Pfändung §850ff ZPO

Hallo,

habe da mal 'ne Frage:

Stimmt es, dass unter §850a Nr. 4 ZPO jede Jahressonderzahlung fällt, auch wenn sie einen ganz anderen Namen trägt (eben z.B. „Jahressonderzahlung“).

Wäre toll, wenn mir jemand dazu einen Hinweis geben könnte.

Gruß, foc

Hallo :smile:

Rein Hypotetisch: Es ist egal wie Sonderzahlugen Genant werden wenn es am 15.11 bzw 1.12 (Weihnachtsgeld) eines Jahres gezahlt wierd ist es bis auf 500 Euro Pfändbar.Während eines laufenden Jahre sind Sonderzahlungen z.B Urlaubsgeld Anteilmässig Pfänbar.