Personenschaden nach Glatteisunfall Bahnübergang

Personenschaden nach Glatteisunfall auf Bahnübergang

Hallo,

der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Die rüstige Rentnerin R und ihre Tochter T gingen am 30.01.2010 spazieren.
Auf ihrem Weg passierten Sie um ca. 13:00 Uhr sehr behutsam einen beschrankten Bahnübergang.
Die Rentnerin R rutschte auf Mitten des nicht gestreuten Bahnübergangs aus, versuchte sich reflexartig mit beiden Händen aufzufangen und brach sich dabei beide Handgelenke.
Dies musste ärztlich versorgt werden, was 1,5 Tage später in einer Operation beider Handgelenke resultierte.
Anmerkung zu besagtem Bahnübergang:
Es handelte sich um einen beschrankten Bahnübergang, der manuell - von Menschenhand - bedient und kontrolliert wurde. Soll heißen: Neben dem Bahnübergang stand ein Wärter-Turm und die Schranken wurden jedes mal manuell vom zuständigen Schrankenwärter bedient.

Meiner laienhaften Meinung nach, wäre die deutsche Bahn - respektive der Schrankenwärter - dazu verpflichtet gewesen, den Übergang zu streuen bzw. durch Aufbringen von Streusalz des Eises zu befreien.

Frage: Kann R Schadensersatzansprüche geltend machen. Falls ja - gegen wen?
Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

auf Gleisen ist eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. Dort passieren öfters Unfälle mit Fußgängern. Dies aber unabhängig vom Wetter. Das Problem sind die Gleisköpfe, die auch ohne Schnee sehr rutschig sind.
Man müsste daher zunächst klären, ob der Unfall aufgrund des nichtgeräumten Schnees geschehen ist. Wenn ja, ob irgend jemand seine ihm obliegenden Pflichten verletzt hat, evtl. ob auch die Verletzte für den Unfall (teil-)verantwortlich ist. Und als Drittes, ob es unabhängige Zeugen für den Unfall gibt.

Gruss

Iru