Folgende fiktive Situation:
Ein Freiberufler wird für ein Projekt für 15 Personentage geordert.
Laut Vertrag bezieht sich ein Personentag auf 8 Stunden Arbeit.
Eine reale Arbeitslast fällt an, welche den Freiberufler zwingt, täglich 10 und mehr Stunden zu arbeiten.
Abgesehen davon, dass ihm erklärt wird, dass er „wegen dem Betriebsrat und überhaupt“ nur 10 Stunden pro Tag aufschreiben darf, woran er sich auch hält (auch wenn ihm als Freiberufler der BR des Kunden eigentlich egal ist) - teilt er dem Kunden nach 12 Tagen mit, dass sein Stundenpensum aufgebraucht sei.
Der Kunde erklärt ihm jetzt, dass er für 15 Tage gebucht worden sei und noch 3 Tage Leistung zu erbringen seien. Der Freiberufler hingegen ist der Ansicht, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung bereits erbracht habe.
Wer hat Recht?
Moin,
kommt auf den fiktiven Vertrag an ;o)
IdR. ist es tatsächlich so, daß die Anzahl der Stunden relevant ist und der Freiberufler ggf. mal einen Tag nicht kommt um die Stundenzahl auszugleichen (oder halt am Ende drei Tage).
Allerdings gibt es auch die Variante (z. B. bei einem großem Telekommunikationsunternehmen) das Freiberufler nur 8 Studen am tag arbeiten sollen und auch nicht mehr bezahlt wird (insgeheim wird das natürlich flexibler geregelt ;o)).
Fazit bleibt ergo - es hängt von der Vertragsgestaltung ab…
Gruß
Bernd
P.S.: Was der Betriebsrat sagt ist natürlich völlig wurscht…
Allerdings gibt es auch die Variante (z. B. bei einem großem Telekommunikationsunternehmen) das Freiberufler nur 8 Studen am tag arbeiten sollen und auch nicht mehr bezahlt wird …
Wäre das dann nicht schon Scheinselbständigkeit?
Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und er dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt
D.h. der Freiberufler arbeitet an einem physikalischen Arbeitsplatz des fremden Betriebs, muss sich an Arbeitszeiten und Termine des Betriebs ausrichten, die Prozesse des Betriebs ausüben und Anweisungen von führenden Mitarbeitern des Betriebs entgegennehmen und seine Rolle ist fest in der Organisationsstruktur verankert.
Bei 15 Tagen wäre höchstens das Ding mit der „Dauer“ noch ein Faktor, aber wenn Du jetzt von „einem großen TK Unternehmen“ sprichst, fällt mir da gerade so mancher freiberufliche Kollege ein, der schon seit 3-4 Jahren an einem Platz verwurzelt ist: Scheinselbständig?
Gruß,
Michael
Moin,
sachlich betrachtet wird - zumindest in der IT-Branche - nahezu jeder Freiberufler eingegliedert und unterliegt dem Weisungsrecht des Kunden - was meinst du wie lange man bei einem Kunden bleibt wenn man sich bei irgendetwas stumpf verweigert ;o)
Nicht umsonst ist das mit der Scheinselbständigkeit ein sehr schwieriges Thema (wo noch mehr Punkte reinspielen als oben genanntet), was über sehr vielen Freiberuflern wie das Ding vom Damokles schwebt…z. B. bei den Telekommunisten
Klug ist wer von sich aus agiert und seinen Status feststellen lässt - so hat man diesbezüglich absolute Sicherheit vor bösen Überraschungen und wenn man es richtig macht die amtlich festgestellt Selbständigkeit … einfach mal den Finanzberater seines Vertrauens darauf ansprechen…
Gruß
Bernd
[MOD] Kurze Erläuterung
Hi!
Bevor sich jemand beschwert, dass sein Artikel ins passende Brett verschoben wurde und der hier nicht (eigentlich hat selbständiges Arbeiten nix mit Arbeitsrecht zu tun):
Mittlerweile (NACHDEM ich den Artikel las) gibt es einen Bezug zur Thematik der Scheinselbständigkeit - das ist dann sehr wohl ein Bereich des Arbeitsrechts, weshalb ich nicht verschiebe.
LG
Guido