Persönlichkeitsrecht/Veröffentlichung in einer Chronik

Hallo,

wie ist der Fall einzuschätzen, wenn in einer zu schreibenden Ortschronik alle Betriebe aufgelistet werden sollen und sich ein Gewerbetreibender dagegen verwehrt ?
Es werden keine die Persönlichkeit betreffenden Details veröffentlicht sondern mehr oder weniger das, was im Telefonbuch oder in Vereinsregistern genannt wird, so etwa Adresse, Gründungsjahr, Gegenstand des Gewerbes, Beschäftigte. Keine Umsätze.

Grüße Roland

Hallo,

da sind aber einige Angaben, die man so in keinem öffentlichen Verzeichnis finden kann.

Was ist das für eine Firma? Einzelunternehmer, GmbH, KG,…?
EInige Rechtsformen müssen sowieso vieles verpflichtend veröffentlichen.

Wenn man die Anzahl der Beschäftigten weglässt, sind die restlichen Daten sicher rechtlich nicht angreifbar.

Um des Friedens im Ort willen, könnte man aber auf die Nennung dieses einen Betriebes sicher verzichten, ohne dass die Chronik darunter leidet.

Grüße

Hallo Pierre,

ergänzend:
Man könnte anstelle der Namensnennung oder des komplett Weglassens auch folgende Formulierung verwenden:
„… in dem Bereich gibt/gab es noch weitere Firmen…“

Wer dann noch viel mehr wissen möchte ist, kann sich ja informieren - über eine der vielen Suchmaschinen :smile:

Gruß

dafy

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Hallo,

nachträglich ergänzt:
es geht um eine Kleinstadt und um kleine Handwerksbetriebe.
(Da wird Googeln nichts bringen).

@Pierre
Ja, wir werden den Betreffenden aus genau den Gründen nicht erwähnen.
Aber eine Chronik kann ja auch oder gerade dazu verfasst werden, um eines Tages nachschlagen zu können, ach da gab es die und die Betriebe.

Hätte man im ‚Ernstfall‘ sowas wie die Pressefreiheit auf seiner Seite ?
Dazu sei gesagt, die Chronik wird nicht von der Gemeinde sondern von einem privaten Interessentenkreis erarbeitet.

Grüße Roland

Ein paar „Querköpfe“ hat man immer in seiner Nachbarschaft - da ist es egal, ob es sich um ein Dorf oder eine Großstadt handelt. Auf dem Dorf kennt man sich aber noch persönlich und ist entsprechend auch mehr berührt.

Ich fürchte, die Grenze ist fließend - die Grenze zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem Schutzinteresse einzelner.

Zwei Gegensätzliche Beispiele, die selbst so von einem Dorf kenne:
1.) Eine Elektrofirma Meyer. Auf einem Grundstück mit vielleicht 600 m² steht eine riesige graue Lagerhalle mit bunten Fasbelementen und in 2m großen Lettern „Meyer Elektro“. Die Firma hat 10 Angestellte, in der Gegend sind die beschrifteten Autos der Firma unterwegs. Wenn Du ein Leuchtmittel brauchst, fährst Du nicht in die nächste Kleinstadt zur Elektronikkette, sondern erst mal zu Meyer.

2.) Steuerbüro Schmidt. Auf einem hübschen Grundstück mit Blumen uns Sträuchern steht ein Wohnhaus. Dessen obere Etage wird von der Familie Schmidt bewohnt, in der unteren sind die Büros der Steuerberatung. Die Firma macht Steuererklärungen für Privatleute und Firmen bis hin zum Mittelstand. Dort arbeiten Hr. und Fr. Schmidt, deren zwei Töchter (die inzwischen in eigenen Häusern wohnen) und zwei Angestellte. Im Grunde ist „der Chef“ das Markensymbol der Firma. Die Kanzlei Schmidt hat lediglich am Gartentor ein Schild, etwa DIN A5 groß, auf dem steht „Vereidigte Steuerberater und Buchprüfer Schmidt“.

Die Firma Meyer hätte sicher Probleme, in einem Rechtsstreit eine Nichterwähnung durchzusetzen. Da sie durch ihr eigenes Auftreten stark im Umkreis von vielleicht 25 km bekannt ist, verstößt eine öffentliche Nennung des Gewerbes und der Adresse sicher gegen keine Persönlichkeitsrechte. Anders bei der Steuerkanzlei. Diese wird ja viel enger mit der Person Hr. Schmidt verbunden und die Nähe des privaten Lebensbereiches ist auch ausschlaggebend. Hier könnte ein Richter das Persönlichkeitsrecht deutlich höher ansetzen.

Auch wenn Gesetze zum Teil glasklar erscheinen, müssen in der Rechtsprechung regelmäßig verschiedene Ansprüche und Interessen gegeneinander aufgewogen werden - so auch hier…

Und was das Wort der „Pressefreiheit“ betrifft: die Presse ist bei weitem nicht so frei, wie sie sich gerne fühlt. Auch sie müsste ihre Interessen zur Information gegen viele andere Interessen abwägen. Allein die Anzahl der Rügen des Presserates (Presserat) und die Häufigkeit von Gegendarstellungen sind eine Indiz für die Überschreitungen unter dem Vorwand der Pressefreiheit.

P.S.: jetzt habe ich schon wieder mehr geschrieben, als ich eigentlich wollte.

… und ich hab’ das alles gelesen … !

Man kann es eben so oder so sehen - aber um des lieben Friedens Willen …

Danke Allen.
Roland

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