Petition, was ist zu beachten?

Freut mich,wenn’s ein wenig hilfreich war.:wink:LG

Wie gesagt, ich kann nachvollziehen, was Du mir sagst und so habe ich auch keinerlei Problem, über Deine Antworten nachzudenken, sind sie doch eine Spur freundlicher geworden.
Es sind natürlicherweise viele Urteile, mit denen das „Volk“ nicht einverstanden ist. Momentan wurde ein aktueller Fall vom Richter Hans Jochen Hintersaß in München abgeschlossen. Wenn Du seinen Namen in Google eingibst, wirst Du auch das Urteil finden, ein Freispruch trotz negativer Prognose. Er hat seine Strafe abgesessen, aber andere sind für eine weitere Sicherungsverwahrung. Natürlich kann man einen Fall nicht aufgrund der Presse beurteilen, aber in der letzten Zeit werden m.E. immer mehr eigenartige, nicht nachvollziehbare Urteile gesprochen. Bevor ich solche Urteile näher lese, wollte ich generell eben erst einmal anfragen, wie sinnvoll eine Petition wäre. Also musst Du ein wenig Geduld haben.

Gruß
Michael

Das was Du und Levay hier schreiben, ist mir auch völlig klar, bloss kann ich nicht begreifen, daß mann alles hinnehmen muss

Tja, das nennt sich Rechtsstaatlichkeit, wo eine Justiz unabhängig ist und die hat in Deutschland lange Tradition ("…Sire, es gibt noch Richter in Berlin…")
Wenn du möchtest, dass „deine“ Täter bis an ihr Lebensende hinter Gittern bleiben, dann gibt es nur eine Möglichkeit:
Initiiere eine Gesetzesänderung und boxe sie argumentativ durch die Gesetzgebung.
Mit einer Petition kannst du nichts erreichen (und das ist, meiner unmaßgeblichen Meinung nach, auch gut so)

Gruss

Iru

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Es sind natürlicherweise viele Urteile, mit denen das „Volk“
nicht einverstanden ist.

Das Volk ist keine Person. Es hat keinen einheitlichen Willen. Selbst wenn es stimmt, was du sagst, ist damit nicht gesagt, dass „das Volk“ einheitlich ein anderes Urteil gefällt hätte. Und selbst wenn das so wäre, heißt das noch lange nicht, dass dieses Urteil dann richtig gewesen wäre. Es ist doch ein erheblicher Unterschied, ob ein Fachmann urteilt, der auch den gesamten Prozessstoff kennt, oder ein Laie, der allenfalls aus der Presse vom Verfahren weiß.

Momentan wurde ein aktueller Fall vom
Richter Hans Jochen Hintersaß in München abgeschlossen. Wenn
Du seinen Namen in Google eingibst, wirst Du auch das Urteil
finden, ein Freispruch trotz negativer Prognose. Er hat seine
Strafe abgesessen, aber andere sind für eine weitere
Sicherungsverwahrung. Natürlich kann man einen Fall nicht
aufgrund der Presse beurteilen, aber in der letzten Zeit
werden m.E. immer mehr eigenartige, nicht nachvollziehbare
Urteile gesprochen.

Das halte ich für einen Trugschluss. Es ist wie mit der weitläufigen Meinung, dass immer mehr Sexualdelikte geschehen. Davon kann keine Rede sein, aber man hat den Eindruck, weil viel mehr und intensiver darüber berichtet wird. Zu dem Urteil von Hans Jochen Hintersaß kann ich natürlich im Einzelnen nichts sagen. Möglich, dass er eine falsche Entscheidung getroffen hat. Das wird immer vorkommen, in jedem Staat der Erde zu jeder Zeit.

Bevor ich solche Urteile näher lese,
wollte ich generell eben erst einmal anfragen, wie sinnvoll
eine Petition wäre. Also musst Du ein wenig Geduld haben.

Och, ich bin eh schon seit Jahren hier und will das auch bleiben. Lass dir also Zeit.

Levay

PS. Soweit es um FEHLurteile geht, wird eine Petition erst recht nix bringen.

Hallo Levay,

nun, im aktuell letzten Fall des Hans Jochen Hintersaß ist sogar Bayerns Innenminister Herrmann nicht damit einverstanden, nur als Zusatzinfo.
Aber danke für Deine Mühe und Info.

LG
Michael

Hallo Levay,

hier der Fall von Hintersaß: http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/sexb…

LG
Michael

Dass der Innenminister damit nicht einverstanden ist, sagt genau genommen gar nichts aus. Aber nehmen wir mal an, es würde sich hier um eine richterliche Fehlentscheidung handeln: Dann könnte man mit einer Petition erst recht nichts dagegen machen.

Levay