Hallo
ich habe bei einer Fahrschülerin versucht pfänden zu lassen da sie nicht zahlen wollte.Raus kam das sie schon einen Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.Alle Werte die sie zuhause hat gehören angeblich ihrem Mann.Warum darf ich da nicht ran?Ferner besitzt sie ein Pferd das sie nach Abgabe der EV erworben hat?Habe ich da die Möglichkeit pfänden zu lassen?
Hallo,
wo nichts ist, kann man nichts holen, aber… wer die EV abgelegt hat und ein Geschäft eingehen will, das zu Zahlungsverpflichtungen führt muss den Geschäftspartner hinweisen, dass er/sie die EV abgelegt hat und Zahlungsprobleme auftauchen können. Wenn der Auftrag dann angenommen wird, ist der Auftragnehmer selbst schuld, wenn wer das Geld nicht bekommt und kann nur versuchen, seine Forderung einzuklagen.
Hier ist von Dir zu klären, ob vor Antritt der Fahrschule die EV bestanden hat. Wenn ja, ist es Betrug und hier sollte mit der Schuldnerin ein klärendes Gespräch gesucht werden. Wobei es hier durchaus erlaubt ist, einen Schuldner hinzuweisen, dass er angesichts der Zahlungsunfähigkeit wusste, dass er sich strafbar macht und eine Strafanzeige nur vermeiden kann, wenn er nunmehr unverzüglich zahlt. Dieser Hinweis ist zulässig. Wird trotzdem nicht gezahlt, empfehle ich Strafanzeige wegen Betrugsverdachtes. (Strafanzeigen bitte nur wegen Verdacht stellen ).
ich habe bei einer Fahrschülerin versucht pfänden zu lassen da
sie nicht zahlen wollte.Raus kam das sie schon einen
Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.Alle Werte die sie
zuhause hat gehören angeblich ihrem Mann.Warum darf ich da
nicht ran? Ferner besitzt sie ein Pferd das sie nach Abgabe der
EV erworben hat?Habe ich da die Möglichkeit pfänden zu lassen?
Da erhebt sich die Frage, wann sie nach Abgabe der EV dieses Pferd gekauft war. War es unmittelbar nach der EV, wäre der Vorgang wohl zu prüfen und ggfls. kann dann ohnehin wegen Abgabe einer falschen EV vorgegangen werden. Nur, gehört ihr das Pferd oder auch ihrem Mann ?
Gruss Günter