Pfändung auf Haus

Hallo und schönen Sonntag,

wir ziehen aus beruflichen Gründen um und haben nun endlich ein Haus
gefunden, das uns sehr gefällt und auch schon leer steht.

Nun sagt uns der Verkäufer dass,das Haus von den Behörden nicht zum
Verkauf freigegeben ist und wir es evtl. erst mal mieten können und
evtl. später kaufen.
Erstmal mieten wäre für uns ok, da wir auch erstmal unser Haus verkaufen müssen, und das dauert leider!
Auf das Haus soll noch eine neue Pfändung gekommen sein. Es dient
wohl als Sicherheit für einiges mehr.
Der jetzige Eigentümer hat wegen Steuerhinterziehung und Betrug Anklagen. Was bedeutet das für uns, inpunkto der mehreren Gläubiger und
des Grundbucheintrages wenn wir kaufen? Gibt es da wichtige Dinge auf die wir achten müssen?
Unsere Bank hat den VK-Preis um 30.000 Euro geringer eingeschätzt als der gewünschte VK-Preis ist.
Die Verkäufer sind wohl sehr überschuldet. Wir hatten uns bis jetzt auf einen
Mittelwert geeinigt, aber hören nichts mehr von den Verkäufern, da die wohl mit der Situation restlos überfordert sind.
An wen sollten wir uns wenden, die Bank der Verkäufer, das Grundbuchamt?
Wie kommen wir an unser Traumhaus?

Vielen Dank
Nina B.

Direkten Weg wählen!
Hallo,
unbeglaubigten Grundbuchauszug beim Grundbuchamt (Sie haben mit Ihrer Kaufabsicht ein berechtigtes Interesse, Gebühr 20 Euro) mit allen Einträgen der Grundschulden, Banken, Sicherungshypotheken usw.: Diesen direkt ein Kaufangebot machen (etwas höher als die Restschulden?) - möglicherweise klappts, da die Banken dann nicht den langen Weg der Zwangsversteigerung gehen müssen!
TIPP für Ihre eigene Finanzierung: Es gibt Festzinsen für 5, 10 , 15 , 20 , 25 Jahren die sich kombinieren lassen auch mit Sondertilgungs-/kündigungsrecht - nur wird „so etwas“ von örtlichen Banken selten angeboten…
Gruß
Ruth

FRAGE: Wer stellte sich als VERKÄUFER vor? Eine Bank oder ein Makler oder der Eigentümer selber?

Wenn Sie mir direkt Fragen senden wollen
[email protected] (meine andere Adresse ist derzeit down, FP-crash und PW nicht notiert…)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
beim Grundbuchamt sagte man uns das Kaufabsicht nicht ausreicht.
Das Haus wird von Privat verkauft.
Es wurde vor 3 Jahren mit 55.000,- Euro mehr als unsere derzeitige
Kaufpreis-Einigung, gekauft und fast voll finanziert. Das zu übernehmen können wir uns nicht leisten und liegt auch mindestens genauso viel über dem derzeitigen Marktwert, lt. Bank vor Ort, die das Haus auch kennt und mit der wir schon über eine mögliche Finanzierung sprachen.
Schon mal vielen Dank
Nina B.

Hallo,

unbeglaubigten Grundbuchauszug beim Grundbuchamt (Sie haben
mit Ihrer Kaufabsicht ein berechtigtes Interesse, Gebühr 20
Euro) mit allen Einträgen der Grundschulden, Banken,
Sicherungshypotheken usw.: Diesen direkt ein Kaufangebot
machen (etwas höher als die Restschulden?) - möglicherweise
klappts, da die Banken dann nicht den langen Weg der
Zwangsversteigerung gehen müssen!
TIPP für Ihre eigene Finanzierung: Es gibt Festzinsen für 5,
10 , 15 , 20 , 25 Jahren die sich kombinieren lassen auch mit
Sondertilgungs-/kündigungsrecht - nur wird „so etwas“ von
örtlichen Banken selten angeboten…
Gruß
Ruth

FRAGE: Wer stellte sich als VERKÄUFER vor? Eine Bank oder ein
Makler oder der Eigentümer selber?

Wenn Sie mir direkt Fragen senden wollen
[email protected] (meine andere Adresse ist derzeit down,
FP-crash und PW nicht notiert…)

Noch etwas: Gutachten!!!
Hallo,

ein geplanter Kauf reicht sehr wohl aus, einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zu bekommen! Nicht aufgeben!

Wenn ein Haus versteigert werden soll, wird ein Gutachten erstellt - auch dieses können Sie als potentieller Käufer einsehen, entweder bei der Bank oder beim zuständigen Rechtspfleger im Amtsgericht.
Oder fragen Sie beim Bauamt der Stadt nach, wer im Gutachterausschuss
der Stadtverwaltung dieses Gutachten gemacht hat und wo man es jetzt einsehen kann.
Höflich, aber hartnäckig bleiben…
Gruß
Ruth

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Hallo,

ein geplanter Kauf reicht sehr wohl aus, einen unbeglaubigten

Hallo,
nochmal danke. Wir werden es nochmal beim Grundbuchamt versuchen.
Eine Versteigerung wollen die Eigentümer auf jeden Fall verhindern und zahlen
noch die Hypothek weiter. Leider hören wir z.Zt. nichts von denen und wissen auch nicht ob beim Kauf alles aus dem Grundbuch gelöscht wird, denn da scheint ja noch eine Pfändung dazu gekommen zu sein.

Danke und viele Grüße
Nina B.

Grundbuchauszug zu bekommen! Nicht aufgeben!

Wenn ein Haus versteigert werden soll, wird ein Gutachten
erstellt - auch dieses können Sie als potentieller Käufer
einsehen, entweder bei der Bank oder beim zuständigen
Rechtspfleger im Amtsgericht.
Oder fragen Sie beim Bauamt der Stadt nach, wer im
Gutachterausschuss
der Stadtverwaltung dieses Gutachten gemacht hat und wo man es
jetzt einsehen kann.
Höflich, aber hartnäckig bleiben…
Gruß
Ruth

Hallo,

GB-Ämter können sich teilweise furchtbar anstellen. Natürlich reicht die Kaufabsicht aus, aber wenn Du an die Richtige Pappnase gerätst, beißt Du dir trotzdem die Zähne aus. Daher einfach einen Notar bitten, den Auszug zu besorgen. Kostet nur Kleingeld, aber gegenüber einem Notar besteht grundsätzlich die Vermutung, dass er ein berechtigtes Interesse hat. Daher wähle ich immer diesen Weg, wenn mir jemand zickig kommt (Anwälten gegenüber wird das grundsätzliche berechtigte Interesse nicht vermutet, aber wenn ich ein Mandat zu dem Grundstück habe, reicht dies natürlich für ein konkretes Interesse auch aus, trotzdem erlebt man die unglaublichsten Geschichten).

Was den Preis angeht, so kann ich der ersten gegebenen Antwort nur teilweise folgen. Sicherlich werden die Gläubiger hoch erfreut sein, einen Interessenten zu finden, der sie (unabhängig vom Wert der Immobilie) voll befriedigt. Dies kann aber nicht Ziel deiner Bemühungen sein. Du solltest dir nach objektiven Kriterien (Gutachten, Aussagen von potentiellen Finanzierern, Vergleichswerten, …) eine klare Preisgrenze setzen und diese dann (mit entsprechendem Abschlag für einen Verhandlungsspielraum) gegenüber den Gläubigern vertreten. Besser noch, Du beauftragst einen Spezialisten dies für dich zu übernehmen. Der ist emotional nicht in die Sache eingebunden und kennt die ganzen Sprüche von den vielen anderen Interessenten, der drohenden Zwangsversteigerung mit ungewissem Ausgang, …

Ich habe dieses Spiel schon einige Male für Mandanten gespielt, und dabei festgestellt, dass der etwas gelassenere Dritte gerne mal einige 10.000,-- Euro rausspart.

Gruß vom Wiz

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Hallo,
einen Notar zu beauftragen ist eine gute Idee, aber geht das ohne VK-Vertrag, nur zum Grundbuchauszug Einholen und ist es nicht so teuer?
Wir glauben, dass wegen der Steuerhinterziehung und der Anklage die neue Pfändung eingetragen wurde. Deswegen wohl auch die Aussage des Verkäufers,das
die „Behörden“ das Haus nicht zum Verkauf freigegeben haben. Wer bekommt dann als erster Geld die derzeitige Bank oder die „Behörden“? Wieso blockieren die „Behörden“ den Verkauf? Wenn da nun so viele Schulden auf dem Haus sind, wird es beim Verkauf eine Schuldenlawine auslösen.

Vielen Dank
Nina B.

Hallo,

Wir glauben, dass wegen der Steuerhinterziehung und der
Anklage die neue Pfändung eingetragen wurde. Deswegen wohl
auch die Aussage des Verkäufers,das
die „Behörden“ das Haus nicht zum Verkauf freigegeben haben.
Wer bekommt dann als erster Geld die derzeitige Bank oder die
„Behörden“? Wieso blockieren die „Behörden“ den Verkauf?

so wie es sich anhört, hat das Finanzamt eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Eine solche Hypothek wird dem Finanzamt üblicherweise nur etwas bringen, wenn die finanzierende und gesicherte Bank aus dem Verkaufserlös voll befriedigt ist. Die Sache ist aber, dass es die Zwangsversteigerung beantragen kann.

Und: Während bei einer Versteigerung die Lasten per Zuschlag gelöscht werden, muss man beim „freihändigen“ (also ohne Versteigerung) Verkauf mit jedem einzelnen Gläubiger verhandeln, damit er aus dem Grundbuch rausgeht. Das geht üblicherweise so, dass man den Gläubigern, die bei einer Versteigerung normal eh’ nichts bekommen, ein Leckerli anbietet. Aus meiner Erfahrung klappt das mit Finanzämtern besser als mit Privatpersonen, weil die Finanzbeamten die Sachlage (und ihre Chance, etwas [= meist nichts] zu erlösen) kennen und emotional nicht eingebunden sind (es geht ihnen nicht ums Prinzip sondern ums Geld).

Wesentlich für das alles ist aber, die Belastungen genau zu kennen. Und weil die Situation nicht ganz einfach ist - man muss einfach einige Dinge beachten, die beim normalen Kauf nicht anfallen - würde ich mich rechtlich dringendst beraten lassen.

Gruß Oskar

Hallo,
das hört sich ja kompliziert an. Wenn man das Haus kauft muss man mit den restlichen Gläubigern verhandeln?? Ich dachte die Schulden sind personenbezogen.
Wenn das Haus den Eigentümer wechselt müssen die doch aus dem Grunbuch raus und der Verkäufer/jetzige Eigentümer hat die Steuerschulden weiterhin.
Wie gesagt, bei den Zahlen, die uns ungefähr bekannt sind, würde ein Verkauf zum marktüblichen Preis nicht alles decken. Aber vielleicht will ja gerade deshalb das Finanzamt noch keinen Verkauf. Die hoffen evtl. auf einen höheren späteren Verkaufserlös.
Also kann ja eigentlich keiner Interesse an einer Zwangsversteigerung haben.
Leider hören wir garnichts mehr von den Verkäufern.Wir möchten da wirklich gerne einziehen und könnten das auch sehr schnell. Erstmal zur Miete und dann Kaufen zum Preis X, natürlich notariell abgesichert.
Aber nun macht das Finanzamt das Haus ja sozusagen unverkäuflich. Oder kann der Verkäufer die Sache so ausbremsen?

Vielen Dank für die Info
Nina B.

Hallo nochmal,

einen Notar zu beauftragen ist eine gute Idee, aber geht das
ohne VK-Vertrag, nur zum Grundbuchauszug Einholen und ist es
nicht so teuer?

Wenn Du in Aussicht stellst, dann den Vertrag über ihn abzuwickeln, macht er es ggf. sogar umsonst. Ruf einfach den erstbesten an und frage, wie er die Geschichte abwickeln würde.

Wir glauben, dass wegen der Steuerhinterziehung und der
Anklage die neue Pfändung eingetragen wurde. Deswegen wohl
auch die Aussage des Verkäufers,das
die „Behörden“ das Haus nicht zum Verkauf freigegeben haben.

Da gibt es immer viel Dichtung und Wahrheit. Alle Gläubiger wollen natürlich was vom Kuchen ab haben und daher muss man (mit der nötigen Gelassenheit) mit allen immer wieder ins Gespräch kommen/im Gespräch bleiben. Dinge ändern sich oft erst nach einigen Wochen/Monaten.

Wer bekommt dann als erster Geld die derzeitige Bank oder die
„Behörden“? Wieso blockieren die „Behörden“ den Verkauf? Wenn
da nun so viele Schulden auf dem Haus sind, wird es beim
Verkauf eine Schuldenlawine auslösen.

Entscheidend ist immer die Rangfolge der eingetragenen Sicherheiten für die das Grundstück haftet. Bleibt aus der erstrangigen Eintragung etwas über, bedient es den zweiten Rang. Bleibt dann noch etwas über, bedient dies den dritten Rang, … Und natürlich wollen vorab schon mal die ganzen Verfahrenskosten beglichen werden. Gerichte arbeiten schließlich auch nicht umsonst. Klassischer Fall in solchen Dingen ist aber natürlich der, dass am Ende so ein Objekt hoffnungslos überschuldet ist, und schon der erstrangige Gläubiger sich nicht voll bedienen kann. Daher ja auch die Schutzvorschriften bzgl. der Zuschlagsgrenzen zum Schutz der nachrangigen Gläubiger. Und wie in einer anderen Antwort schon geschrieben stand: Wenn Du den nachrangigen Gläubigern ein paar Cent anbietest, steigert dies die Kompromissbereitschaft ungemein.

Gruß vom Wiz

Hallo nochmal,

das hört sich ja kompliziert an.

Ist es auch, und daher wirklich ein Spiel für Profis. Entweder man ist selber einer, oder man lässt sich von einem vertreten.

Wenn man das Haus kauft muss
man mit den restlichen Gläubigern verhandeln?? Ich dachte die
Schulden sind personenbezogen.

Oh nein, wie kommst Du darauf. Der Sinn der Grundpfandrechte ist doch gerade der, dass man seine Forderungen unabhängig von der Tagesform eines Schuldners macht und statt dessen die Absicherung durch wertbeständige Immobilien wählt. Bei der Zwangsversteigerung ist klar, dass das Objekt durch den Zuschlag befreit wird und das Gericht die Gläubiger dann entsprechend bedient. Bei freihändigem Kauf muss man selbst zusehen, wie man mit den Gläubigern eine Lösung findet. Dies ist nicht einfach, aber machbar. Und z.B. Banken als Gläubiger kann man durchaus motivieren eine bestehende Eintragung gleich für die eigene Finanzierung weiter zu nutzen.

Wenn das Haus den Eigentümer wechselt müssen die doch aus dem
Grunbuch raus und der Verkäufer/jetzige Eigentümer hat die
Steuerschulden weiterhin.

Nein, nicht der Eigentümer hat die Schulden, sondern das Grundstück haftet für die Schulden. Dies ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Wie gesagt, bei den Zahlen, die uns ungefähr bekannt sind,
würde ein Verkauf zum marktüblichen Preis nicht alles decken.
Aber vielleicht will ja gerade deshalb das Finanzamt noch
keinen Verkauf. Die hoffen evtl. auf einen höheren späteren
Verkaufserlös.

Die Frage wurde ja schon beantwortet. Und ich komme auf meinen Hinweis zurück, dass man eben mit allen eingetragenen Gläubigern im Gespräch bleiben muss, und dafür viel Zeit mitbringen darf.

Also kann ja eigentlich keiner Interesse an einer
Zwangsversteigerung haben.

Ja, aber das hält die Profis auf der anderen Seite nicht davon ab, dies immer wieder gern als Bedrohungsszenario zu nutzen.

Leider hören wir garnichts mehr von den Verkäufern.Wir möchten
da wirklich gerne einziehen und könnten das auch sehr schnell.
Erstmal zur Miete und dann Kaufen zum Preis X, natürlich
notariell abgesichert.
Aber nun macht das Finanzamt das Haus ja sozusagen
unverkäuflich. Oder kann der Verkäufer die Sache so
ausbremsen?

Ich denke, ihr habt nicht den nötigen Abstand zu der Sache. Wer so an so ein Thema ran geht, wird scheitern oder über den Tisch gezogen. Solche Objekte sind nur etwas für Käufer die Zeit und Gelassenheit mitbringen. Niemals der anderen Seite den Eindruck vermitteln, ihr hättet keine Alternativen und es würde die Zeit drängen. Dies wird man schamlos ausnutzen. In einem der Fälle, in denen ich Käufer in so einer Sache vertreten habe, sind diese mehrfach an mir vorbei auf die Gläubiger zugegangen, weil sie meinten, ich „täte nicht genug in der Sache“, würde die Geschichte verzögern und gefährden, weil ich nicht innerhalb einer Woche zu Ergebnissen gekommen sei, … Diese Hast hat die Käufer unter dem Strich ca. € 50.000,-- gekostet. Denn natürlich sind wir zu einer (leider schnellen) Einigung gekommen. Vier oder acht Wochen mehr Zeit und ich hätte die Gläubiger noch ganz anders eingekocht.

Gruß vom Wiz

Hallo nochmal,

tja, nun sind wir erstmal platt. Da kommt ja evtl. noch was auf uns zu!
Danke nochmal an alle die uns so viele Tipps
und Hinweise gegeben haben.

Viele Grüße
Nina B.

Ich würde mir nicht so große Sorgen machen. Erst mal mieten und einziehen. Das ist doch primär. Irgendwann heute oder morgen wird das Haus zwangsversteigert. Bis dahin dauert es meist noch ein Jahr oder auch länger. Leider wird sich keiner um die Reparaturen bemühen, so dass Ihr diese selbst ausführen müßt. Entsprechend kann die Miete gekürzt werden. Ihr könnt anhand des Verkehrswertgutachtens einen Marktüberblick erhalten und Euch an der Zwangsversteigerung beteiligen. Von einem Kauf vor der Zwangsversteigerung rate ich ab, weil die Vertragsgestaltung und die Verhandlungen mit staatlichen Gläubigern schwierig und wenig erfolgsversprechend sind. Hier spreche ich aus Erfahrung.

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mach es einfach so …

hallo,

wenn dir die Wohnung so sehr gefällt, dass Du die unbedingt haben möchtest, dann würde ich an Deiner stelle die Wohnung sofort Anmieten, natürlich solltest Du eine viel niedr. Miete aushandeln als übl. für die Wohnung .
Du solltest auch darauf achten, dass Du den Mietvertrag für mind. 5 Jahre abschl., damit Du dich erstmal absichern kannst ( falls die Wohnung tatsächlich an jemand. anderen Verkauft werden sollte )

Du kannst mir glauben, wenn Du ersteinmal Mieterin bist, und eine gute Miete gehandelt hast, und auch noch für mind. 5 Jahre Fest, dann wird sich mit Sicherheit, kein Kaufinteressent mehr melden, nichteinmal bei einer Zwangsversteigerung, und dann hast Du die Gläubiger in der Hand,
dass heißt Du bekommst die Wohnung mit Sicherheit für viel weniger als Du dir vorstellen kannst .

also wie gesagt, wichtig ist :

Die Miete mit irgend einen Grund runterhandel
einen Festen Mietvertrag

netten gruss aus berlin

Samir

P.S.

Selbstverständlich kannst du einen einfachen
Grundbuchauszug für 10 € beantragen, und den bekommst du auch .

in welch. Stadtteil liegt denn das Objekt

Hallo,
wir haben inzwischen auch ein konkretes Mietangebot. Wir lassen
einen Notar ins Grundbuch schauen wegen des Vorkaufsrechts.
Mal sehen was da raus kommt.

Viele Grüße und DAnke
Nina B.

Hallo,
wir haben einen Notar, der für uns einen Grundbuchauszug holt und
prüft wegen eines Vorkaufsrecht, das eingetragen werden soll.
Falls da sehr viele Gläubiger drinstehen ist das nicht so einfach später davon
Gebrauch zumachen.
Ein Mietvertrag für mind. 5 Jahre oder länger ist eine gute Idee.
Das Objekt liegt in Schleswig-Holstein.

Viele Grüße und Danke
Nina B.

viele Gläubiger ist kein Hinderniss …
hallo Nina,

viele Gläubiger? das ist wirklich kein hinderniss,
natürlich dauert es länger bis die Gläubiger sich alle geeinigt haben,
denn den Betrag den die Gläubiger erzielen möchten, werden sie meiner Meinung nach sowieso nicht kriegen, und wenn Sie merken, dass sie nach zwei oder drei Jahren vom Objekt nichts haben außer Bürokratie,
dann heißt es weg damit.

wie gesagt, das wichtigste ist, die Miete unbedingt runterhandeln,
in der Wohnung wohnen und abwarten .

viel erfolg

netten Gruss aus berlin

Samir

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