Meine Frage: wo liegt die Pfändungsfreigrenze bei alleinerziehenden? Wonach geht man bei der Berechnung? Wie funktioniert sowas? Ich hab Ärger mit der GEZ und weiß nicht, ob ich pfändbar bin. Ich bin alleinerziehend, seit Juli 03 arbeitslos. Meine Einkommen sind Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kindergeld und Unterhalt. Ich weiß nicht, wo meine Rechte liegen. Und bevor ich was Falsches mache, informiere ich mich lieber! Falls jemand Ahnung hat: bitte bitte melden!
Hallo,
a) Es heisst zumindest „Hallo“. Man grüsst wieder in Deutschland.
b) Wenn Du schon hierher gefunden und Dich angemeldet hast, warum kannst Du dann nicht mit Google oder Metager nach Pfändungsfreigrenzen suchen ?
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101069f.pdf
Da ist die entsprechende Tabelle drin.
Gruss
Andreas
Hallo,
die Pfändungsfreigrenze bezieht sich eigentlich auf Lohnleistungen. Kindergeld und Unterhalt für Kinder werden nicht herangezogen.
Sodann ist die Höhe der Freigrenze davon abhängig, für wie viele Personen du unterhaltspflichtig bist.
Gruß,
Francesco