Pfaendung - Arbeitsamt -

hallo. wir sind eine 5koepfige Familie. Mein Mann verdient eigentlich 1600 Netto, doch durch eine Unterhaltspfaendung bekommt er nur 1200 ausgezahlt. da man mit dem Geld(die Haelfte geht schon fuer Miete weg) nicht auskommen kann, habe ich Hartz4 beantragt. Heute bekam ich den Ablehungsbescheid mit der Begruendung, das Pfaendungen nicht mit angerechnet werden koennen! Unterhalt zaehlt mit, aber keine Pfaendung…aber es ist doch ne Pfaendung WEGEN Unterhalt! Is das rechtens? ( eine Verwandte(kein Auskommen mit der) von uns ist Chefin im Arbeitsamt…was wir denken brauch ich wohl nicht schreiben…)

Hallo Nancy,

du stellst da eine nicht einfach zu beantwortende Farge. Um dien Anliegen richtig bewerten zu können, brauch ich noch ein paar Infos.

  1. Hast du Einkommen?
  2. Wie Alt sind die anderen 3 Köpfe eurer Familie?
  3. Wie genau hast du beim Antrag, die Frage zu Unterhaltsverplichtungen beantwortet.
  4. Das Einkommen deines Ehemannes liegt unterhalb des Pfändungsfreibetrages. Habt Ihr da schon etwas unternommen??

Also um eine halbwegs seriöse Antwort, versehen mit ein paar Tipps zu geben brauch ich diese Informationen.

Grüße
Jobhunter

Hallo ich nochmal.

gegen den Ablehnungsbescheid auf jeden Fall und sofort
wiederspruch einlegen

Vielen Dank erstmal fuer die schnelle Antwort.
ich habe kein Einkommen. unsere Kinder sind 14, 11 und 8 Jahre alt. ich habe beim Antrag geschrieben, das mein mann unterhalt in hoehe von 200 Euro zahlt. er ht 1 Kind mit seiner ex im alter von 13. seine Ex war immer mit 200 euro einverstanden. seit dem 1.2.2011 wollte sie aber alles was ihr zusteht haben. das konnten wir finanziell nicht und haben die 200 euro weiterhin gezahlt. jetzt hat sie pfaenden lassen. laut dem Beschluss hat mein mann einen selbstbehalt von 804 euro + dem Mehrbehalt. war beim gericht und die sagten, das es richtig ist.
dazu muss ich sagen, das von unseren 3 kindern nur das letzte unser gemeinsames ist. die anderen beiden habe ich mit in die ehe gebracht. (vom erzeuger bekomme ich kein unterhalt)
ich versteh das alles nicht. warum kriegen andere soviel geld und wir nichts? ich weiss nicht wie ich klar kommen soll. geldbeutel und kuehlschrank sind leer…

Mhhhh, das macht es nicht einfacher,

nach meinem Wissen sind 804 € die richtige Bemessungsgrundlage für alleinstehende.Bei Ehepaaren wären das 1890€. An deiner Stelle würde ich mich jetzt persönlich sofort zum Amt aufmachen und dort zusammen mit dem Sachbearbeiter einen neuen Antrag ausfüllen, ohne die Pfändung zu erwähnen die Unterhaltsfrage mit 400€ beantworten.
Allerdings stellt sich nun noch die Frage wie hoch dein Einkomen + Kindergeld ist. Nicht das Ihr auch mit einberechneten Unterhatsabzug über die Bemessungsgrundlage rutscht.

Warum bekommst du keinen Unterhalt vom Vater deiner Kinder? Auch wenn er nichts hat würde das Amt seinen Unterhaltsverplichtungen nachkommen. Da gibt es aber auch Vorraussetzungen die erfüllt werden müssen.
Werden die Pfändungen direkt vom Gehalt abgezogen oder vom Konto gebucht?? Wenn vom Konto dann sofort das Konto Pfändungsfrei stellen.

Wie hoch ist euer Brutto Einkommen? Wie hoch sind Miete und Nebenkosten, was bekommst du an Kindergeld?

Nicht Vergessen Wiederspruch einlegen das Amt muss den Unterhalt in Höhe von 400€ anerkennen weil das nun mal verplichtende Unterhaltszahlungen sind.

Also du siehst es sind immer noch einige Faktoren zu klären die eine wirklich Hilfreiche Antwort benötigt.

Grüße
Jobhunter

koennen wir nicht mal telefonieren? aber das amt weiss doch jetzt schon von der Pfaendung…
mein einkommen sind 589 euro kindergeld. arbeit habe ich leider nicht. der erzeuger meiner kinder verdient knapp 1000 euro und kann nichts zahlen, ich hab schon alles versucht mit dem Jugendamt zusammen. zahlen tuen die nicht, da wir verheiratet sind.
die Pfaendung wird direkt vom lohn abgezogen.

Hallo,

entschuldige, aber ich hab es gestern nicht mehr geschafft zu antworten. Du solltest mit der ganzen Sache A. das Gespräch mit dem Jobcenter suchen.

B. Wende dich an die örtliche Diakonie die können dich sehr gut dem Amt gegenüber Beraten und stehen dir zur Seite.
Ach dein Ex Mann kann belangt werden mindestens bis zur bemessungsgrundlage von 890€ das heisst er kann / mus 110€ Zahlen. Diese sind auch Pfändbar.

Grüße Jobhunter

Hallo,
ja es ist alles richtig…Pfändung ist nicht Unterhaltszahlung, und wird nicht mit angerechnet.
Aber…jetzt meine wirkliche Meinung…
Lösen Sie den Pfändungsbescheid auf, zahlen Sie freiwillig den Unterhalt…hätten Sie gleich machen sollen, denn dann wird es angerechnet.
Man sollte immer seinen Verpflichtungen ( Unterhaltszahlung) nachkommen, es heißt nicht umsonst so. Nicht böse sein bei meinen erlichen Worten, aber das hätte Ihnen jetzt viel viel Streß erspart.
machen Sie es einfach, freiwillig zahlen, und Hartz VI beantragen.
Hoffe ich konnte helfen.

Glaub nicht alles