Petitionsausschuß

Ich möchte mich erkundigen, ob der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages das Recht hat, Petition nicht an zu nehmen oder zu veröffentlichen, weil das vorgetragene Anliegen von der politischen Meinung der Regierung oder des Petitionsausschußes abweicht. Wohlgemerkt, es geht um eine Petition, bei der keine gesetzwidrigen Anliegen vorgetragen werden und die auch keine Personengruppen beleidigt.

Hallo

Ich möchte mich erkundigen, ob der Petitionsausschuß des
Deutschen Bundestages das Recht hat, Petition nicht an zu
nehmen

Laut Grundgesetz hat jeder das Recht zu solch einer Petition, sie darf nicht einfach ignoriert werden.

oder zu veröffentlichen, weil das vorgetragene Anliegen

Ein Recht auf Veröffentlichung gibt es nicht.

von der politischen Meinung der Regierung oder des
Petitionsausschußes abweicht. Wohlgemerkt, es geht um eine
Petition, bei der keine gesetzwidrigen Anliegen vorgetragen
werden und die auch keine Personengruppen beleidigt.

Es gibt aber Anliegen, die keine Petitionen sind, weil sie zB nicht in die Autorität des Bundestags fallen (Meine Mami soll nicht mehr mit mir schimpfen) oder keine Bitte oder Beschwerde sind, diese werden in der Tat nicht angenommen.

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/…

Grüße,
.L