Hallo,
aber ich kann doch in einem Wagen mit drei Sitzen
nicht fünf Leute mitnehmen - egal, ob die reinpassen oder
nicht.
Zumindest vor einiger Zeit noch war das definitiv nicht so. Da durfte man auch mehr Personen mitnehmen, als Sitze vorhanden sind, solange das zul. Ges.Gew. und die Achslasten nicht überschritten wurden und der Fahrer in keiner Weise (Sicht, Bedienung des Fahrzeugs) behindert wurde.
Mit dem FS B darf ich nicht mehr als acht Pers.
transportieren. Ende. Ob gewerblich oder nicht, ist da egal.
Für mehr brauche ich einen Bus-Führerschein.
Auch das ist (oder war zumindest mal) anders: Mit dem FS Kl. 3 (jetzt B) darf man Fahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgast plätzen fahren, mit der tatsächlichen Anzahl Fahrgäste hat das nichts zu tun.
Falls das nicht in letzter Zeit geändert wurde, dann ist das noch so … eine der immer wieder gerne zitierten Kuriositäten im Straßenverkehrsrecht.
Umgekehrt darf man ohne Pers.-Bef.-Schein, aber mit LKW-Führerschein (früher KL. 2, jetzt C) einen leeren Bus fahren, auch einen Bus mit 15 Begleitpersonen (sofern einem eine Rechtfertigung einfällt, wozu man die alle braucht, z.B. alles Mechaniker, die nach einem merkwürdigen Fahrgeräusch suchen), aber sobald auch nur ein einziger Fahrgast an Bord ist, braucht man den Pers.-Bef.-Schein bzw. jetzt Kl. D (weil eben mehr als 8 Fahrgastplätze vorhanden sind, auch wenn nur ein Gast mitfährt).
Wie gesagt, das Kuriositätenkabinett …
Grüße
Sebastian