Pfändung der Lebensversicherung vor Privatinsolvenz

  1. Hat es für mich Vorteile wenn wir beide Versicherungsnehmer
    sind ? Hat dies überhaupt Sinn ?

A: Für mich hätte es keinen Sinn. Die Versicherung muss - sofern einer sie nicht bedienen kann, dann vom 2. Versicherungsnehmer weiter geführt werden; eine solche Konstellation ist mir nicht geläufig und ich würde sie auch nicht abschließen, da ich es immer wichtig fände, dass zumindest einer „frei atmen“ kann!

  1. Sind Pfändungen dir VOR der Privatinsolvenz durchgeführt
    wurden, nicht mit beginn der Privatinsolvenz nichtig, da nur
    noch der Anwalt der vom Gericht bestimmt wurde pfänden darf ?

Nein; NICHTIG sind die nicht. Sie müssen erfragen, ob die zur „Tabelle“ angemeldet wurden. Ihre Freundin hat ja in ihrem Insolvenzantrag alle Gläubiger aufgeführt. Wenn der Insolvenzverwalter die Versicherung nicht zur Insolvenzmasse einzieht - finde ich das mehr als merkwürdig - aber es ist dann so, dass ab Insolvenzeröffnung kein Gläubiger mehr auf diese aus eigenen Stücken zugreifen kann!! (Das Sparbuch meines Sohnes, welches sich seinerzeit auf 56 EUR belief wurde eiskalt gepfändet weil es auf meinen Namen (wegen seiner Minderjährigkeit) lief :frowning:

3.Warum ist die Pfändung auch auf meiner Lebensversicherung
obwohl in den Akten die Versicherungsnummer steht wo nur meine
Freundin Versicherungsnehmer ist ?

In welchen Akten nun?
Überall, wo Ihre Freundin eingezahlt hat, kann hinein gepfändet werden, weil dort „Vermögen“ besteht. Da ein Vertrag aber auf Sie beide läuft, müsste dieser erst getennt werden. Ob das so einfach geht, kann ich nicht beurteilen und bedarf sicher eines rechtsanwaltlichen Rates!

Hoffe ich konnte ein wenig „Licht ins Dunkle“ bringen :smile:

Alles Gute!

Puuhh… das ist ein bisschen arg komplex. Ich versuche zuerst mal die drei letzten Fragen zu beantworten:

  1. Das kann ich nicht wirklich beantworten, da ich kein Versicherungsfachmann bin.
  2. Die Frage ist m. E. bereits merkwürdig gestellt. Ja Pfändungen können vor der Insolvenz erfolgen. Nach der Insolvenz (im Grunde) nicht mehr. IV fragen.
  3. Das ist eine sehr gute Frage, welche ich am ehesten demjenigen stellen würde, der die Pfändung vollzogen hat.

Guten Abend:

zu 1. Keine erkennbaren.
zu 2. Hier bitte einen RA fragen. Ich kann hier keine Aussagen treffen.
zu 3. Bei Ihrer LV darf natürlich nur gepfändet werden, wenn SIE Schulden haben. Ich kann mir nur vorstellen, dass ein Pfändungsvermerk bei Tod hinterlegt ist. Soll heißen, wenn die Todesfallsumme an Ihre Freundin ausgezahlt würde, dass dann hier gepfändet wird. Dann ist die LV zwar immernoch beleihbar, jedoch müsste zur Absicherung des Darlehens eine zusätzliche Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, wenn der Kreditgeber dieses Risiko abgesichert haben möchte. Lassen Sie sich doch vom Versicherer einmal alle Bezugsberechtigten mit etwaigen Sperrvermerken bestätigen. Dann wissen Sie, was hinterlegt ist und können handeln.

Grüße

Esser

Hallo!
Es ist so, wie ich es gedacht habe. Da bei Deiner Versicherung Deine Freundin auch VN ist (also verbundene LV), darf sie auch Kapital herausnehmen. Wahrscheinlich hat sie bei der PI diese Versicherunsnummer mit angegeben; sie wurde aber nicht gepfändet, da Du auch mit drin hängst.
Wenn jetzt aber jemand Geld herausnehmen will, dann wird das automatisch dem Insolvenzverwalter gemeldet, da dies ein zusätzliches Einkommen ist und damit pfändbar, egal, wer es herausnehmen will.
Pfändungen sind auch während der PI möglich, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern.
Möglichkeit: Die gemeinsame Versicherung ändern lassen (nur auf Dich), dass muss mit der Versicherung besprochen werden. Im Todesfall kann ja trotzdem Deine Freundin als Begünstigte eingetragen sein, aber nicht als VN!!!
Dann dürfte es keine Einwände mehr geben.
Hoffe, ich konnte Dir helfen!
Liebe Grüße
Dirk

Hallo,
zu 1. Sinn macht es nur für die Versicherung, da beide für die monatlichen Zahlungen haftbar sind.
zu 2. Pfändungen vor der PV sind gültig und werden duch die PV nicht aufgehoben.
zu 3. Da beide auf dem Versicherungsschein stehen.
MfG
Lucy

Hallo,

ich verstehe euer Problem. Um helfen zu können müsste ich wissen ob es eine verbundene Kapitallebensversicherung oder eine verbundene Risikolebensversicherung ist.
Weiter müsste ich wissen wer im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer steht.
Versicherte Personen werden laut deiner Schilderung wohl ihr beide auf Gegenseitigkeit sein.

Gruß

Franjo

In den versicherungsfragen kenne ich mich nicht aus.
Grundsätzlich wird die Pfändung eines Vermögensgegenstandes ( hier Lebensversicherung) durch das Verfahren nicht aufgehoben. Dieses sind jetzt gesicherte Rechte an der Versicherung. Aber es wird keine weiteren Pfändungen geben.
Aber Ihr Vorgang ist so speziell, das es ratsam ist,
hier einen Anwalt zu fragen.

Hallo, Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte. Ich bin im Urlaub und gerade zufällig am PC. Ich sehe aber, dass Sie schon umfangreich Antworten erhalen haben, die richtig sind.

Gruss Walter