Gläubiger A hat gegen Schuldner B trotz Ratenzahlungsvereinbarung eine Kontopfändung erwirkt. Grund: Rate sei zu niedrig.
Schuldner B muss zum Gericht, um überprüfen zu lassen, ob Arbeitseinkommen pfändbar ist. Schuldner B hat aus einem Versicherungsschaden (Hund bepinkelte und zerbiss Matraze des Kindes) eine Entschädigungssumme (zum Kauf neuer Matraze) zugesprochen bekommen - per Verrechnungsscheck aufs Konto.
Ist die Entschädigungssumme aus dem Versicherungsfall pfändbar?
Vorliegend wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Eine solche kann als Stundung oder Vollstreckungsvereinbarung betrachtet werden, in beiden Fällen sind auch die Vollstreckungsorgane daran gebunden. Dass die Rate zu „niedrig“ ist, ist Pech des Gläubigers, er hätte sich darauf ja nicht einlassen müssen.
Der richtige Weg wäre daher die Erhebung einer Klage gegen die Vollstreckung.
Der Schuldner und der Gläubiger hatten sich per Telefon darüber unterhalten die Rate zu erhöhen, wenn ein neuer Arbeitsvertrag zustande kommt. Leider hat der Schuldner dann aber „versäumt“ neue Nachweise des Verdienstes an den Gläubiger zu senden. Allerdings hat er die Raten ordnungsgemäß weiter gezahlt. Das Gehalt vom Schuldner reichte vorne und hinten nicht (alleinerziehenden Situation und gerade auf dem Weg auf die Füße zu kommen) und der Schuldner traute sich nicht die Gehaltsabrechnung zuzusenden - wegen der Pfändung des Arbeitsentgeltes beim Arbeitgeber. Die Peinlichkeit wegen des eventuellen Versuchs der Pfändung in der neuen Firma, scheute er! Er war davon ausgegangen, dass er die Rate erstmal so weiterhin zahlen kann und nichts Unrechtes tut.
Wenn es eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung mit einer bestimmten Höhe der monatlichen Raten gibt und eine Vereinbarung, dass zunächst Vollstreckungsmaßnahmen aus einem vollstreckbaren Titel ruhen, dann sind beide Parteien zunächst einmal daran gebunden. Telefonische Gespräche darüber, die monatlichen Raten bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages des Schuldners zu erhöhen, haben zunächst mal keine Gültigkeit. Es muss danach eine neue schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung über die erhöhten Raten getroffen werden. Bis dahin hält sich der Schuldner an die getroffene Zahlungsvereinbarung und sollte sich in jedem Fall gegen eine Kontopfändung wehren, aber: Frist verpasst?
Was ich nicht verstehe, ist, wieso gibt es auch noch eine Pfändung des Arbeitseinkommens? Vom gleichen Gläubiger? Oder von einem weiteren Gläubiger? Das macht das Ganze leider etwas undurchschaubar.
Es gibt keine weitere schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung. Nur die eine und an diese hat sich der Schuldner gehalten (Dauerauftrag). Und genau dieser Gläubiger hat trotzdem eine Kontopfändung erwirkt mit dem Grund, dass die Vermögensverhältnisse nach Antritt der Arbeitsstelle nicht wieder neu geklärt wurden. Es fanden nur Telefonate statt in denen gebeten wurde die Rate zu erhöhen und einen Nachweis des Einkommens zuzusenden. Gläubiger will jetzt die letzten drei Gehaltsabrechnungen, die Kontoauszüge der letzten drei Monate und eine Drittschuldnererklärung von der Bank, bevor er das Konto wieder frei macht und wenn es 2 Wochen dauert bis die Sache bearbeitet ist, er macht das Konto nicht frei. Mitlerweile ist wieder Gehalt eingegangen. Das Konto weißt mehr Guthaben auf, als die Pfändungssumme hoch ist, aber die Bank zahlt weder Geld an Schuldner noch die Miete, den Strom etc.
Hallo,
eine Kontopfändung ist so ziemlich das Schlimmste, was einem normalen Bürger passieren kann. Das ganze Leben wird über Bankkonten abgewickelt. Deshalb:
1.) Ist es möglich, den Pfändungsbetrag sofort an den Gläubiger zu überweisen? Dann tue es, sofort! Im Gegenzug muss der Gläubiger die Kontopfändung sofort aufheben!
2.) Wenn ein Ausgleich der Forderung nicht möglich ist, muss man sofort beim Amtsgericht einen Pfändungsschutz beantragen nach den §§ 850 ZPO fortfolgende. Die gesetzlich vorgesehenen Pfändungsfreigrenzen sorgen dafür, dass der Lebensunterhalt und notwendige Kosten wie Strom, Gas etc. gewährleistet sind. Ich habe erlebt, dass Rechtspfleger beim Amtsgericht nicht so recht Bescheid wussten über die Vorschriften der ZPO. Nicht unterkriegen lassen!
Toi, toi,toi!
Eine Pfändung des Kontos ist wirklich schlimm. Man verliert viel Geld, das man nicht „über“ hat, obwohl man Ratenzahlungsverträge eingehalten hat und im nächsten Monat in die Arbeitslosigkeit geht, da die Firma Insolvenz angemeldet hat. Vorher, dachte sich das Inkassobüro, pfändet es noch mal eben schnell… Vielleicht sind die selber kurz vor der Insolvenz und brauchen das Geld
Nehmen wir mal an der Gläubiger möchte die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Darf er die alle haben und was davon darf man unkenntlich machen und nicht? Denn man möchte sich doch als Schuldner nicht völlig transparent machen.
Hallo! Hast Du eigentlich die Antworten auf Dein Problem gelesen? Ich habe das Gefühl: Nein. Denn das Jammern in dieser Mail hilft Euch keinen Millimeter weiter! Habt Ihr irgendetwas unternommen, die Kontopfändung aus der Welt zu schaffen? Ich fürchte: Nein.
>> Was ist mit dem Tipp, beim Amtsgericht einen Pfändungsschutz zu beantragen, um lebensnotwendige Ausgaben zu sichern?
>> Wie hoch ist die Forderung? Kann die Bank diese Forderung aus dem vorhandenen Guthaben ausgleichen und damit die Kontopfändung aufheben?
>> Wieso und von wem gibt es noch eine weitere Pfändung beim Arbeitgeber bezüglich des Arbeitseinkommens?
Heeh! Raff Dich auf! Völlig nebensächlich ist, dass der Gläubiger Kontoauszüge haben will! Ganz nebenbei: Er hat keinen Anspruch auf irgendwelche Kontoauszüge!
Wichtig ist:
SCHAFFE DIE KONTOPFÄNDUNG AUS DER WELT MIT HILFE DER TIPPS, DIE DU BEKOMMEN HAST! WERDE ENDLICH AKTIV!
Und wenn Du weitere Hilfe möchtest, dann antworte bitte auf meine Fragen, die ich Dir gestellt habe!
Bitte lies noch einmal alles konzentriert durch, notiere Dir die Fragen und beantworte sie. Sonst kann Dir niemand helfen!
Ich zähle auf dich!
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Entschuldigung, aber man darf auch ein
bisschen jammern wenn einem danach ist.
Das heißt nicht, dass ich nicht aktiv war.
Natürlich war ich bei Gericht und
habe einen Antrag auf Freistellung meines
Geldes gestellt und natürlich habe ich
auch mit der Bank gesprochen und
mein Geld ist auch frei für Miete,
Daueraufträge etc.
Ich habe DEINE/und die Tipps der anderen mir sehr
zu Herzen genommen und mich auch mit der
Schuldnerberatung kurzgeschlossen
und bin vom ersten Tag an aktiv gewesen!
Montag weiß ich genau wie alles
ausgegangen ist und berichte
von dem Werdegang, falls es noch mehr
Menschen da draußen gibt, für die es genauso
absolutes Neuland ist und sich eben viele
Fragen aufwerfen. Die Sache mit den
Kontoauszügen hatte ich erst nach dem Amtsgerichtsbesuch
im Pfändungs- und Überweisungbeschluss gelesen
und dachte ich frage danach, um zu wissen, ob ich dem
Inkassobüro diese schicken
muss oder nicht. Vielen Dank für deine Antwort