Gibt es eine Pflicht seinem Expartner Namen und Anschrift zu
hinterlassen?
Wenn da ein unterhaltsberechtigtes und besuchsberechtigtes Kind im Spiel ist : ja
Annahme A hat ein Kind unabhängig von der Unterhaltspflicht
dem A in der geforderten Höhe nachkommt, nimmt A aber sin
Besuchsrecht nicht war.
das Besuchsrecht ist eigentlich das Besuchsrecht des KINDES :-\
Muß er Personenstandsänderungen dem Expartner mitteilen?
Wenn ja worauf begründet Ihr dies.
Damit im Zweifelsfall das KIND sein Besuchsrecht wahrnehmen kann und bei ausstehenden Unterhaltszahlungen einfacher Kontakt aufgenommen werden kann. Muss man erst Behörden einschalten wirds teuer.
Und wo ist das Urteil auf das Du Dich beziehst schick mir doch bitte den Link.
Oder den Gesetzestext, ansonsten danke für Deine Meinung ich fürchte aber das ich danmit in der nächsten Diskussionsrunde bei meinem Prof. mit einer persönlichen Meinung nicht wiklich Punkten kann.
Was ich bislang gefunden habe ist ein Urteil das ein Bezirksgerichtsurteil aufgehoben hatte, das einem EU-Bürger dazu verpflichtet hatte seinen Wohnsitz weiterhin auch nach der Scheidung im Gastland aufrechtzu erhalten. Nachdem diese Urteil vom OGH gekippt worden war bin ich auf obige Fragestellung gekommen. Bin also nicht zu faul zum suchen sondern für einen echten Wink in die richtige Richtung von einem Experten dankbar.
Durch welchen Gestztestext kommt man dazu von eim Elter die Personenstandsdaten wissen zu wollen, wenn der Unterhalt mal außen vor ist.