Pfändbar?

Kann mir jemand sagen, ob bereits gezahltes Gehalt nachträglich gepfändet und zurückerstattet werden darf?
Dachte, ich hätte mal irgendwo gelesen das das nicht möglich sei. Aber gerade habe ich wieder so einen Fall, da wird es zur Rückzahlung angefordert. Wie ist da die Rechtslage?

Ich versuche nachfolgend deine Frage so gut wie möglich zu beantworten, auf Basis der Daten die mir bekannt geworden sind.

Eine Lohn und Gehaltspfändung wird in der Regel durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durchgeführt. Dabei gilt jener Beschluss erst ab Zustellung an den Drittschuldner, für zukünftige Forderungen nicht aber für rückwirkende und bereits geleistete Zahlungen, da für diese zum Zeitpunkt der Zahlung kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bestand.

Anders würde sich dies verhalten, wenn bereits vor Erlass des PfÜB eine Vorpfändung nach §845 ZPO durchgeführt wurde, welche Leisutngen für die Dauer von 4 Wochen arrestiert. Durch Erneuerung der Vorpfändung kann ein weiterer Zeitraum von 4 Wochen erreicht werden. Diese arrestierten Leistungen müssten dann abgeschoben werden, da diese im Vorfeld blockiert wurden.

Ja, da war wohl meine Frage wieder nicht genau genug verständlich geschrieben, sorry.

Ich meinte eigentlich die laufende pfändung bei einer privatinsolvenz. hintergrund ist der, das ein mitarbeiter eine arbeitsstelle aufgenommen hat und der treuhänder erst im dritten monat die bezüge pfändet. gleichzeitig verlangt er auch die letzten zwei monate, was für den mitarbeiter fatal wäre.

da auch treuhänder fehler machen können, hätte ich gerne gewußt ob das geld vom mitarbeiter einbehalten und an den treuhänder ausgezahlt werden muß.

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na herzlichen glückwunsch. da macht man sich die arbeit einen ausführlicheren text zu schreiben und der war dann eigentlich falsch nur weil man zu bequem ist ausführlich zu schreiben *kopfschüttel*

meines erachtens ist die forderung zu recht und die beträge auszukehren, denn er hätte ja gar nicht über diese verfügen dürfen.

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tut mir leid, war gedanklich schon so tief drin, das es für mich selbstverständlich war, das man wissen müßte um was es sich bei mir handelt - mein fehler.

als dankeschön für deine mühe habe ich dir ein sternchen gegeben.

danke und lg

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um mich da mal miteinzuklinken. Pfübs (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse) kann man nur aufgrund eines Titels (Mahnbescheid, KFB etc.) beantragen. Ab Zustellungsdatum (Gerichtsvollzieher gibt das ganze ab und notiert Datum und Uhrzeit)muss alles über der jeweiligen Grenze abgeführt werden. Wenn der Pfüb einen Monat nach Auszahlung von z. B. Weihnachstsgeld eintrifft und dieses schon ausgezahlt ist, dann hat der Gläubiger Pech gehabt.

danke für die antwort!!!
aber wie ist das dann genau bei einer privatinsolvenz anzuwenden? da wird ja das laufende gehalt gepfändet ohne das jetzt ein aktueller pfüb vorliegt.
das gehalt des monat x wurde ausgezahlt und der treuhänder hat im nachhinein erfahren das herr meier eine arbeit aufgenommen hat und fordert nachträglich die normalerweise zur pfändung und überweisung zugestandenen beträge an. ist das jetzt richtig vom treuhänder oder gilt auch hier das bereits ausgezahltes nicht mehr angefordert werden kann???

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