Hallo zusammen,
kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob offiziell zwei Personen in einem WG-Zimmer (13 m2) mietrechtlich legitim sind?
Danke!
Viele Grüße
Robert
Hallo zusammen,
kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob offiziell zwei Personen in einem WG-Zimmer (13 m2) mietrechtlich legitim sind?
Danke!
Viele Grüße
Robert
Hallo!
kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob offiziell zwei
Personen in einem WG-Zimmer (13 m2) mietrechtlich legitim
sind?
Das kommt ganz darauf an, was Du mit „offiziell“ meinst.
Wenn das Zimmer an eine Person vermietet ist und plötzlich zwei dort wohnen, ist das nicht gleich ein Problem. Man daran denken, dass der Vermieter hier aufgrund einer Überbelegung des Zimmers die Möglichkeit hätte, seine erforderliche Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung nicht zu erteilen. Somit wäre der Hauptmieter bei weiterer Überlassung des Wohnraums an die zweite Person vertragsbrüchig. Wo da allerdings die Gerichte eine Grenze ziehen kann ich nicht genau sagen.
Vielleicht hilft dieser Link ein wenig weiter:
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf04042.html
Gruß,
Florian.
Hallo Florian,
danke für Deine Antwort!
Der Sachverhalt ist so: Der Mieter weiß Bescheid, hat aber Zweifel geäußert, ob es rechtens wäre, dass eine zweite Person mit einzieht. Der Mitvertrag läuft auf mich, d.h. ich wohne schon eine Weile in dem Zimmer.
Grüße
Robert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz, das auch in dem Ratgeber-Recht Artikel angesprochen wird, ist die Überlassung von Wohnraum nur dann erlaubt, wenn pro Person mindestens 9 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen. Ob das in Deinem Bundesland auch so ist, ob es eine andere oder gar keine Regelung gibt, müsstest Du selbst herausfinden.
Gruß,
Florian.
Hallo,
(Achtung: Laienmeinung!)
grundsätzlich dürfen in einer Wohnung doch soviele Personen leben, wie eben dort wohnen wollen, oder? Darf eine fünfköpfige Familie in einer Zwei-Zimmer-Wohnung wohnen? Ich denke ja.
Wichtig ist weniger wieviele Personen dort wohnen, sondern ob dies dem Vermieter mitgeteilt wird. Teilweise werden Nebenkosten nicht per Quadratmeter, sondern nach Mietern abgerechnet. Und wenn dann plötzlich eine Person mehr dort wohnt, muß dies dem Vermieter auch bekanntgemacht werden.
Gerhard
Hallo,
(Achtung: Laienmeinung!)
Ich auch.
grundsätzlich dürfen in einer Wohnung doch soviele Personen
leben, wie eben dort wohnen wollen, oder?
Dann könnte man ja doch 36 Asylanten in einem Zimmer mit 12 Etagenbetten und einem Klo, einem Waschbecken und einer Elektrokochplatte in der Ecke unterbringen - wenn die nur bereit sind, zu zahlen, oder?
Es gibt schon eine Grenze, nur weiß ich nicht, wo sie liegt.
Gruß
Axel