Pfändung Alg 1 Privatinsolvenz

Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem Privatinsolvenz beantragt.
Ich bekomme im Moment Ca 700 Euro Alg1.
Mein Konto bei der Volksbank ist 1500 Euro im Minus.

Frage:
Darf die Bank mir das Alg1 pfänden?

Ich kann dir da nicht helfen.

Kann dir aber einen Tip geben: schau ins www.elo-forum.org/index.php - da kennen sie sich mit solchen Fragen aus.

sorry, da kenne ich mich auch nicht aus

Hallo,
wenn du Privatinsolvenz beantragt hast, mußt du doch Info bekommen haben von dem Betreuer.
Soviel ich weiß, hast du einen Freibetrag und der darf nicht gepfändet werden.
Ich würde einen Termin beim Rechtsanwalt bzw. bei einen der Wohlfahrtsverbände machen und mich genau aufklären lassen.

lg. gold-marie

Meines Wissens nicht. Es gibt da eine Pfändungstabelle(mal googlen nach dem akt. Stand), damit hast du einen Selbstbehalt, der bei ca. 980€ liegt.

Hallo,
die Kontoüberziehung müsste eigentlich in die Privatinsolvenz fallen, oder ist die Überziehung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden? Diesbezüglich solltest du deinen Insolvenzverwalter fragen.
Grundsätzlich ist es so bei Überschuldung, dass man bei seiner Hausbank ein „P-Konto“ einrichten sollte. 985,15 EUR (für einen Alleinstehenden) monatliche Einkünfte sind dann unpfändbar.
siehe hierzu: http://www.bmj.bund.de/p-konto

L.G.

Hallo,
ich bin Experte für ALGII und du fragst mich wg. ALG I. Ich gehe aber mal davon aus, dass es sich bei beidem ähnlich verhält. Bei ALGII darf die Bank das Geld nicht pfänden, da es sich um ein „Existenzminimum“ handelt. Nach Eingang des ALGII auf dem Konto muss das Geld jedoch innerhalb von 3 Tagen abgehoben werden. Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, sich ein so genanntes „P-Konto“- Pfändungsschutzkonto einrichten zu lassen. Im Zweifel in Bezug auf die Privatinsolvenz würde ich mir ein solches Konto einreichten und das ALG I dorthin überweisen lassen. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
flottebiene110

Hallo Rockheart,

bei Privatinsolvenz wird nich in dem Sinne gepfändet. Erst wenn ein Pfändungsfreibetrag, der abhängig vom Familienstand ist, überschritten wird, wird der Überbetrag an die Gläubiger abgeführt. Sozialleistungen zählen zum nicht pfändbaren Einkommen. Oft passiert es aber trotzdem, das dieses gepfändet werden soll. Du hast 7 Tage Zeit, über dieses Geld zu Verfügen. Erst dann darf eventuell an Gläubiger gezahlt werden. Bei Schwierigkeiten kannst du dich auch an das Gericht wenden und eine Kontofreigabe beantragen.
Bei deinem Alg 1 liegst du aber unter der Freibetragsgrenze und eine Pfändung sollte daher nicht möglich sein. Sprich einfach mal mit deiner Bank.

LG Caro

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt, kann Dir nur sagen, sofern Du alleinstehend bis und kein weiteres Vermögen besteht oder weitere Einkünfte hast (z.B. Zinsen, Mieten, usw.), hast Du eine monatliche Pfändungsfreigrenze z.Zt. ca. EUR 985,–. Eine Pfändung seitens der Bank dürfte damit ins Leere laufen.

Sofern Dir die Bank Schwierigkeiten macht, solltest Du juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

Grüße

knuffel 1958

Hallo, ab dem Moment, wenn die Privatinsolvenz beantragt ist, müssen alle Gläubiger gleich behandelt werden und Sie dürfen Ihr im Minus befindliches Konto nicht mehr ausgleichen. Wenden Sie sich zur Beratung an die nächste Verbraucherberatungsstelle in Ihrem Ort. Die ALG 700,- sind nicht pfändbar. Sie haben doch einen Insolvenzverwalter; meist ist das ein Anwalt? Den können Sie auch fragen. Sonst wie gesagt Verbraucherberatung fragen und auch in der Rechtsantragsstelle bzw im Insolvenzgericht an Ihrem Ort können Sie fragen gehen. Amtsgericht. alles Gute.

PS: ich rate Ihnen zum Wechsel der Bank und bei der 1. bank dürfen Sie Ihr Konto jetzt nicht mehr ausgleichen, weil wie gesagt alle Gläubiger gleich behandelt werden müssen und Sie ja nicht allen das Gleiche zahlen können, wenn Sie insolvent sind. Sie wechseln die Bank und allen Gläubigern wird gleichermaßen mitgeteilt von Ihrem Berater bei der Verbraucherberatung, daß Sie im Insolvenzverfahren sind und Nichts mehr gezahlt werden kann. Nach 6 Jahren Wohlverhaltensfrist dann werden Sie von den Schulden befreit sein.

Und in Ihrem eigenen Interesse nehmen Sie bei der neuen Bank nur noch ein Konto auf Guthabenbasis und werden keine neuen Schulden machen die 6 Jahre lang. in Köln ist die Verbraucherberatung am Barbarossaplatz, Neue Weyerstr. 2 Tel: 0221/2407402
Es gibt auch viele Fachanwälte für Insorecht. Siehe gelbe Seiten. Nur, wenn Sie da keine Fehler machen, werden Sie schuldenfrei in 6 Jahren sein.

PS: die 700,- ALG sind so weit ich weiß, die ersten 7 Tage des Monats nicht pfändbar und danach schon, bzw Ihr Anwalt oder Insoverwalter muß dafür sorgen, daß da Pfändungsschutz für beantragt wird, so daß Sie Ihre Miete und Lebensmittel immer zahlen können, also Ihre Verbindlichkeiten. Und es gibt auch Pfändungschutzgrenzen von der Höhe des Einkommens her, die ich jetzt nicht genau kenne. Am besten heben Sie jetzt bald Anfang des Monats Ihr Geld ab und dann kann es auch nicht mehr gepfändet werden und sofort Beratungstermin vereinbaren bei VZ.

Beratungsstelle aufsuchen!
Mfg
D.

Hallo,

das bezieht sich im Text zwar auf ALG2, dürfte aber grundsätzlich ja keinen Unterschied machen:

http://hartz.info/index.php?topic=6578.0
http://hartz.info/index.php?topic=28767.0

Ansonsten mal im Forum Hartz.info nachfragen - die wissen auch mit ALG1 usw. Bescheid.

LG

Nein, so einfach geht das nicht. Da gibt es Pfändungsfreigrenzen. Die wird die Bank auch kennen.

Nein, liegt im Pfändungsfreibetrag.

Alles Gute
Monika