Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig. Falls nicht, bitte in das richtige Forum verschieben. Danke.
Es ergibt sich folgender Sachverhalt: Mann A befindet sich bereits im Gespräch mit einem Anwalt. Er wird Privatinsolvenz anmelden. Nun will er Frau B heiraten. Nach der Eheschließung wird er nun auch offiziell
bei Frau B einziehen (bislang lebte Mann A auf dem Papier in einer anderen Wohnung). Wie sieht es nach dem Umzug von Mann A aus? Gibt es für Frau B Möglichkeiten ihr Eigentum zu schützen? Schließlich möchte Frau B nicht, dass ihre Sachen gepfändet werden.
Ich bin nicht sicher, aber bei Vereinbarung von GÜTERTRENNUNG mittels Ehevertrag geht das vermutlich.
wird kein ehevertag geschlossen, gilt ZUGEWINNGEMEINSCHAFT. Frag mal nen RA für EHERECHT.
Es ergibt sich folgender Sachverhalt: Mann A befindet sich
bereits im Gespräch mit einem Anwalt. Er wird Privatinsolvenz
anmelden. Nun will er Frau B heiraten.
Also hat er seine Schulden vor der Ehe angesammelt.
Nach der Eheschließung wird er nun auch offiziell
bei Frau B einziehen (bislang lebte Mann A auf dem Papier in
einer anderen Wohnung).
Das kann er auch schon vor der Eheschließung tun. Frau B sollte halt, da der Gerichtsvollzieher nicht riechen kann, was A oder B gehört, Dokumente/Belege/Beweise bereit haben, die nachweisen, dass alles ihr gehört.
Wie sieht es nach dem Umzug von Mann A
aus? Gibt es für Frau B Möglichkeiten ihr Eigentum zu
schützen? Schließlich möchte Frau B nicht, dass ihre Sachen
gepfändet werden.
Wenn sie die Anschaffungsrechnungen hat, die auf ihren Namen lauten reicht das. Hat ihr Oma Frida die Stereoanlage geschenkt, hat vielleicht Oma Frida noch die Rechnung und bescheinigt, dass sie die Anlage der A geschenkt hat.
Der normale Hausrat (Tisch, Bett, Stuhl, Schrank, Fernseher, Bügeleisen usw.) wird eh nicht gepfändet. Hier mal im Internet schlau machen, was (z. B. die Stereoanlage, wenn das TV unpfändbar ist) gepfändet werden kann.