Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich arbeite in „Bürgerarbeit“ und verdiene ca 720 € netto. Zusätzlich bekomme ich von der Arge einen Zuschuss für Unterkunft & Heizung von ca 185 €. Das Jugendamt will mir nun 20 € von meinem Nettolohn pfänden, obwohl ich unter die Grundsicherung falle.
Wie soll ich mich verhalten?
Bekomme ich evtl Rechtsbeistand von der ARGE?
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich arbeite in „Bürgerarbeit“
Wie soll ich mich verhalten?
Bekomme ich evtl Rechtsbeistand von der ARGE?
guten morgen, also der ARGE trau ich eh nicht viel zu ausser dass die sparen wollen ohne rücksicht, es wär wohl besser einen Fachanwalt( Sozialrecht ) zu fragen oder sich an den VdK zu wenden für den Anwalt gibts evtl einen Beratungsschein vom Gericht die Frage ist warum will das Jugendamt was Pfänden ? handelt es sich dabei um Unterhalts Forderungen ? dann ist die ARGE auch nicht der richtige Ansprechpartner …beim VdK gibts Hilfe aber gegen einen mtl.Beitrag von ca 5 €…ich würd empfehlen erst bei Gericht oder Anwalt fragen der Anwalt kann auch eine Kostenübernahme klären . hoffe es hilft erst mal weiter
gruß Opi
und viel Erfolg
Hallo,
Sie bekommen Rechtsbeistand. Einen Berechtigungsschein bekommen Sie bei Ihrem zuständigem Amtsgericht. Mit diesem Schein können Sie zu einem Rechtsanwalt gehen (am besten einer mit Familienrecht). Sollte dann eine Klage notwendig sein, so wird der Rechtsanwalt PKH beantragen, sodass er Sie auch kostenlos vor Gericht vertreten kann.
Gruss
super. das habe ich morgen. schein & anwalt
Das ist meines Erachtens nach nicht rechtens. Sprich mit der ArGe bzw. Schuldenberatung im Amt.
wurde vom Amt bereits abgelehnt. werden das nicht bernehmen, lt. Telefonat.
Das ist meines Erachtens nach nicht rechtens. Sprich mit der
ArGe bzw. Schuldenberatung im Amt.
Hallo,
die ARGE ist nicht dafür zuständig Ihnen einen Rechtsbeistand zu bezahlen. Sie könnten ggf. Anspruch auf Proszesskostenbeihilfe haben, wenn es zum Rechtsstreit kommt.
Eine Pfändung kommt m.E. nicht in Betracht, weil die Pfändungsfreigrenze nach dem SGB I nicht überschritten wird.
Gegen den Pfändungsbescheid Widerspruch erheben
tut mir leid, aber da hab ich keine Ahnung.
Alles Gute
hallo,
sorry…kann ich nicht helfen
lisa
Hallo,
Grundsicherung ist im Normalfall eine staatliche Transferleistung die die Rente auf ein Mindestniveau anhebt. Bist Du schon Rentner?
Da Du - wenn ich den Begriff Bürgerarbeit richtig verstehe - keiner Berufstätigkeit nachgehst, ist Dein Selbstbehalt 770 Euro (incl. Miete).
Du hast 720 Euro plus 185 Euro, also 905 Euro, bist also pfändbar.
Wenn die Bürgerarbeit einer normalen Berufstätigkeit gleichgestellt ist, ist der Selbstbehalt 950 Euro und somit ist kein Betrag pfändbar.
Mir ist aber nicht bekannt, wie diese Bürgerarbeit gewertet wird.
Die ARGE wird wohl keinen Rechtsbeistand liefern. Mit den Einkommensunterlagen (incl. Mietkosten usw.) zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein holen. Damit und mit 10 Euro zu einem Anwalt, der wird dann beraten.
Gruß
Hallo
pfänden geht nur mit einem Titel. Hat das JA einen Titel?
Ansonsten die Begründung schriftlich geben lassen. Vermutlich haben sie die eine fiktiven Vorteil unterstellt, der die Grenze dann unterschreitet.
Gruss
besten Dank. in der Art sagte es mir auch das Amtsgericht Leipzig.
Bürgerarbeit ist keine offizielle Berufstätigkeit. Sie dient nur zur Eingliederung in das Berufsleben. Arbeiten gehe ich trotzdem.
Vom Amtsgericht wurde Beratungsschein abgelehnt. Ich denke mal, weil die Pfändung vom Amtsgericht Leipzig ausgestellt wurde.
glaube da liegt einer vor.
hallo,
hier kann ich dir leíder nicht weiterhelfen.
Bitte wende dich an die Arge zwecks genauen Informationen.
Alles Gute.