Pfädungsgrenze angehoben ab 01.07.2011

Was passiert in dem Fall mit schon laufenden Insolvenzverfahren? Kommen die auch in den Genuss der nun höher geltenden Pfädungsgrenze oder bleibt hierbei die alte Pfändungsgrenze maßgeblich?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß

Hallo,

Auch für ein (laufendes) Insolvenzverfahren gelten die jeweilig gültigen Pfändungsfreigrenzen. Siehe http://dejure.org/gesetze/InsO/36.html

ml.

Vielen Dank für die Antwort und den Link. Insolvenzverwalter erhalten darüber doch auch Nachricht oder muß man sich selbst an den Insolvenzverwalter wenden, wenn man nun durch die Erhöhung der Pfändungsgrenze weniger abgeben muß?

Danke und Gruß Michaela

Hallo,

gesetzliche Pfändungsgrenzen gehören zum täglichen Arbeitsgebiet des Insoverwalters; der kennt die Grenzen bereits, wie auch wenige andere, bevor das Gesetz in Kraft tritt.

Schönen Tag noch.

Insolvenzverwalter
erhalten darüber doch auch Nachricht oder muß man sich selbst
an den Insolvenzverwalter wenden, wenn man nun durch die
Erhöhung der Pfändungsgrenze weniger abgeben muß?

Soweit es sich um eine Pfändung von Einkommen gegenüber einem gewöhnlichen Schuldner nach § 850c ZPO handelt muss man garnichts machen. Der Drittschuldner (wohl meistens Arbeitgeber) hat dies eigentlich selbst zu beachten.

ml.

In dem Fall ist es so, dass man den pfändbaren Betrag direkt an den Insoverwalter bezahlt. Nun wurde gestern im Internet der Hinweis gefunden, dass sich eben die Pfändungsgrenze seit 01. Juli 2011 erhöht hat und man darüber vom Insoverwalter nicht informiert wurde. Ergo: für Juli wurde bezahlt, obwohl man jetzt laut Tabelle „drunter“ liegt.
Deshalb die Frage, ob der Insoverwalter einen eigentlich drauf hinweisen muß oder der einfach abwarten kann, ob man das selber rausfindet. Wenn das seine tägliche Arbeit sein soll, dann hat er sie in dem Fall aber nicht richtig gemacht, denke ich mal.
Ein Anruf ist hierbei nun unumgänglich.

Danke für die Antwort.

Gruß Michaela

Anruf beim Insoverwalter hat ergeben, dass nicht mehr bezahlt werden muß, da unterhalb der Pfändungsgrenze gelegen mit Verdienst. Würde mich nur mal interessieren, ob man eine Nachricht erhalten hätte für den Fall, man hätte sich nicht gemeldet.

Vielen Dank für die Infos. Haben sehr weiter geholfen.

Gruß M.

Hallo Michaela,
ich würde mal stark vermuten, dass Du dann nichts vom Treuhänder gehört hättest.
In erster Linie hat der Treuhänder die Interessen der Gläubiger zu vertreten und nicht die der Schuldner.
Gruß Michael

Off Topic: Die Gläubiger sind doch die dummen.