Personentransport im Auto

Der Fahrlehrer einer Freundin hat erzählt, dass man auch mehr Personen im Auto transportieren darf, als eigentlich Sitzplätze vorhanden sind. Auch wenn diese sich dann nicht anschnallen können.
Solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird…!

Ist das zulässig???!!!

Ich würd ja mal stark auf NEIN tippen, denn die Polizei verteilt ja nicht umsonst Bußgeld, wenn jemand nicht angeschnallt ist.

Könnt ihr mit weiterhelfen?

LG Heike

Hi,

Du darfst so viele Personen, wie Sitze im Wagen vorhanden sind, mitnehmen. Mit dem „normalen“ Führerschein B sind das max. acht (+ 1 Fahrer).

Was allerdings möglich ist: Auf der Ladefläche eines LKW dürfen nochmals bis zu acht Personen transportiert werden, wenn es sich hierbei um eine Fahrt zur Arbeitsstätte o.ä. handelt (z. B. wenn ein Winzer seine Mitarbeiter mit zur Weinlese nimmt usw.).

Voraussetzung ist natürlich grundsätzlich, dass der Fahrer nicht behindert und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, d. h. bei einem für fünf Personen ausgelegten Wagen sollten nicht gerade fünf 150 kg-Leute drinsitzen… Dürfte auch bissl eng werden.

Vielleicht wurde da was verwechselt.

Grüße
Natascha

P.S.: Was das Anschnallen angeht, das stimmt, wenn nix zum Anschnallen da ist, kann man das halt auch nicht. Ob das dann Konsequenzen für den Fahrzeughalter/-fahrer hat, sei mal dahin gestellt, aber die Mitfahrer trifft m. E. keine Schuld, wenn sie trotzdem einsteigen.

hi,

Du darfst so viele Personen, wie Sitze im Wagen vorhanden
sind, mitnehmen.

eben nicht.
du darfs so viele mitnehmen soviel
reinpassen, ohne das zulässige gesamt-
gewicht zu überschreiten und den
fahrer zu behindern.

4 leute auf der rückbank ist ok. da
i.d.r. nur 3 gurte hinten sin braucht
sich der 4. nicht anzuschnallen.

quellen findet selber ihr im archiv.

cu
alex

Hi,

eben nicht.
du darfs so viele mitnehmen soviel
reinpassen, ohne das zulässige gesamt-
gewicht zu überschreiten und den
fahrer zu behindern.

falsch, max. acht Mitfahrer. Zumindest mit dem neuen B-Führerschein. Wie es beim ehem. Kl. III ist, weiß ich nicht.

4 leute auf der rückbank ist ok. da
i.d.r. nur 3 gurte hinten sin braucht
sich der 4. nicht anzuschnallen.

Wofür gibt es dann die vorgegebenen Sitze? Mir wurde es zumindest noch letzte Woche so gesagt, dass nicht mehr im Wagen sein dürfen, als Plätze vorhanden sind.

Grüße
Natascha

Alex hat prinzipiell schon recht. Anschnallen müssen sich nur so viele Leute wie auch Gurte vorhanden sind. Bei mehr Leuten im Auto ist das Gesamtgewicht relevant.
Was du mit den 8 Personen meinst dürfte sich auf das Gewerbliche/Geschäftliche Transportieren anderer Leute beziehen, dafür bedarf es dann einer Genehmigung zur Personenbeförderung (exakte Bezeichnung grade nicht greifbar). Im Privatbereich wäre mir die Erfordernis einer solchen Genehmigung unbekannt.

mfg
Simon

Hi,

Alex hat prinzipiell schon recht. Anschnallen müssen sich nur
so viele Leute wie auch Gurte vorhanden sind. Bei mehr Leuten
im Auto ist das Gesamtgewicht relevant.

das Gesamtgewicht erwähnte ich bereits in meinem ersten Posting - aber ich kann doch in einem Wagen mit drei Sitzen nicht fünf Leute mitnehmen - egal, ob die reinpassen oder nicht. Wenn dieser Wagen aber nun trotz seiner drei Sitze nur zwei Gurte hat, darf ich trotzdem drei Personen drin sitzen lassen, das ist vollkommen logisch.

Was du mit den 8 Personen meinst dürfte sich auf das
Gewerbliche/Geschäftliche Transportieren anderer Leute
beziehen, dafür bedarf es dann einer Genehmigung zur
Personenbeförderung (exakte Bezeichnung grade nicht greifbar).
Im Privatbereich wäre mir die Erfordernis einer solchen
Genehmigung unbekannt.

Mit dem FS B darf ich nicht mehr als acht Pers. transportieren. Ende. Ob gewerblich oder nicht, ist da egal. Für mehr brauche ich einen Bus-Führerschein.

Grüße
Natascha

1 Like

Hallo Simon,

Alex hat prinzipiell schon recht. Anschnallen müssen sich nur
so viele Leute wie auch Gurte vorhanden sind. Bei mehr Leuten
im Auto ist das Gesamtgewicht relevant.

Es ist nicht nur das Gesamtgewicht relevant, sondern auch die Anzahl der Sitze. Es darf nicht das ganze Auto einfach so vollgequetscht werden, das ist nicht zulässig.

Was du mit den 8 Personen meinst dürfte sich auf das
Gewerbliche/Geschäftliche Transportieren anderer Leute
beziehen, dafür bedarf es dann einer Genehmigung zur
Personenbeförderung (exakte Bezeichnung grade nicht greifbar).
Im Privatbereich wäre mir die Erfordernis einer solchen
Genehmigung unbekannt.

Dies gilt nicht nur für die gewerbliche Beförderung, sondern allgemein. Einen Personenbeförderungsschein braucht jeder, der mehr als 8 Personen (mir fällt gerade nicht ein ob exklusive oder inklusive Fahrer) transportieren will. Ein Familienvater oder eine Mutter mit entsprechend großer Familie bräuchte also auch einen Personenbeförderungsschein.

**Nochmal einen nähere Definition zum P-Schein:

Diesen muss man machen, wenn man gewerblich Personen befördern will, oder wenn man privat mehr als 8 (inklusive oder exklusive Fahrer?)Personen befördert will.**

Viele Grüße

Phoebe

mfg
Simon

Huhu,

Es ist nicht nur das Gesamtgewicht relevant, sondern auch die
Anzahl der Sitze. Es darf nicht das ganze Auto einfach so
vollgequetscht werden, das ist nicht zulässig.

das sag ich ja die ganze Zeit - vielleicht glauben Sie es Dir ja. :smile:

Dies gilt nicht nur für die gewerbliche Beförderung, sondern
allgemein. Einen Personenbeförderungsschein braucht jeder,
der mehr als 8 Personen (mir fällt gerade nicht ein ob
exklusive oder inklusive Fahrer) transportieren will. Ein
Familienvater oder eine Mutter mit entsprechend großer Familie
bräuchte also auch einen Personenbeförderungsschein.

Genau.

**Nochmal einen nähere Definition zum P-Schein:

Diesen muss man machen, wenn man gewerblich Personen befördern
will, oder wenn man privat mehr als 8 (inklusive oder
exklusive Fahrer?)Personen befördert will.**

Exklusive.

Grüßlis
Natascha

Hi,

Sorry für meine Rechtschreibfehler im obigen Artikel. Leider war die Site gerade down, als ich den Beitrag korrigieren wollte.

Gruß

Phoebe

Hallo,
habe mir gerade mal einige Beiträge durchgelesen und
dort gibt es eine Diskussion, nach dem Motto:
Nur soviel Sitze— oder soviel wie es irgendwie paßt.

Also Fahrzeugschein mal gezückt und dann unter ZIFFER 12
geschaut—
Dort steht fast immer wieviel im Auto sitzen dürfen.

Grüße
Christian

Also, wenn ich das so richtig verstanden habe bei dem ganzen durcheinander.

Mit meinem neuen B-Führerschein, darf ich maximal 8 Personen+ mich transportieren. Die Leute, die keine Gurt haben, müssen sich nicht anschnallen.

Wenn ich jetzt 4 Leute auf dem Rücksitz transportiere und ich von der Polzei angehalten werde muss ich doch ein Bußgeld zahlen?- oder nicht?

Heike

Huhu,

Mit meinem neuen B-Führerschein, darf ich maximal 8 Personen+
mich transportieren. Die Leute, die keine Gurt haben, müssen
sich nicht anschnallen.

genau.

Wenn ich jetzt 4 Leute auf dem Rücksitz transportiere und ich
von der Polzei angehalten werde muss ich doch ein Bußgeld
zahlen?- oder nicht?

Wenn der Rücksitz nicht für vier Personen ausgelegt ist - ja.

Grüße
Natascha

Hallo,

aber ich kann doch in einem Wagen mit drei Sitzen
nicht fünf Leute mitnehmen - egal, ob die reinpassen oder
nicht.

Zumindest vor einiger Zeit noch war das definitiv nicht so. Da durfte man auch mehr Personen mitnehmen, als Sitze vorhanden sind, solange das zul. Ges.Gew. und die Achslasten nicht überschritten wurden und der Fahrer in keiner Weise (Sicht, Bedienung des Fahrzeugs) behindert wurde.

Mit dem FS B darf ich nicht mehr als acht Pers.
transportieren. Ende. Ob gewerblich oder nicht, ist da egal.
Für mehr brauche ich einen Bus-Führerschein.

Auch das ist (oder war zumindest mal) anders: Mit dem FS Kl. 3 (jetzt B) darf man Fahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgast plätzen fahren, mit der tatsächlichen Anzahl Fahrgäste hat das nichts zu tun.
Falls das nicht in letzter Zeit geändert wurde, dann ist das noch so … eine der immer wieder gerne zitierten Kuriositäten im Straßenverkehrsrecht.

Umgekehrt darf man ohne Pers.-Bef.-Schein, aber mit LKW-Führerschein (früher KL. 2, jetzt C) einen leeren Bus fahren, auch einen Bus mit 15 Begleitpersonen (sofern einem eine Rechtfertigung einfällt, wozu man die alle braucht, z.B. alles Mechaniker, die nach einem merkwürdigen Fahrgeräusch suchen), aber sobald auch nur ein einziger Fahrgast an Bord ist, braucht man den Pers.-Bef.-Schein bzw. jetzt Kl. D (weil eben mehr als 8 Fahrgastplätze vorhanden sind, auch wenn nur ein Gast mitfährt).

Wie gesagt, das Kuriositätenkabinett …

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

Zumindest vor einiger Zeit noch war das definitiv nicht so. Da
durfte man auch mehr Personen mitnehmen, als Sitze vorhanden
sind, solange das zul. Ges.Gew. und die Achslasten nicht
überschritten wurden und der Fahrer in keiner Weise (Sicht,
Bedienung des Fahrzeugs) behindert wurde.

ich sehe morgen meinen Fahrlehrer, werde ihn noch einmal darauf ansprechen - ich habe es letzte Woche so, wie ich es geschrieben habe, gesagt bekommen, daher gehe ich davon aus, dass es geltendes Recht ist.

Grüßlis
Natascha

Hi,

Was allerdings möglich ist: Auf der Ladefläche eines LKW
dürfen nochmals bis zu acht Personen transportiert werden,
wenn es sich hierbei um eine Fahrt zur Arbeitsstätte o.ä.
handelt (z. B. wenn ein Winzer seine Mitarbeiter mit zur
Weinlese nimmt usw.).

dieses nennt man Werksverkehr, ist dann gewerblich und nicht mit
privat zu verwechseln

Gruß
TeeBird