Petrol & Fliegen

Hallo zusammen,

Ich hätte gerne eine Flasche Petrol in meinem normalen gepäck im flieger Transportiert. (Also nicht handgepäck)

Nun vermute ich aber das dies wohl verboten sein wird oder? Ich fliege mit der Air Marroc…

Weiss jemand genaueres? konnte nichts finden im internet… nur das brennbare feststoffe verboten seien… meinen die mit feststoffen nicht gasförmige? wenn ja hätten sie das weglassen können und die gasförmigen auch nicht erwähnen müssen.

Gruss Sev

Moin,

endgültige Auskunft können nur die geben.

Ich fliege mit der Air Marroc…

Aber mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit geht das nicht.

Gandalf

öhm …
hi,

nur das brennbare feststoffe verboten seien… meinen die mit
feststoffen nicht gasförmige?

brennbare gasförmige? du meinst brennbare gase? ja, sind an bord verboten

genauso wie z.b. brennbare flüssigkeiten.

wenn du´s genau wissen willst suche die verordnung 2320/2002 des europäischen parlaments und des rates vom 16. dezember 2002 bzgl. sicherheit in der zivilluftfahrt.

ein kleiner auszug:

Liste der verbotenen Gegenstände:

Folgende Gegenstände dürfen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden:

  1. Gewehre, Feuerwaffen & Waffen

Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:

* Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
* Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
* Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
* Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
* Signalpistolen
* Startpistolen
* Spielzeugpistolen aller Art
* Druckluftwaffen
* Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen
* Armbrüste
* Katapulte
* Harpunen und Harpunenabschussgeräte
* Viehtötungsapparate
* Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
* Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.

  1. Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte

spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:

* Äxte und Beile
* Pfeile und Wurfpfeile
* Kanthaken
* Harpunen und Speere
* Eispickel
* Schlittschuhe
* alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge
* Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen.
* Fleischerbeile
* Macheten
* Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
* Säbel, Schwerter und Degen
* Skalpelle
* Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm
* Ski- und Wanderstöcke
* Wurfsterne
* Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.

  1. Stumpfe Instrumente

jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:

* Baseball- und Softball-Schläger
* Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke
* Cricketschläger
* Golfschläger
* Hockeyschläger
* Lacrosseschläger
* Kajak- und Kanupaddel
* Skateboards
* Billardstöcke
* Angelruten
* Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts

  1. Sprengstoffe und brennbare Stoffe

alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

* Munition
* Sprengkapseln
* Detonatoren und Zünder
* Sprengstoffe und Explosivkörper
* Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
* Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
* Granaten aller Art
* Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff - in großen Mengen.
* Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk („party poppers“) und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)
* Überallzündhölzer
* Rauchkanister oder Rauchpatronen
* Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol.
* Farbe in Sprühdosen
* Terpentin und Farbverdünner
* Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol.

  1. Chemische und toxische Stoffe

alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

* Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
* ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
* Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas
* Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
* Gifte
* Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
* spontan entzündliches oder brennbares Material
* Feuerlöscher

Folgende Gegenstände dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden:

* Sprengstoffe, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe
* Gase: Propan, Butan
* Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
* Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln
* Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien
* Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut
* Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope
* Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
* Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten

gruß

t.