Pfändbarer Laptop?

Hallo ihr lieben,

folge Frage habe ich, mal sehen ob ich das richtig hinbekomme. Wenn jemand Ärger mit einem Gerichtsvollzieher hat und der in der Wohnung schaut ob da was ist zum pfänden.

In dieser Wohnung befindet sich ein Notebook das aber NACHWEISBAR NICHT dem Mieter gehört sondern desses Freund, dürfte der Gerichtsvollzieher den Laptop mitnehmen oder nicht?

Hoffe auf Rat

Ja, darf er. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichtsvollziehers, Eigentumsverhältnisse zu prüfen, zumal sich die Prüfung als sehr schwierig gestalten kann und der Gerichtsvollzieher damit überfordert wäre.

Der wahre Eigentümer des Laptops kann sich mit einer Drittwiderspruchsklage wehren, und das sollte er dann auch tun. Die Kosten muss der Gläubiger tragen. Also: Anwalt nehmen und Klage erheben.

Levay