorhysterie

Ist auch totaler Schwachsinn.

Im Übrigen gab es vor ein paar Wochen genau das gleiche Thema im Polizeibrett.

mfg
Simon

Moin,

Was maximal
überprüft wird ist ob die Person aktuell im INPOL
ausgeschrieben ist, das heißt ob z.B. nach ihm gefahndet wird.

ich nehme auch mal an, daß da jemand Interpol (weil bekannt) verstanden hat, als Inpol gesagt wurde. So macht man aus einer Mücke drei Elefanten.

Gruß,
Christian

ich nehme auch mal an, daß da jemand Interpol (weil bekannt)
verstanden hat, als Inpol gesagt wurde…

Ich würde vom Art und Ausdruck des Postings her mal frech auf „verstehen wollte“ schließen.

mfg
Simon

off topic: Was soll das Geflame?
Sorry, aber was diese Schiesserei gegen den Fragesteller soll, ist mir total rätselhaft. Klare Frage - klare Antwort sollte doch hier die Regel sein. Mir geht es auch ziemlich auf den Keks, daß offenbar viele Polizeibeamte ihre Machtposition, die sie aufgrund ihres Jobs (zurecht) haben, für persönliche Aversionen gegen bestimmte Personengruppen ausnutzen. Bin als erkennbarer Punk und Fußballfan leider oft genug davon betroffen und sehe auch häufig, daß Obdachlose oder Ausländer imho über die Maßen „hart rangenommen“ werden. Aber anscheinend wird in den letzten Jahren nicht mehr so stark bei der Einstellung von Polizisten auf charakterliche / menschliche Qualitäten geschaut - vielleicht weil man sonst zuwenig Leute findet, die den Job machen wollen.

Nix für ungut & Gruß an alle korrekten Polizeibeamten,
Tommy

2 „Gefällt mir“

Auf eine klare Frage bekommt jeder von mir eine klare Antwort.
Für wüste Spekulationen ist bei einer klaren Frage allerdings kein Platz. Wer meint sich so „ergießen“ zu müssen darf sich wohl auch nicht über Spott beklagen. Wie man in den Wald rein ruft und so.

Für Deine Paranoia kann ich nun auch nichts. Ich für meinen Teil habe noch nicht ein einziges mal ohne handfesten Grund Eingriffsmaßnahmen getätigt.

mfg
Simon

Hallo,

ich danke dir für deinen Beitrag, Tommy!

Muss ich mich hier als Fragensteller grundlos als „Troll“ von Simon beschimpfen lassen… Und an Simon: Ich habe doch klare Fragen gestellt, warum kommst du so polemisch rüber?
Beantworte doch bitte einfach nur meine Frage, welche Rechte ein Polizist hat!
Und wenn der Polizist mir sagt, die Daten werden für 5 Jahre speichert, warum sollte das nicht stimmen?

Du bist selber Polizist, Simon…? Kannst du es dann nicht verstehen, oder hast du es in deiner Ausbildung nicht gelernt, dass sich manche Menschen in so einer Situation einfach unwohl fühlen oder oder sich zu unrecht bedrängt fühlen…

Und wieso schreibst du „wie man in den wald…“ Was hab ich dir denn getan? War ich unhöflich…???

Und Simon, wenn du nichts konstruktives beizutragen hast, dann sei doch bitte ganz still!

Viele Grüße,
irgendwasisjaimmae

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich für meinen
Teil habe noch nicht ein einziges mal ohne handfesten Grund
Eingriffsmaßnahmen getätigt.

Aber genau darum ging es bei der Ausgangsfrage. Ohne Grund sind die vom Fragesteller genannten Eingriffsmaßnahmen eben nicht zulässig. Es wird hier ja niemand beantworten können, ob das in dem wohl vom Fragesteller gemeinten konkreten Fall so war oder nicht war. Aber von vornherein die Polizei pauschal zu exkulpieren ist genausowenig angebracht wie sie pauschal zu verurteilen. Aus der Praxis muss man halt sagen, dass es leider nicht immer so ist, dass die Polizei die Rechtsvorschriften beachtet. Das ist zwar nicht generell so, es sind aber auch nicht ganz seltene Einzelfälle.

Gruß
Tom

3 „Gefällt mir“

Hallo,

zugegeben, wenn man die Möglichkeit hat, den Sprechfunk mitzuhören, ist Inpol von Interpol schwer zu unterscheiden. Aber was muss man als Laie denn für Einzelheiten wissen? War vielleicht nur eine Verwechslung in diesem Punkt!
Und wieso wird unterstellt, dass das gehört werden „wollte“. Freche Unterstellung von Simon!!!

„Anlass ist wahrscheinlich gegeben. mIch weiss nicht, ob du die Gegend kennst. Vielleicht ist in der Gegend gerade ein feiuerteufel, Reifenstecher oder Laubeneinbrecher zugange. Solange dies nicht vorbestrafte Menschen sind nützen die Spuren wie Fingerabdrücke/Speichel nix. Da muss man halt per offensiver Fahndung (Personenkontrollen von Menschen, die sowohl vom körperlichen als auch vom Auftreten her passen) versuchen, einen Zufallsfund zu“

Die Gegend war gut bekannt: durchschnittliches Wohnviertel in einer größeren Stadt. Große vierspurige Straße, wo auch noch mehr Personen unterwegs waren.

„Du meinst man muss dem Mörder erst die tat gerichtsfest beweisen eh man in seine Tasche guckt ob er das Schlachtermesser gerade bei sich trägt ?
Oder der Dieb seinen Dietrich“
Das stimmt wohl, aber anders rum gefragt, muss man als Normalbürger denn seine Unschuld beweisen? Sind wir soweit schon gekommen…

Viele Grüße

Hallo Tom,

danke für deine Antwort. Endlich mal was konstruktives!!!

Ohne Grund
sind die vom Fragesteller genannten Eingriffsmaßnahmen eben
nicht zulässig.

Kannst du mir denn sagen, welche Maßnahmen zulässig sind. Oder wie man sich im zweifelsfall verhält bzw ob man sich dagegen wehren kann?
Und vielleicht weißt du auch, in welchem Fall solche Eingriffsmaßnahmen zulässig sind.

… Aber von vornherein die Polizei pauschal
zu exkulpieren ist genausowenig angebracht wie sie pauschal zu
verurteilen. Aus der Praxis muss man halt sagen, dass es
leider nicht immer so ist, dass die Polizei die
Rechtsvorschriften beachtet. Das ist zwar nicht generell so,
es sind aber auch nicht ganz seltene Einzelfälle.

Es war nie meine Absicht, die Polizei pauschal zu verurteilen! Ich hoffe, es ist nicht so rübergekommen.
Ich wollte einfach nur wissen, welche Rechte ein Polizeibeamter in so einem Fall hat bzw welche die betreffende Person hat.

Mir konnte bisher aber noch niemand beantworten, ob die betreffende Person jetzt für lange Zeit als „Laubeneinbrecher“ oder viel schlimmeres in der Datenbank der Polizei steht. Denn die Speicherung der Daten hat der Poliezeibeamte ja schließlich angekündigt.

Viele Grüße,
irgendwasisjaimmae

Hallo an alle,

angenommen, es gibt den Fall: Eine Person A zu Fuß unterwegs
wird auf öffentlicher Straße von einem Polizeiwagen gestopt
und es werden die Personalien verlangt. Die werden
bereitwillig genannt und nach der Begründung der Kontrolle
gefragt: Es wäre „in der Nähe“ also ein bis zwei Straßen
weiter eine „verdächtige Person“ in heller Kleidung gesehen
worden (angenommen es ist abends und somit dunkel zu diesem
Zeitpunkt). Person A trägt ein graues T-Shirt und eine dunkle
Hose.

Offensichtlich hat man Dir erklärt, Du würdest auf Grund Deines äußeren Erscheinungsbildes als Verdächtiger für eine in der Nähe geschehene Straftat in Frage kommen.

Dann wurden Deine Personalien festgestellt:

http://dejure.org/gesetze/StPO/163b.html

Allerdings hätte man zumindest grob anreißen müssen um was für eine Tat es sich handelt, es sei denn, dass dieses den Zweck der Maßnahme gefährdet.

Weiterhin wurdest Du wahrscheinlich nach Polizeirecht zur Eigensicherung durchsucht, da Deine Personalien festgestellt werden durften. BSP Berlin

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/sich_o…

Vermutlich ist die Polizei, auch ohne Begründung oder
Anlass zu jedem Zeitpunkt berechtigt, die Personalien
festzustellen… (Ist das richtig?)

Ohne Begründung unter bestimmten Umständen schon, aber nie ohne Grund (Rechtsgrundlage).

Dann durchsucht der
Polizeibeamte die Kleidung und die Tasche der Person A. Darf
der Polizist das einfach so??? Ohne konkreten Anlass??? Ohne
begründeten Verdacht???

Das hatten wir schon.

Auch ohne dass der Polzeibeamte
seinen Ausweis vorher zeigt oder sich namentlich vorstellt…?

Kommt aufs Bundesland an. Warum haste Dir den Ausweis nicht zeigen lassen?

Anschließend werden die Personalien der Person A über Interpol

Hatten wir schon, wird sich um Inpol handeln.

(!) überprüft - „es liegt nichts vor“ - und auf nachfragen
wird erläutert, diese Personenkontrolle und der zugehörige
Anlass werden für fünf Jahre (!!!) in der Datenbank der
Polizei gespeichert. Ist das rechtens???

Kommt wohl auch aufs Land an.

Und gibt es die
Möglichkeit für die betreffende Person, Auskunft über die
gespeicherten Daten bei der Polizei zu beantragen bzw. zu
verlangen?

Gegenfrage: Wozu?

Letztlich weiss ich, dass es zuviel verlangt ist einfach mal, auch bei den simpelsten, völlig unschädlichen Maßnahmen darauf zu vertrauen, dass die Polizei einfach mal ihre Arbeit macht -
zumindest wenn sie sich gegen einen selbst richten…

ElC.

Laßt Sterne regnen!
Endlich mal eine vernünftige Antwort!

Offensichtlich hat man Dir erklärt, Du würdest auf Grund
Deines äußeren Erscheinungsbildes als Verdächtiger für eine in
der Nähe geschehene Straftat in Frage kommen.

Ja, das ist natürlich offensichtlich - wo der Zweifel? Wer des abends ein graues T-Shirt trägt und das noch dazu im groben Umkreis einer verdächtigen Person darf sich nicht wundern.
Da lief also wer verdächtiges rum, weil er helle Kleidung trug oder blaue Haare hatte oder dunkle Haut oder was auch immer. Verdächtig sein ist ja zudem eine Straftat. Und dann ist der Fragesteller da in der Nähe??? Wahnsinn!

Allerdings hätte man zumindest grob anreißen müssen um was für
eine Tat es sich handelt, es sei denn, dass dieses den Zweck
der Maßnahme gefährdet.

Skeptiker würden sagen, gerade die Begründung hätte die Maßnahme gefährdet, aber die Offensichtlichkeit hast Du ja oben ausreichend ausgeführt.

Weiterhin wurdest Du wahrscheinlich nach Polizeirecht zur
Eigensicherung durchsucht, da Deine Personalien festgestellt
werden durften. BSP Berlin

Auch das ist sehr plausibel. Wer sich in der Nähe einer verdächtigen Person aufhält, hat mit Sicherheit auch ein breit gefächertes Waffenarsenal bei sich, das er einsetzt, weil seine Personalien festgestellt wurden.

Letztlich weiss ich, dass es zuviel verlangt ist einfach mal,
auch bei den simpelsten, völlig unschädlichen Maßnahmen darauf
zu vertrauen, dass die Polizei einfach mal ihre Arbeit macht -
zumindest wenn sie sich gegen einen selbst richten…

Genau, warum sollte man nachfragen? Denn der deutsche Polizeibeamte wird doch simpelste Ermächtigungsgrundlagen beachten können und wann war es jemals falsch, was ein deutscher Beamter tat? Allein die Uniform ist doch Garant für geistige und moralische Überlegenheit.
Ein guter Deutscher fragt nicht, wenn unschädlich seine Rechte betroffen sind. Im Gegensatz zu Dir bin ich aber der Meinung, daß auch nicht gefragt werden sollte, wenn sich solche Maßnahmen gegen andere richten. Nicht daß jemand fragt, warum der arabische Nachbar auf einen LKW geladen wird oder so.

Insgesamt ist Dein Beitrag einen Stern wert. Von mir gibt es einen grünen. Wenn noch mehr dazukommen und noch edlere Farben, hast Du schnell Karriere durch Deine Rechtssicherheit gemacht.

P.S.: Wer Ironie findet, alarmiere seinen Blockwart!

Hallo,

viele Dank für deine Antwort! Und auch, dass du konstruktiv und sachlich bist, nich wie dieser Simon-Depp vor ein paar Stunden.
Mir ist da aber noch was aufgefallen:

Weiterhin wurdest Du wahrscheinlich nach Polizeirecht zur
Eigensicherung durchsucht, da Deine Personalien festgestellt
werden durften. BSP Berlin

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/sich_o…

Personalien feststellen ok, aber wenn dann über Funk abgeklärt wurde, das alles ok ist, warum dann noch die Durchsuchung? Oder befinde ich mich da wirklich so im Irrtum, dass es nicht verständlich ist, dass man das als unangenehm und ungerechtfertigt empfindet…? fast schon schiekanierend.
Das Argument der Eigensicherung kann doch aber in allen Fällen geltend gemacht werden, oder nicht? Klingt für mich wie ein Freibrief.

Warum haste Dir den Ausweis nicht
zeigen lassen?

Weil man sich überrumpelt fühlt und das Auftreten des Polizisten auch ne Rolle spielt, ob man sich überhaupt noch traut, nach so etwas zu fragen. Und als er mit seiner Aktion fertig war, war er auch extrem schnell wieder weg; schnell in’s Auto gesetzt, Tür zugeschlagen und losgefahren. Da blieb wirklich kaum Zeit.

Und gibt es die
Möglichkeit für die betreffende Person, Auskunft über die
gespeicherten Daten bei der Polizei zu beantragen bzw. zu
verlangen?

Gegenfrage: Wozu?

Weil die Person einfach gern wissen möchte, ob sie jetzt bei der Polizei als Schwerverbrecher angesehen wird - findest du nicht, dass das ein berechtigtes Interesse ist. und noch viel wichtiger: was passiert, wenn die Personalien irgendwann wieder festgestellt werden (beispielsweise bei einer Routineverkehrskontrolle)? Wird dann über funk durchgegeben, Person A wurde eines schweren Verbrechens (oder was auch immer da mal los war) verdächtigt und ist deshalb gleich wieder verdächtigt…? da macht man sich Sorgen, ob man da je wieder rauskommt, oder ob man jetzt immer als böse und potentiell gefährlich eingestuft wird. dabei hat man sich nie etwas zu schulden kommen lassen.

Letztlich weiss ich, dass es zuviel verlangt ist einfach mal,
auch bei den simpelsten, völlig unschädlichen Maßnahmen darauf
zu vertrauen, dass die Polizei einfach mal ihre Arbeit macht -
zumindest wenn sie sich gegen einen selbst richten…

findest du nicht, dass nachfragen, was die Polizei tut, als berechtigtes Interesse angesehen werden sollte…

viele Grüße

Laßt Hirn regnen…
owt

Hallo langernick,

„Anlass ist wahrscheinlich gegeben. mIch weiss nicht, ob du
die Gegend kennst. Vielleicht ist in der Gegend gerade ein
Feuerteufel, Reifenstecher oder Laubeneinbrecher zugange.
Solange dies nicht vorbestrafte Menschen sind nützen die
Spuren wie Fingerabdrücke/Speichel nix. Da muss man halt per
offensiver Fahndung (Personenkontrollen von Menschen, die
sowohl vom körperlichen als auch vom Auftreten her passen)
versuchen, einen Zufallsfund zu“

Die Gegend war gut bekannt: durchschnittliches Wohnviertel in
einer größeren Stadt. Große vierspurige Straße, wo auch noch
mehr Personen unterwegs waren.

und was hat dies mit meinem Einwand zu tun ? Der Reifenstecher war in der chemnitzer Innenstadt unterwegs. Auch der feuerteufel ist in bebauter Umgebung unterwegs. Den letzten hat man nur gefasst, weil er mal die Nerven verloren hat und durch Fluchtverhalten angesichts eines grün-weissen wagens auf sich aufmerksam machte. Er konnte in diesem Moment noch fliehen (war per Fahrrad unterwegs), aber die Personenbeschreibung hat dann den entscheidenden Kick in der Fahndung gegeben.

„Du meinst man muss dem Mörder erst die tat gerichtsfest
beweisen eh man in seine Tasche guckt ob er das
Schlachtermesser gerade bei sich trägt ?
Oder der Dieb seinen Dietrich“
Das stimmt wohl,

gut, da sind wir uns also einig

aber anders rum gefragt, muss man als Normalbürger denn seine
Unschuld beweisen? Sind wir soweit schon gekommen…

Blöde Polemik. Bist du irgendeiner Straftat beschuldigt worden ? Ja? Du weisst, das dies nur der Staatsanwalt abschliessend machen kann? Bis dahin bist du erst mal nur verdächtigt. Auch wenn das in der Zeitung mit den grossen Buchstaben nicht so genau genommen wird.

Ciao maxet.

Hallo Joker,

Verdächtig sein ist ja zudem eine Straftat.

wer hat dies geschrieben ?

Weiterhin wurdest Du wahrscheinlich nach Polizeirecht zur
Eigensicherung durchsucht, da Deine Personalien festgestellt
werden durften. BSP Berlin

Auch das ist sehr plausibel. Wer sich in der Nähe einer
verdächtigen Person aufhält, hat mit Sicherheit auch ein breit
gefächertes Waffenarsenal bei sich, das er einsetzt, weil
seine Personalien festgestellt wurden.

Warst Du schon mal in den Staaten ? Weisst Du wie du dich da bei einer Verkehrskontrolle zu verhalten hast ? Warum glaubst du solltest du deinen Führerschein in der Hemdentasche bzw. unter dem Sonnenschuutz aufbewahren ?

Leider gibt es in den letzten Jahren geschürt durch die Verunsicherungskampagnen der grussbuchstabigen Presse (Stichwort: gefühlte Kriminalität) eine Tendenz, dass mehr Waffen im Umlöauf sind

Im Gegensatz zu Dir bin ich aber der Meinung,
daß auch nicht gefragt werden sollte, wenn sich solche
Maßnahmen gegen andere richten.

das ist ja ok, aber warum muss man aus einer Personenkontrolle mit Abtasten so einen Aufstand machen?

Ciao maxet.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

es steht Dir doch frei, eine Auskunft über die über Dich gespeicherten Daten zu verlangen. Wie und Wo - frag Deinen zuständigen Landes-Datenschützer.

Wobei mir aber der Hut hochgeht ist, wenn ein ach so korrekter Beamter (Si. unten) mal so lässig Äußerungen als „Schwachsinn“ bezeichnet.
W-W-W ist doch kein rechtsfreier Raum und einen besseren Beweis als Schwarz-auf-Weiß gibt es kaum. Und Nettiquette sind was für die Anderen.

Und daß es länger als fünf Minuten dauere eine Auskunft von Europol zu bekommen - ohne Dienstgeheimnisse zu verraten schlage ich Dir, Simon, vor mal nach „Bormann Car-PC“ zu googeln und einen Kollegen aus Bayern zu kontaktieren, der damit arbeiten darf. Dir würden vor Begeisterung die Tränen kullern.

Immer schön langsam und angeschnallt
Ralf

Anderes Beispiel
Hallo,

ich war eines Nachts so dreist (und müde) an einer geschlossenen Tankstelle (also eingentlich privatbesitz) zu parken und ein nickerchen zu machen. Geweckt wurde ich unsanft von einer Zivilstreife. Meine Personalien wurden überprüft und mein Auto durchsucht. Als Begründung haben sie mir erklärt, das wäre eine Verkehrskontrolle … und ich habe immer gedacht, dafür müsste man erstmal fahren.

Gruß,
Hannes

Denk mal drüber nach…

Weiterhin wurdest Du wahrscheinlich nach Polizeirecht zur

Eigensicherung durchsucht, da Deine Personalien festgestellt
werden durften. BSP Berlin

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/sich_o…

Personalien feststellen ok, aber wenn dann über Funk abgeklärt
wurde, das alles ok ist, warum dann noch die Durchsuchung?

Ich hab da vorhin natürlich vergessen, dass eine Durchsuchung nach § 102 StPO viel logischer wäre

http://www.wdr.de/themen/panorama/2/amsterdamflughaf…

Fraglich ist natürlich was Dir denn direkt vorgeworfen wurde, also ob überhaupt ein Beweismittel gesucht wurde.

Oder befinde ich mich da wirklich so im Irrtum, dass es nicht
verständlich ist, dass man das als unangenehm und
ungerechtfertigt empfindet…?

Schon verständlich, aber stell Dir mal vor Du wirst überfallen und dabei vielleicht sogar verletzt. An die/den Täter kannst Du Dich nur vage erinnern. Würdest Du nicht wollen, dass die Polizei ALLE Personen in der Nähe überprüft, auf die die Beschreibung in etwa passt?

fast schon schiekanierend.

Was genau sollte es dem Polizisten bringen irgendwen, der ihm nix getan hat einfach so zu überprüfen? Er geht doch jedesmal zumindest das Risiko einer Beschwerde, wenn nicht gar einer Anzeige ein. Von dem Risiko eines Angriffs mal ganz abgesehen.

Das Argument der Eigensicherung kann doch aber in allen Fällen
geltend gemacht werden, oder nicht? Klingt für mich wie ein
Freibrief.

Nicht in allen Fällen, aber versetz Dich mal in die Lage eines Polizisten. Er kennt Dich nicht.

Warum haste Dir den Ausweis nicht
zeigen lassen?

Weil man sich überrumpelt fühlt und das Auftreten des
Polizisten auch ne Rolle spielt, ob man sich überhaupt noch
traut, nach so etwas zu fragen.

Ein sichers Auftreten ist nun mal wichtig. Denn die Personen, die solche Überprüfungen gewohnt sind, weil sie Dreck am Stecken haben, merken sofort, wenn der Polizist unsicher ist.
Es ist sogar erwiesen, dass Angriffe auf polizeibeamte sich bei unsicherm Auftreten häufen.

Und als er mit seiner Aktion
fertig war, war er auch extrem schnell wieder weg; schnell
in’s Auto gesetzt, Tür zugeschlagen und losgefahren. Da blieb
wirklich kaum Zeit.

Stell Dir mal vor, Du wurdest überfallen. Möchtest Du dann, dass die Polizei, wenn sie den Täter sucht, sich noch ewig Zeit mit den Personen läßt die bereits überprüft wurden und als negativ eingestuft sind?

Gegenfrage: Wozu?

Weil die Person einfach gern wissen möchte, ob sie jetzt bei
der Polizei als Schwerverbrecher angesehen wird - findest du
nicht, dass das ein berechtigtes Interesse ist.

Ich finde Du machst Dir darüber zuviele Gedanken. Aber wenn es Dir wichtig ist, frag doch bei der nächsten Dienststelle nach. Wird etwas Gedult erfordern, aber Du wirst eine Antwort erhalten.

und noch viel
wichtiger: was passiert, wenn die Personalien irgendwann
wieder festgestellt werden (beispielsweise bei einer
Routineverkehrskontrolle)? Wird dann über funk durchgegeben,
Person A wurde eines schweren Verbrechens (oder was auch immer
da mal los war) verdächtigt und ist deshalb gleich wieder
verdächtigt…? da macht man sich Sorgen, ob man da je wieder
rauskommt, oder ob man jetzt immer als böse und potentiell
gefährlich eingestuft wird. dabei hat man sich nie etwas zu
schulden kommen lassen.

Das ist definitiv quatsch.

findest du nicht, dass nachfragen, was die Polizei tut, als
berechtigtes Interesse angesehen werden sollte…

Sicher, aber wie Du selbst siehst, wird heut bei jedem Quatsch nachgefragt, sich beschwert etc.
Und ums wieder am Bsp. festzumachen:

Stell Dir vor Du bist der Polizist, der auf der Suche nach dem Täter fünf Personen in der Gegend überprüft, auf die die vage Beschreibung eines Verletzten Raubopfers passt. Vier davon diskutieren ewig rum und zwei lassen sich sogar Dienstkarten geben und einer davon beschwert sich bzw. erstattet eine (sinnlose) Anzeige.
Und das passiert Dir ein paar mal. Dann wirst Du irgendwann bei der Absuche der Gegend nach einem Überfall eben NIEMANDEN mehr feststellen, auf den die Beschreibung passen könnte… Dann hast Du keine Diskussion, keinen Ärger, keinen Schreibkram keine Beförderungssperre, begibst Dich nicht in Gefahr und Dein Geld bekommst Du trotzdem, weils Dir keiner beweisen kann.

Denk mal drüber nach!

viele Grüße

ElC.