Personenschaden wärend der Arbeit wer haftet?

Halle Gemeine ich habe folgendes anliegen. Ich arbeite als Briefzusteller und wärend meiner Arbeitszeit habe ich ausversehen einen Unfall verursacht. Ich bin mit einer Lehrerin zusammen gekracht. Wir waren beide mit dem Fahrad unterwegs. Ich gab der Frau meine addresse falls was sein sollte das sie sich melden könne. Heut bekamm ich ein Brief vom Stadtlichem Schulamt. Darin steht das sich die geschädigte auf dem weg vom Dienst befand, und das und das Stadtliche Schulamt Prüfe ob es sich um ein Dienstunfall handelte. Und es steht noch das nach § 30 Abs. 1 BeamtVG den Beamten alle kosten erstattet werden müssen, und sie den Namen und die Anschrift meiner Haftpflicht versicherung benötigen. Nun meine eigendliche Frage da ich leider keine Haftpflichtversicherung habe, und meine Arbeitskollegen sagen das ich wärend der Arbeitszeit über meine Firma Haftpflicht versichert bin soll ich mir keine gedanken weiter machen. Es es richtig das ich wärend der Arbeitszeit über meinen Betrieb haftpflichversichert bin ?
Liebe Grüße Basti.

Hallo !

Natürlich haftest nicht Du selbst,sondern die Versicherung des Betriebs . Schließlich war nicht nur die Lehrerin dienstlich unterwegs,Du doch auch ?
Namen und Anschrift des Arbeitgebers hätte man der Dame gleich mitgeben sollen,zusätzlich zu den eigenen Personalien.
Dann wäre das Schreiben wohl gleich an den AG geschickt worden.

Hoffentlich hattest Du den Unfall auch schon dort gemeldet.

MfG
duck313

ja ich war zu der zeit beruflich unterwegs. mein ag habe ich auch gleich informiert. danke für deine antwort duck :smile: