Petition an das europäische Parlament

http://www.beepworld.de/members56/krabbes/

ich habe eine Petition an den entsprechenden Ausschuß des
europäischen Parlaments gerichtet:
Ich bin geistig- und körperbehindert mit einer GdB von 100 % mit den
Merkmalen im Ausweis „G“ (aG wurde beantragt, nachdem mir jetzt ein
Rollstuhl verordnet wurde), „H“(Hilflos) und „B“ (Begleitung erforderlich).
In der Pflegekasse wurde ich in die Pflegestufe 2 eingestuft. Diese
schriftlichen Eingaben fertigt für mich mein Betreuer, Bernhard K.
Ich bin beschäftigt in der Werkstatt für Behinderte und erhalte Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GsiG) und Sozialhilfe von der Gemeinde Hatten (26209), wobei hierbei bereits mein Lohn aus der
Werkstatt für Behinderte (213 EURO) und das an meine Betreuer gezahlte
Kindergeld in Höhe von 154 EURO in Abzug gebracht wurden. Außerdem wird mir von der Pflegekasse ein Pflegegeld und vom Landkreis Oldenburg eine Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (für Kosten der Freizeitbeschäftigung) gezahlt. Ein Wohngeld bzw. die Kosten für die Miete und Nebenkosten der Wohnung wird nicht bezahlt. Ich bewohne eine Wohnung im Hause meiner Betreuer, für die Miete und
Nebenkosten anfallen. Da ich nicht in der Lage bin, meinen Haushalt
selber zu führen und mir selbst das Essen zuzubereiten, praktizieren wir ein betreutes Wohnen, wobei für die Sauberhaltung der Wohnung, dem Zubereiten der Verpflegung, dem Waschen der Wäsche, dem Pflegen der Kleidung sowie für meine med. Pflege meine Betreuer sorgen. Auch wird durch meine Betreuer die tägliche Assistenz und Begleitung sichergestellt, wobei zusätzlich zur Pflege ca. 11 Stunden täglich im Jahresschnitt anfallen.

Bis zum 30.9.1996 war ich als Pflegekind im Haushalt meiner jetzigen
Betreuer untergebracht und es wurde aus Jugendhilfemitteln ein Pflegegeld gezahlt, welches Lebensunterhalt, Wohnung und Kleidung umfasste. Da spätestens ab vollendetem 14. Lebensjahr die Schere zwischen dem Aufwand an Erziehungsarbeit, abgedeckt durch die bei anerkannter sozialpädagogischer Pflegestelle erhöhten Pflegesätze für die Pflege und Erziehung eines nichtbehinderten Kindes mit besonderen Erfordernissen, und dem Aufwand an Betreuung/Begleitung/Assistenz sowie Fahrtkosten mit eigenem Pkw, die für mich wegen meiner schweren Behinderungen notwendig wurden, immer weiter auseinander klaften, wurde in meinem Namen schon in den Jahren 1991 ff.(Wohnort war damals 26180 Rastede) beim Landkreis Ammerland und nach unserem Umzug nach 26209 Hatten beim Landkreis Oldenburg Leistungen der Hilfe zur
Eingliederung und Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie ab 1.10.1996 auch die Kosten des Lebensunterhaltes, der Wohnung, der Freizeitbeschäftigung usw. beantragt. Trotz in der Zwischenzeit auch durchgeführten Verwaltungsrechtsprozessen, die leider auch wegen der fehlenden juristischen Kenntnisse meiner Betreuer, aber nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes auch durch eine lange Verfahrensdauer, durch eine Aufsplitterung durch Zuständigkeitsfragen, durch verwirrende Schriftsätze in
gleichzeitig mehreren Fällen, durch ca. 10 (wegen Versetzungen in den 6 Jahren der Verfahrensdauer)verschiedene zuständige Verwaltungsrichter, die sich wegen der Menge der Aktenberge gar nicht mehr in die Verfahrensvorgange einarbeiten konnten, letztendlich völlig unbefriedigend ausgingen und deren Berufung daran scheiterte, dass der eingeschaltete Rechtsanwalt die vom Betreuer beantragte Zulassung beim Niedrs. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg nicht fristgemäß beantragte, weil er nach einer Auflösung der Anwaltssozietät die ihm übertragenen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen wollte.
Herr Rechtsanwalt Klatt in Oldenburg hat dann vor 2 Jahren Anträge auf
Prozesskostenhilfe, später Anträge auf Wiedereinsetzung und Zulassung der Berufung beantragt. Die Anträge auf Prozesskostenhilfe wurden abgelehnt, die Anträge auf Wiedereinsetzung und Zulassung der Berufung anscheinend nicht weiter bearbeitet.
Seit dieser Verfahren beruft sich jedoch der Landkreis Oldenburg darauf, es seien ja schon negative Entscheidungen gefällt worden und man werde daher nichts mehr daran ändern.

Ich bitte um Prüfung, ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt, mir zu
ermöglichen, meinen Betreuern die seit 1992 geleisteten Betreuerstunden, evtl. auch nur teilweise, zu vergüten. Ich möchte meine Wohnung und mein gewohntes Umfeld, insbesondere auch meine Freunde und Bezugspersonen nicht verlieren und hoffe, dass es bald zu einer Regelung kommen kann, die das auch ermöglicht. Denn auch die Gesundheit meiner Betreuer, die seit 10 Jahren ohne Freizeit und ohne Urlaub im Dauereinsatz sind, ist durch diese Situation gefährdet. In Zukunft sollte nach Möglichkeit ein Budget für die Begleitung/Assistenz zur Verfügung stehen, so dass private
Betreuungspersonen eingestellt werden können, die dann einen Teil der bisher nur von meinen Betreuern durchgeführten Arbeit übernehmen könnten.
Viele liebe Grüße
Nicole

Hallo Nicole,

Bei dem gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe werden von dem Gericht gleichzeitig die Erfolgsaussichten der Klage geprüft, nachdem diese hier nach Auffassung des Gerichts nicht vorlagen, wurde der Antrag abgelehnt. Dem Wiedereinsetzungsantrag wird nur dann stattgegeben, wenn ein trifftiger Grund vorlag, weshalb die Berufungsfrist versäumt wurde. Zudem muss der Antrag detailliert begründet werden.

Nachdem hier der Rechtsweg offensichtlich bereits voll ausgeschöpft worden ist, sehe ich keine weitere Möglichkeit, gerichtlich gegen die Bescheide vorzugehen.

Viele Grüsse,
Simone