Hallo,
habe da mal 'ne Frage:
Stimmt es, dass unter §850a Nr. 4 ZPO jede Jahressonderzahlung fällt, auch wenn sie einen ganz anderen Namen trägt (eben z.B. „Jahressonderzahlung“).
Wäre toll, wenn mir jemand dazu einen Hinweis geben könnte.
Gruß, foc