Petition, was ist zu beachten?

Hallo,

ich möchte eine Petition einreichen, was ist zu beachten?
Die Petition betrifft Verurteilungen speziell im Sexuellen Mißbrauch von Kindern und Erwachsenen.Ich bin mit vielen Urteilen nicht einverstanden. Wie verfasst man so etwas am besten, was ist zu beachten? Ist es besser EINE Petition mit vielen Mitzeichnenden einzureichen oder ist es vorteilhafter wenn viele eine Petition zu EINEM THEMA einreichen? Soll man (wenn möglich) eine Petition mit gesprochenen Urteilen untermauern? Wenn ja, wo kann ich gesprochene Urteile finden? Ich danke schon jetzt an dieser Stelle.

LG
Michael

Die Petition betrifft Verurteilungen speziell im Sexuellen
Mißbrauch von Kindern und Erwachsenen.Ich bin mit vielen
Urteilen nicht einverstanden.

Es gibt keine Petitionen gegen Urteile.

Wie verfasst man so etwas am
besten, was ist zu beachten?

Am besten lässt man so was, Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

:Ist es besser EINE Petition mit

vielen Mitzeichnenden einzureichen oder ist es vorteilhafter
wenn viele eine Petition zu EINEM THEMA einreichen? Soll man
(wenn möglich) eine Petition mit gesprochenen Urteilen
untermauern? Wenn ja, wo kann ich gesprochene Urteile finden?

Das ergibt keinen Sinn. Wenn du dich über Urteile ärgerst, musst du sie auch kennen, und zwar ziemlich gut und genau, denn sonst kannst du ja gar nicht beurteilen, ob sie richtig sind.

Levay

Hallo Michael,
der Beitrag bei Wikipedia sollte einen Großteil deiner Fragen beantworten: http://de.wikipedia.org/wiki/Petition
Grüße
Ulf

Es heisst, daß eine Petition eine Beschwerde ist. Warum sollte ich mich nicht über Urteile beschweren dürfen? Wo steht, daß dies nicht „erlaubt“ sei? Beschwerden kann ich gegen alles und jedermann aussprechen oder etwa nicht? Meine Frage ging auch in die richtige Richtung: Wo kann ich Urteile einsehen, die „Im Namen des Volkes“ ausgesprochen worden sind? Es gibt genug Urteile, die m.E. NICHT im Namen des Volkes ausgesprochen worden sind. Also, wo kann man Urteile einsehen, die im Namen des Volkes gesprochen worden sind? Eine Eingrenzung der Petition wie Du es sagst, ist mir nicht bekannt.

LG
Michael

Hallo Ulf,

das habe ich bereits gelesen, mich würde interessieren, ob in meiner Frage schon eine Petition eingereicht worden ist. Vor allem interessiert mich der Weg einer Petition, also vor allem Erfahrungen damit.

LG
Michael

Das ergibt keinen Sinn. Wenn du dich über Urteile ärgerst,
musst du sie auch kennen, und zwar ziemlich gut und genau,
denn sonst kannst du ja gar nicht beurteilen, ob sie richtig
sind.

Es kann schon rechtlich io sein, aber moralisch nicht. Solche Fälle gab es schon immer. Wahrscheinlich ist das vom Originalposter so gemeint.

Deine Antwort klingt überheblich und realitätsfern. Woher willst Du wissen, warum ich nicht ein Urteil beurteilen kann? Mit Deiner Antwort kann ich in diesem Fall nichts anfangen. Was gibt den Menschen das Recht und die Fähigkeit zur Be -oder Verurteilung, nur ein Studium der Jura?

LG
Michael

Hi

Es gibt genug
Urteile, die m.E. NICHT im Namen des Volkes ausgesprochen
worden sind.

In der DDR gehörte auch nicht alles dem Volk was diesen Stempel trug :>

Im Namen des Volkes - nunja sieh es so:
Ein Richter urteilt nach den gegebenen Gesetzen +ein bisschen Gutdünken (Gesetze geben ja Spielraum).
Gesetze werden vom Bundestag verabschiedet.
Im Bundestag wiederum sitzen die Parteien die vom Volk gewählt wurden.
Ergo im Namen des Volkes.

Und bei Kinderschändern täte die Mehrzahl wohl Todesstrafe und Kastration (oder umgekehrt) verlangen.

MfG
Lilly

Deine Antwort klingt überheblich und realitätsfern.

Na so was.

Woher
willst Du wissen, warum ich nicht ein Urteil beurteilen kann?

Es beginnt schon einmal damit, dass du ein Urteil nur beurteilen kannst, wenn du über die nötigen juristischen Kenntnisse verfügst. Außerdem musst du selbstverständlich den gesamten Prozess verfolgt haben. Wenn z.B. ein Gutachten relevant wurde, musst du selbstverständlich auch dieses Gutachten kennen und verstehen. Ist ja klar, du musst einfach alles wissen und können, was auch die Prozessbeteiligten wussten und konnten.

Mit Deiner Antwort kann ich in diesem Fall nichts anfangen.

Dabei war der Tipp doch ganz klar: Lass es (schon allein, weil es keine Petition gegen Urteile gibt).

Was gibt den Menschen das Recht und die Fähigkeit zur Be -oder
Verurteilung, nur ein Studium der Jura?

Was gibt dir das Recht, über Urteile zu beurteilen, die du garantiert gar nicht beurteilen kannst?

Levay

Es heisst, daß eine Petition eine Beschwerde ist. Warum sollte
ich mich nicht über Urteile beschweren dürfen?

Dafür gibt es zumindest kein Verfahren, denn niemand kann den Richtern vorschreiben, dass sie künftig anders entscheiden sollen, außer natürlich, wenn man die Gesetze ändert; dann beschwert man sich aber nicht über Urteile, sondern über die Rechtslage.

Wo steht, daß
dies nicht „erlaubt“ sei?

Nirgendwo. Du kannst Briefe schreiben, wie du lustig bist, du kannst sie auch Petition nennen.

Beschwerden kann ich gegen alles und
jedermann aussprechen oder etwa nicht? Meine Frage ging auch
in die richtige Richtung: Wo kann ich Urteile einsehen, die
„Im Namen des Volkes“ ausgesprochen worden sind?

Noch einmal: Du hast doch gesagt, du ärgerst dich über Urteile. Wie kann es dann sein, dass du gar keine Urteile kennst? Kennst du nun welche, über die du dich ärgerst, oder kennst du keine?

Es gibt genug
Urteile, die m.E. NICHT im Namen des Volkes ausgesprochen
worden sind.

Das spielt ja keine Rolle, was du meinst. Alle Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Das heißt nicht, dass das Volk genau so geurteilt hätte. Und selbst wenn es das heißen würde: Wieso glaubst du, dass du besser weißt, was „das“ Volk urteilen würde?

Also, wo kann man Urteile einsehen, die im Namen
des Volkes gesprochen worden sind?

Gar nicht. Du kannst z.B. eine juristische Datenbank wie juris durchforsten oder so, aber du kannst nicht zum Gericht gehen und in die Original-Akten gucken.

Eine Eingrenzung der
Petition wie Du es sagst, ist mir nicht bekannt.

Das glaube ich dir, dass dir das nicht bekannt ist.

Levay

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Und bei Kinderschändern täte die Mehrzahl wohl Todesstrafe und
Kastration (oder umgekehrt) verlangen.

Hallo Lilly,
ich kann jetzt nicht mit aktuellen Links glänzen. Ich kenne zumindest noch die Ergebnisse älterer Umfragen. Wenn gerade kein aktueller Fall durch die Blöd-Zeitung geistert, denkt die Mehrheit des deutschen Volkes sachlicher. Bestrafung o.k. Aber Rache nein. Könnte auch mal einen Familienangehörigen treffen (Täter), wo man dann doch die individuelle Schuld(fähigkeit) feststellen möchte.
Manchmal (und damit meine ich nicht dich) kann ich mich des Einrucks nicht erwehren, dass die Leute, die die Todesstrafe fordern, auch diejenigen sind, die bei Geschwindigkeitsverstößen eine sehr genaue Betrachtung fordern, da ein Punkt in Flensburg plötzlich wichtiger als eine Hinrichtung ist.
Grüße
Ulf

Hallo,

bevor du eine „Einzelpetition“ in Betracht ziehst, ist es für dich vielleicht hilfreich und informativ, dir zunächst erst einiges zum Punkt „öffentliche Petition“ anzuschauen.
Der Bundestag bietet dazu eine öffentlich leider nicht allzu bekannte, recht informative Seite: http://www.bundestag.de/petitionen.html

Auf dieser Seite gibt dir der Punkt " ->Richtlinie" schon sehr viele Antworten auf deine Fragen nach den Formalitäten,Erfordernissen etc. von Petitionen.

Unter „-> Übersicht über die öffentlichen Petitionen“ findest du viele derzeit „in der Mitzeichnung stehende Petitionen“ (also Petitionen, die eingereicht wurden und die man noch bis zum dort genannten Datum durch seine Mitzeichnung unterstützen kann.) Dort kannst du dir die derzeitigen einzelnen Petitionen ja mal ansehen (wegen Aufbau und Inhalt usw.) und ggf. auch mitdiskutieren oder/und mitzeichnen, was du als unterstützenswert betrachtest. Und über das Feld „-> Detailsuche“ kannst du auch ein Themen-Stichwort eingeben und nachsehen, ob dazu bereits Petitionen eingereicht wurden.

Unter dem Punkt " -> FAQ" wirst du auch noch deine abschließenden Fragen übersichtlich beantwortet finden, vermute ich. https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=faq

Ob man eine Einzelpetition oder eine öffentliche Petition einreicht…ist sicherlich auch themenabhängig .
Manche Petitionen betreffen „nur“ die Interessen von einzelnen oder wenigen Personen; andere Themen sind für wesentlich mehr Menschen relevant bzw. „interessant“ und bekommen daher mehr „Unterstützung“. Z.B. haben in den letzten Wochen 52.973 Menschen durch ihre Mitzeichnung eine Petition für „bedingungsloses Grundeinkommen“ unterstützt, die sich jetzt in der parlamentarischen Prüfung befindet. https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=pe…

Was Urteile angeht:
Du kannst dir über Google-Suche (Urteil +sexueller Missbrauch) etliche veröffentlichte Gerichtsbeschlüsse aufrufen und mit Hilfe der dort genannten Aktenzeichen/Daten dann gezielt in Gerichts-Datenbanken viele „komplette“ Urteilstexte aufrufen. Darin wirst du dann auch nachlesen können, aufgrund welcher Ausgangssituationen und gesetzlichen Vorgaben manchmal anders entschieden werden musste, als man es sich „von aussen“ denken und vielleicht wünschen würde. „Rechtlich“ interessant dürften für dich dabei vor allem die Beschlüsse des BGH sein.
http://www.deutschejustiz.de/dj_lg.html
http://www.bundesgerichtshof.de/

LG

Hallo

Dafür gibt es zumindest kein Verfahren, denn niemand kann den Richtern vorschreiben, dass sie künftig anders entscheiden sollen, außer natürlich, wenn man die Gesetze ändert; dann beschwert man sich aber nicht über Urteile, sondern über die Rechtslage.

Genau so ist es. Würde man die Möglichkeit schaffen, dass Urteile durch eine Petition kassiert werden können, würde die Gewaltenteilung aufgehoben (und die hat Verfassungsrang), denn dann würden nicht mehr die Richter, sondern Bundestagsabgeordnete Recht sprechen. Das heisst, dass die Legislative auch die Judikative beinhaltet. Und das ist bei uns einfach VERBOTEN.

Gar nicht. Du kannst z.B. eine juristische Datenbank wie juris durchforsten

Meine Methode.

oder so, aber du kannst nicht zum Gericht gehen und in die Original-Akten gucken.

denn wie würde es dir gefallen, wenn jeder X-beliebige deine Personaldaten und alle möglichen Einzelheiten erfahren könnte? Du kannst die Verhandlungen besuchen, du kannst auch einzelne Urteile anfordern (gegen Kostenerstattung und mit geschwärzten Namen).
Levay hat vollkommen recht, wenn er sagt, dass es keine Petition gegen Urteile gibt, es gibt aber den Rechtsweg dagegen, der nennst sich Revision oder Berufung, natürlich könnte man auch an den Bundespräsidenten schreiben, denn der kann begnadigen (aber nicht das Unwerturteil aufheben, den ein strafrechtlicher Schuldspruch beinhaltet).
Die Petition ist ein erprobtes Mittel, Behörden „Beine zu machen“, damit sie ihrer Aufgabe nachkommen, aber nicht um die Rechtspflege zu ersetzen.

Gutss

Iru

Hallo Lara,

herzlichen Dank für Deine ausgezeichnete Antwort!

LG
Michael

Hallo Levay,

natürlich braucht man eine Befähigung; Deine Antwort war aber so von oben herab, daß ich damit dann eben nichts anfangen kann. Ich sehe keinen Grund, warum man gegen die Rechtssprechung sich nicht beschweren sollte.

Gruß
Michael

Dann erkläre ich es dir gern noch einmal:

Eine Beschwerde über die Rechtsprechung macht deswegen keinen Sinn, weil es niemanden gibt, der der Rechtsprechung Weisungen erteilen kann. Die Petition kann also nichts bewirken. Das ist Gewaltenteilung.

Levay

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Welche anderen Möglichkeiten hätte man, um etwas zu bewegen bzw. zu verändern? Es gibt viele Urteile, die mir ein Rätsel sind. Bsp.: Sexualverbrecher die trotz negativer Prognose auf freien Fuß kommen.

Das was Du und Levay hier schreiben, ist mir auch völlig klar, bloss kann ich nicht begreifen, daß mann alles hinnehmen muss. Gegen jeden Pfurz kann man Beschwerde einlegen, nicht aber gegen freigelassene Sexualverbrecher, der seinen Opfern den Unterleib nach der Vergewaltigung zugenäht hat und deren Gutachter sowie der Staatsanwalt keine positve Prognose abgeben können? So etwas will ich nicht begreifen und das ist ja kein Einzelfall.

LG
Michael

Leider bist du mir bislang die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wie du dich über Urteile empören kannst, wenn du doch gar keine kennst. Ich zweifle sehr daran, dass du weißt, wovon du sprichst. Wenn man in der Presse von einem Urteil hört und dann meint, man könne den Fall beurteilen, ist das schon etwas… na ja, wie soll ich sagen? Etwas naiv vielleicht.

Grundsätzlich kannst du - natürlich - erst mal gar nichts gegen Urteile machen. Wenn jedermann gegen jedes Urteil etwas machen könnte, hätten wir ja keine unabhängige Justiz mehr. Das leuchtet ein, oder?

Du kannst höchstens Gesetzesänderungen begehren. Dazu kannst du auch eine Petition einreichen, wichtiger ist aber deine Beteiligung an der Bundestagswahl. Nur glaube ich wiederum nicht, dass du auch nur einen einzigen Aspekt besser beurteilen kannst als die Experten, die den Bundestag bzw. die Abgeordneten beraten, oder eben auch die Fachleute in den Ministerien, welche die Gesetzesvorlagen i.d.R. erarbeiten.

Vielleicht solltest du hier mal ein paar Urteile bringen, über die du dich konkret aufgeregt hast; dazu schreibst du dann, was genau falsch gemacht worden sein soll. Ich bin sehr gespannt!

Levay

Du kannst dich in Deutschland eben nicht über alles beschweren und zwar ganz besondere nicht über Dinge, die mit dir nichts zu tun haben. Wärst du das Opfer einer Straftat, könntest du womöglich als Nebenkläger auftreten. Wenn du damit aber nichts zu tun hast, hast du auch keine Eingriffsmöglichkeiten. Wo sollte das sonst hinführen? Stell dir mal vor, 40.000.000 Deutsche wenden sich gegen ein Urteil, und jeder will es in eine andere Richtung geändert haben. Eine groteske Vorstellung.

Wenn du ein Urteil nicht nachvollziehen kannst, dann poste es hier, und man kann es besprechen. Wenn du einen konkreten Fall oder besser noch ein Aktenzeichen hast, dann kann der eine oder andere es hier in einer juristischen Datenbank recherchieren. Recherchemöglichkeiten gibt es auch auf bundesgerichtshof.de, wo alle Entscheidungen seit 2000 kostenlos heruntergeladen werden können.

Levay

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