Es heisst, daß eine Petition eine Beschwerde ist. Warum sollte
ich mich nicht über Urteile beschweren dürfen?
Dafür gibt es zumindest kein Verfahren, denn niemand kann den Richtern vorschreiben, dass sie künftig anders entscheiden sollen, außer natürlich, wenn man die Gesetze ändert; dann beschwert man sich aber nicht über Urteile, sondern über die Rechtslage.
Wo steht, daß
dies nicht „erlaubt“ sei?
Nirgendwo. Du kannst Briefe schreiben, wie du lustig bist, du kannst sie auch Petition nennen.
Beschwerden kann ich gegen alles und
jedermann aussprechen oder etwa nicht? Meine Frage ging auch
in die richtige Richtung: Wo kann ich Urteile einsehen, die
„Im Namen des Volkes“ ausgesprochen worden sind?
Noch einmal: Du hast doch gesagt, du ärgerst dich über Urteile. Wie kann es dann sein, dass du gar keine Urteile kennst? Kennst du nun welche, über die du dich ärgerst, oder kennst du keine?
Es gibt genug
Urteile, die m.E. NICHT im Namen des Volkes ausgesprochen
worden sind.
Das spielt ja keine Rolle, was du meinst. Alle Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Das heißt nicht, dass das Volk genau so geurteilt hätte. Und selbst wenn es das heißen würde: Wieso glaubst du, dass du besser weißt, was „das“ Volk urteilen würde?
Also, wo kann man Urteile einsehen, die im Namen
des Volkes gesprochen worden sind?
Gar nicht. Du kannst z.B. eine juristische Datenbank wie juris durchforsten oder so, aber du kannst nicht zum Gericht gehen und in die Original-Akten gucken.
Eine Eingrenzung der
Petition wie Du es sagst, ist mir nicht bekannt.
Das glaube ich dir, dass dir das nicht bekannt ist.
Levay