Hallo zusammen,
Wie ist folgender Fall zu beurteilen?
Eine Person hat beachtliche Schulden bei mehreren Gläubigern. Lohnpfändungen wurden bereits erfolglos durchgeführt. Die PErson hat jetzt ein neues Auto gekauft. Wäre das Auto ohne weiteres pfändbar? Vorher hatte die Person kein Auto, sondern einen Roller und war somit für evtl. Arbeitsstellen mobil.
Gruß und danke!
Wahrscheinlich pfändbar, ja. Außerdem stellt sich die Frage, wie das bezahlt wurde. Gab es eine eidesstattliche Versicherung?
Genau diese Frage stellt sich den Gläubigern auch. Eidesstattliche Versicherung gab es, ist allerdings schon ein par Jahre her.
Der Schuldner kann nur eine Erbschaft gemacht haben oder einen neuen, gutbezahlten Job angenommen haben.
Wahrscheinlich pfändbar, ja. Außerdem stellt sich die Frage,
wie das bezahlt wurde. Gab es eine eidesstattliche
Versicherung?
Hallo zusammen,
Wie ist folgender Fall zu beurteilen?
Eine Person hat beachtliche Schulden bei mehreren Gläubigern.
Lohnpfändungen wurden bereits erfolglos durchgeführt. Die
PErson hat jetzt ein neues Auto gekauft. Wäre das Auto ohne
weiteres pfändbar?
Das weiß ich nicht, aber käme hier nicht auch eine Austauschpfändung in Frage, wenn der Schuldner auf das Fehrzeug angewiesen ist und es dann ggf. nicht pfändbar wäre?
Aber Vorsicht:
Schuldner sind ja nicht automatisch dumm.
Das Fahrzeug kann durchaus Eigentum seiner Mutter, Freundin,… sein.
Oder es wird geleast.
Hallo
Wie ist folgender Fall zu beurteilen?
Eine Person hat beachtliche Schulden bei mehreren Gläubigern.
Lohnpfändungen wurden bereits erfolglos durchgeführt. Die
PErson hat jetzt ein neues Auto gekauft.
Alle Achtung.
Wäre das Auto ohne
weiteres pfändbar? Vorher hatte die Person kein Auto, sondern
einen Roller und war somit für evtl. Arbeitsstellen mobil.
Freilich ist ein Auto ohne weiteres pfändbar. Um für die Arbeit mobil zu bleiben, gibt es Taxis oder Mietautos. Und es gibt Millionen Menschen, die nah an ihren Arbeitsplatz gezogen sind, um nicht auf ein Auto angewiesen zu sein.
smalbop
Freilich ist ein Auto ohne weiteres pfändbar.
unsinn. lies: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850.html
Freilich ist ein Auto ohne weiteres pfändbar.
unsinn. lies: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850.html
So so. Dann fährst du wohl auf einer Lohntüte zur Arbeit?
Ich darf dich aber darauf hinweisen, dass der UP sein Gehalt nicht in Autos, sondern in Euros bezieht.
und ich darf dich darauf hinweisen, dass autos unpfändbar sind, wenn sie zur ausübung einer berufstätigkeit notwendig sind.
dafür, dass du keine ahnung hast, nimmst du den mund ziemlich voll. beim nächsten mal wirf vor deiner antwort mal googel an. du wirst dich aber so was von widerlegt finden…
Hallo
Freilich ist ein Auto ohne weiteres pfändbar.
unsinn. lies: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850.html
Dort steht kein einziges Mal PKW, Auto, Wagen, Karre oder ein anderes Synonym, wohl falsch verlinkt.
Der OP hat(te?) ein Roller, spricht von möglichen Arbeitsstellen und erfolgloser Lohnpfändung. Es ist sehr unwahrscheinlich, das der OP vergessen hat zu erwähnen, das er gerade einen Job als Aussendienstmonteur bekommen hat, bei dem er sein neues Auto unbedingt benötigt. Und nur dann wäre das Auto pfändungsgeschützt, nicht aber wenn er es nur für den Arbeitsweg benutzt.
In Kürze: Autos sind generell pfändbar, nur in Sonderfällen gibt es einen Schutz.
.L
Dort steht kein einziges Mal PKW, Auto, Wagen, Karre oder ein
anderes Synonym, wohl falsch verlinkt.
keineswegs. du hast das gesetz nur nicht verstanden. oder vergessen, mal ein paar urteile dazu zu lesen.
probier mal: http://www.dumslaff.de/fileadmin/Mediathek/Dokumente…
urteile sind zur genüge aufgeführt.
sogar:
http://www.vedix.de/2010/03/bgh-autos-erwerbstatigke…
Nein, ich beziehe meine Kenntnisse im Gegensatz zu dir nicht aus dem Internet. Da kann nämlich so ziemlich jeder Zeitgenosse so ziemlich alles veröffentlichen. Sieht man ja an dir.
Du bist neu hier, darum ergänzend der Hinweis, dass du dich bei der Beurteilung des Sachverhalts an den und nur an den im UP gegebenen Fakten orientieren solltest und nichts dazudichten und hineininterpretieren, von dem du glaubst, dass es womöglich der Fall sein könnte.
Dort steht kein einziges Mal PKW, Auto, Wagen, Karre oder ein
anderes Synonym, wohl falsch verlinkt.keineswegs. du hast das gesetz nur nicht verstanden.
Statt in Deiner gnadenlosen Selbstüberschätzung andere als Dumm darzustellen, solltest Du Dir einmal durchlesen welchen § Du verlinkt has und auf welchen § Dein Link bezug nimmt.
In § 850 ZPO geht es um pfändbares Arbeitseinkommen, deswegen ist der Einwand durchaus berechtigt. Der Link dagegen bezieht sich auf § 811 ZPO.
sogar:
http://www.vedix.de/2010/03/bgh-autos-erwerbstatigke…
Dort heißt es:
Vom Bundesgerichtshof wurde im Urteil jedoch darauf hingewiesen, dass eine Pfändung dann möglich sei, wenn dem Arbeitnehmer „in zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel“ zur Fahrt zur Verfügung stehen würden. In diesem konkreten Fall war dem aber nicht so
Manchmal würde es helfen, wenn man lesen würde, was geschrieben steht und nicht, was man gerne lesen würde.
So und jetzt gehts auf Richtung Königsee.