Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, das Behandeln einer Petition und das Onlinestellen einer Onlinepetition trotz vorheriger Ablehnung doch noch zu erzwingen?
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, das Behandeln einer
Petition und das Onlinestellen einer Onlinepetition trotz
vorheriger Ablehnung doch noch zu erzwingen?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine öffentliche Petition.
Da diese ja als zusätzliche Maßnahme zu den normalen Petitionen geschaffen wurde, stellt deren Verweigerung m.E. auch keinen Mangel dar.