Pfändung der Lebensversicherung vor Privatinsolvenz

Hallo,

bin neu hier, google hat mich bei meiner Suche nach einer Antwort hierher geleitet, leider hab ich nicht ganz das gefunden was ich gesucht habe, daher meine Frage:

Also meine Freundin hat viele Schulden angehäuft, viel durch ihre vorherige Beziehung, aber auch eigens verschuldetes, wir haben 2004 zusammen Versicherungen die man so braucht abgeschlossen, darunter auch eine Lebensversicherung.

Nun hatte sie nach Lohn und Kontopfändung auch eine Pfändung der Lebensversicherung die sie aber nicht anlangen konnten da ich mein Einverständnis geben hätte müssen, dachte das liegt damit zusammen das ich im Falle ihres ablebens das Geld bekommen hätte und dann nicht auf den Kosten sitzen bleibe.

2009 ist sie in Privatinsolvenz gegangen und seitdem ist ja auch schluss mit ärger mit Pfändungen, Gerichtsvollzieher u.s.w…

Nun wollte ich letzte Woche wegen einem finanziellen Engpass meine Lebensversicherung beleihen, da dies unbürokatischer und günstiger ist wie ein Kredit, da wurde mir nun aber gesagt das auf MEINER Lebensversicherung eine Pfändung läuft und dies nicht möglich sei, da ich aber Schuldenfrei bin und auch nirgends Einträge habe, fragte ich was das sein soll, die sagten mir dann das es genau diese gegen meine Freundin sei, da wir die Lebensversicherung gemeinsam abgeschlossen haben hängen die irgendwie zusammen.
Die sagten nun wenn ich die LV beleihen will, müsste meine Freundin, der Gläubiger und Ich selbst dafür unterschreiben !!!

Uns wurde das bei abschluss der LV auch nicht gesagt das diese so verbunden sind, frage mich auch nach dem Sinn das das so ist, wir wollten nur das im Todesfall der andere nicht da steht ohne Geld für Beerdigungskosten.

Meine Frage ist nun ist das rechtens das auf meiner Lebensversicherung auch ne Pfändung läuft obwohl ich mit den Schulden nichts zu tun habe ?

Sind Pfändungen nachdem man in Privatinsolvenz geht eigentlich nicht eh unwirksam ?

Wie sollte ich da nun vorgehen ?

Hallo,

der Sachverhalt ist komplex und nicht ohne weiteres zu beantworten zumal die zum Vertrag gehörenden AGB nicht bekannt sind. Wichtig ist, was im Kleingedruckten steht!

Im ersten Absatz schreiben Sie, dass sie die Versicherungen GEMEINSAM geschlossen haben; weiter unten sprechen Sie von Ihrer Versicherung. Das ist ein erheblicher Unterschied. Wer hat die Beiträge zur Lebensversicherung gezahlt?

Ohne genauere Angaben ist die Beantwortung nicht möglich.
Tut mir leid.
MfG

Hallo,

also die Versicherung habe ich gerade nicht zur Hand da wir am renovieren sind und diese gerade mit den anderen Papieren in Kisten sind. Das mit dem gemeinsam abschliessen war auch eher so gemeint das wir zu der Versicherung sind, gesagt haben wir ziehen zusammen in ein Haus, wollen zusammen eine Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz Versicherung abschliessen, das haben wir auch getan. Das mit der Lebensversicherung hat sich dann noch so ergeben und da war so eine zusammengehörigkeit nicht angedacht da ich auch den Sinn darin nicht verstehe…

Die Beiträge hat jeder für seine gezahlt, also meine Freundin hat gezahlt und ich auch.

Ach so!
Dann ist die LV der Freundin gepfändet und die bislang eingezahlten Beträge werden im Zuge Inso eingezogen. Deine selbstverständlich nicht!
MfG

Hallo Beermug.

Die Frage ist sehr speziell, ich fürchte, da kann ich nicht wirklich viel weiterhelfen. Nur soviel: Wie Du ja schreibts, habt ihr die Versicherung gemeinsam (!) abgeschlossen. Wie Du auch richtig sagtest, damit der/die andere nicht ganz ohne dasteht, wenn der andere mal nicht mehr ist. Wenn ihr beide Verischerungsnehmer seid und sie in Insolvenz ist, dann zählt diese Versicherung für mein Verständnis (zumindest anteilsmäßig) zu ihrem Vermögen. Inwieweit dieses bereits nach Insolvenzbeginn gepfändet werden kann ist eine Frage für sich - ggf. würde ich mich da an den Insolvenzverwalter wenden.
Ein Beispiel aus meiner persönlichen Geschichte: Als meine Frau und ich verheiratet waren, hat das Finanzamt eine Steuerrückerstattung einbehalten (ist mein größter Gläubiger). Dieses habe ich auch meinem Insolvenzverwalter gemeldet - leider ist das Ganze dann irgendwie im Sande verlaufen. Aber für mich war es auch erst mal unverständlich, dass der komplette Betrag - also auch anteilig für meine Frau - einbehalten wurde. Aber ein jahr später haben wir dann ebenfalls eine Erstattung bekommen und durften diese auch in voller Höhe behalten.

Du siehst also, es gibt nicht nur Schwarz und Weiß. Manchmal ist viel Grau dabei. Leider kann ich Dir nicht 100% weiterhelfen, da ich kein Versicherungsexperte bin und dieses würde hierbei, denke ich, weiterhelfen. Ich denke man müsste auch die Details der besagten Versicherung kennen.
Eine (Risiko-)Lebensversicherung welche bei mir vor Kurzem auslief, durfte ich ebenfalls behalten (ging um rund EUR 300,-).

Nochmals mein Tipp: Einfach mal den Insolvenzverwalter um Rat fragen - ich habe mit meinem ein sehr gutes Verhältnis. Besser sogar als mit dem Rechtsanwalt, der mir damals vor der Privatinsolvenz geholfen hat und zusicherte mich auch dadurch zu begleiten.

Viel Erfolg.

Hallo!

Kenne mich mit Pfändung und Insolvenz absolut nicht aus.

Gruß
H.C.

Guten Tag,

leider fehlen einige Angaben. Ich schildere einmal den fall, wenn es eine verbundene Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit ist.
zum einen müsste dies auch bei einem Antrag angegeben sein, so dass Sie sicherlich wussten, dass es eine VERBUNDENE Versicherung ist.
Hierbei handelt s sich um EINEN Vertrag mit zwei Risiken. Wichtig ist, wer der Versicherungsnehmer (VN)ist. Denn der VN hat alle Rechten und Pflichten des Vertrages. Wenn Sie beide als VN eingetragen sind, so haben die Gläubiger Ihrer Freundin das Recht, auf die „Rechte“ zuzugreifen. Aber auch nur zu 50%. Wie es im Falle einer InsO ist, kann ich Ihnen nicht sagen.
Also
zuerest klären, wer der VN ist. (Ich gehe davon aus, dass es beide sind, da der Versicherer die Pfändung sonst zurückgegeben hätte).
Dannach eine RA oder den InsO Verwalter fragen. Das Guthaben in der LV gehört nähmlich in die InsO Masse. Jedoch - und das ist kein Wissen - glaub ich, dass lediglich Pfändungen aus dem letzten Jahr vor Beginn der InsO rückgängig gemacht werden.
Fazit:
Sollten beide als VN eingetragen sein, so ist eine Pfändung rechtens. Dann bleibt nur der Weg zur Bank (Kredit)…

Grüße aus Köln

Esser

Grundsätzlich ist es so, dass Vermögenswerte verwertet werden, deren Ertrag dann den Gläubigern zugute kommt. So auch Vermögenswerte aus Lebensversicherungen. Was ich Ihnen nicht beantworten kann, ist die Frage, wie eine gemeinsame LV vermögenstechnisch aufgeteilt wird.
Alle Vermögenswerte, die bis zum Tag des Gerichtsbeschlusses ihrer Freundin gehörten, haben die Gläubiger ihrer Freundin ein Anrecht darauf.

Hallo „beermug“

Keine Chance!
Warte ab bis die Privatinsolvenz Deiner Frau (Ex?) vorbei ist. Dann führe diese weiter oder lass Sie auf Dich umschreiben. Dabei musst Du dann Deiner Frau etwas abgeben… evtl. Frag den Versicherungsberater Deiner LV. Im Moment geht gar nichts!
Sorry!

Gruß aus Franken

Hallo,

beauerlich, daß man eigentlich erst immer hinterher erfährt, was man hätte anders machen sollen.

ich vermute, aufgrund ihrer aussage, „da wir die Lebensversicherung gemeinsam abgeschlossen haben“ daß sie gemeinsam mit ihrer freundin, die lebensversicherung auf beide namen - als versicherungsnehmer (vn)- abgeschlossen haben.

wenn das so ist, ist die freundin (mit-)inhaberin der lebensversicherung und damit pfändbar. leider wird auch für eine änderung der versicherungsnehmer-eigenschaft (nur noch auf sie, daß sie alleiniger versicherungsnehmer sind) von der zustimmung der freundin (und damit des/der gläubiger der freundin) abhängig sein. das kann ihnen aber auch die versicherungsgesellschaft genau sagen, ob ein wechsel der versicherungsnehmer möglich ist.

wenn sie beide vn sind, bleibt ihnen nur, die versicherung stillzulegen und bei interesse/bedarf eine neue versicherung abzuschließen, bei der sie alleine vn sind. gegen sie können/könnten natürlich keinerlei forderungen, die gegen ihre freundin bestehen, durchgesetzt werden. und ihre (neue) versicherung bleibt natürlich auch von pfändungen gegen ihre freundin unbelastet.

mfg

Johann Schwenk

Hallo!
Wahrscheinlich ist es eine sogenannte verbundene Lebensversicherung, das heißt, im Todesfall erhält der überlebende VN die Summe ausgezahlt. Das bedeutet, das beide die Möglichkeit haben, auf das Kapital zuzugreifen, auch vor dem Todesfall, da beide versichert sind und damit das Kapital in die Pfändung mit einfliesst. Überprüft die Möglichkeit, die LV´s zu trennen, also jeder hat seine eigene und NUR im Todesfall die Möglichkeit, das Geld zu erhalten. Das bedeutet, dass damit zwei eigenstängige Versicherungen abgeschlossen werden. Inwieweit die Versicherung das mitmacht, weiss ich nicht. Auch nicht, wie das bisher angesparte Kapital verteilt wird.
Liebe Grüße
Dirk

Hallo erstmal,
soweit mir bekannt ist, ist eine Pfändung nach Eröffnung der der PV nicht zulässig.
Würde mal einen Anwalt fragen der sich auskennt.
MfG
lucy

Hallo nochmal,

so zum Glück wusste ich ja ungefähr in welcher Kiste die Versicherung sein muss daher hats nur ne halbe Stunde gedauert mit dem raussuchen.
Hier mal ein paar Infos:

Also mal ganz vorne weg ich bin jetzt total verwirrt, ich habe nun meine LV und die meiner Freundin vorliegen.

Bei meiner Lebensversicherung steht meine Freundin und Ich als Versicherungsnehmer drinne, bei ihrer Lebensversicherung steht nur meine Freundin drinne. Bezugsrecht im Todesfall hat jeweils der andere.

Ich verstehe jetzt auch nicht warum bei meiner wir beide drinne stehen und ich denke auch das es eher nen simpler Fehler der Versicherung war, nen Vorteil habe ich dadurch gewiss nicht denke ich mal, oder ?

Und nochmal zu der Pfändung diese wurde vor der Privatinsolvenz angestrebt konnte aber was mich damals schon verwunderte nicht ohne meine Zustimmung durchgeführt werden, hatte damals noch die Frau von der Versicherung gefragt, aber die konnte es mir nicht sagen und hatte dann nicht mehr daran gedacht nochmal direkt meinen Sachbearbeiter zu fragen. Also der Pfändungsversuch war am 17.06. 2008 wie vorher geschrieben ohne Erfolg. Die betroffene Versicherungsnummer ist übrigens auch nur der Vertrag wo meine Freundin als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Die Privatinsolvenz hat im Juli 2009 begonnen, der Anwalt der dort für meine Freundin zuständig ist hatte daran gar kein Interesse da der Wert zu niedrig ist.

So nochmal meine Fragen, oder jetzt auch ein paar mehr:

  1. Hat es für mich Vorteile wenn wir beide Versicherungsnehmer sind ? Hat dies überhaupt Sinn ?
  2. Sind Pfändungen dir VOR der Privatinsolvenz durchgeführt wurden, nicht mit beginn der Privatinsolvenz nichtig, da nur noch der Anwalt der vom Gericht bestimmt wurde pfänden darf ?
    3.Warum ist die Pfändung auch auf meiner Lebensversicherung obwohl in den Akten die Versicherungsnummer steht wo nur meine Freundin Versicherungsnehmer ist ?

Hallo nochmal,

so zum Glück wusste ich ja ungefähr in welcher Kiste die Versicherung sein muss daher hats nur ne halbe Stunde gedauert mit dem raussuchen.
Hier mal ein paar Infos:

Also mal ganz vorne weg ich bin jetzt total verwirrt, ich habe nun meine LV und die meiner Freundin vorliegen.

Bei meiner Lebensversicherung steht meine Freundin und Ich als Versicherungsnehmer drinne, bei ihrer Lebensversicherung steht nur meine Freundin drinne. Bezugsrecht im Todesfall hat jeweils der andere.

Ich verstehe jetzt auch nicht warum bei meiner wir beide drinne stehen und ich denke auch das es eher nen simpler Fehler der Versicherung war, nen Vorteil habe ich dadurch gewiss nicht denke ich mal, oder ?

Und nochmal zu der Pfändung diese wurde vor der Privatinsolvenz angestrebt konnte aber was mich damals schon verwunderte nicht ohne meine Zustimmung durchgeführt werden, hatte damals noch die Frau von der Versicherung gefragt, aber die konnte es mir nicht sagen und hatte dann nicht mehr daran gedacht nochmal direkt meinen Sachbearbeiter zu fragen. Also der Pfändungsversuch war am 17.06. 2008 wie vorher geschrieben ohne Erfolg. Die betroffene Versicherungsnummer ist übrigens auch nur der Vertrag wo meine Freundin als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Die Privatinsolvenz hat im Juli 2009 begonnen, der Anwalt der dort für meine Freundin zuständig ist hatte daran gar kein Interesse da der Wert zu niedrig ist.

So nochmal meine Fragen, oder jetzt auch ein paar mehr:

  1. Hat es für mich Vorteile wenn wir beide Versicherungsnehmer sind ? Hat dies überhaupt Sinn ?
  2. Sind Pfändungen dir VOR der Privatinsolvenz durchgeführt wurden, nicht mit beginn der Privatinsolvenz nichtig, da nur noch der Anwalt der vom Gericht bestimmt wurde pfänden darf ?
    3.Warum ist die Pfändung auch auf meiner Lebensversicherung obwohl in den Akten die Versicherungsnummer steht wo nur meine Freundin Versicherungsnehmer ist ?

Hallo nochmal,

so zum Glück wusste ich ja ungefähr in welcher Kiste die Versicherung sein muss daher hats nur ne halbe Stunde gedauert mit dem raussuchen.
Hier mal ein paar Infos:

Also mal ganz vorne weg ich bin jetzt total verwirrt, ich habe nun meine LV und die meiner Freundin vorliegen.

Bei meiner Lebensversicherung steht meine Freundin und Ich als Versicherungsnehmer drinne, bei ihrer Lebensversicherung steht nur meine Freundin drinne. Bezugsrecht im Todesfall hat jeweils der andere.

Ich verstehe jetzt auch nicht warum bei meiner wir beide drinne stehen und ich denke auch das es eher nen simpler Fehler der Versicherung war, nen Vorteil habe ich dadurch gewiss nicht denke ich mal, oder ?

Und nochmal zu der Pfändung diese wurde vor der Privatinsolvenz angestrebt konnte aber was mich damals schon verwunderte nicht ohne meine Zustimmung durchgeführt werden, hatte damals noch die Frau von der Versicherung gefragt, aber die konnte es mir nicht sagen und hatte dann nicht mehr daran gedacht nochmal direkt meinen Sachbearbeiter zu fragen. Also der Pfändungsversuch war am 17.06. 2008 wie vorher geschrieben ohne Erfolg. Die betroffene Versicherungsnummer ist übrigens auch nur der Vertrag wo meine Freundin als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Die Privatinsolvenz hat im Juli 2009 begonnen, der Anwalt der dort für meine Freundin zuständig ist hatte daran gar kein Interesse da der Wert zu niedrig ist.

So nochmal meine Fragen, oder jetzt auch ein paar mehr:

  1. Hat es für mich Vorteile wenn wir beide Versicherungsnehmer sind ? Hat dies überhaupt Sinn ?
  2. Sind Pfändungen dir VOR der Privatinsolvenz durchgeführt wurden, nicht mit beginn der Privatinsolvenz nichtig, da nur noch der Anwalt der vom Gericht bestimmt wurde pfänden darf ?
    3.Warum ist die Pfändung auch auf meiner Lebensversicherung obwohl in den Akten die Versicherungsnummer steht wo nur meine Freundin Versicherungsnehmer ist ? .

Hallo nochmal,

so zum Glück wusste ich ja ungefähr in welcher Kiste die Versicherung sein muss daher hats nur ne halbe Stunde gedauert mit dem raussuchen.
Hier mal ein paar Infos:

Also mal ganz vorne weg ich bin jetzt total verwirrt, ich habe nun meine LV und die meiner Freundin vorliegen.

Bei meiner Lebensversicherung steht meine Freundin und Ich als Versicherungsnehmer drinne, bei ihrer Lebensversicherung steht nur meine Freundin drinne. Bezugsrecht im Todesfall hat jeweils der andere.

Ich verstehe jetzt auch nicht warum bei meiner wir beide drinne stehen und ich denke auch das es eher nen simpler Fehler der Versicherung war, nen Vorteil habe ich dadurch gewiss nicht denke ich mal, oder ?

Und nochmal zu der Pfändung diese wurde vor der Privatinsolvenz angestrebt konnte aber was mich damals schon verwunderte nicht ohne meine Zustimmung durchgeführt werden, hatte damals noch die Frau von der Versicherung gefragt, aber die konnte es mir nicht sagen und hatte dann nicht mehr daran gedacht nochmal direkt meinen Sachbearbeiter zu fragen. Also der Pfändungsversuch war am 17.06. 2008 wie vorher geschrieben ohne Erfolg. Die betroffene Versicherungsnummer ist übrigens auch nur der Vertrag wo meine Freundin als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Die Privatinsolvenz hat im Juli 2009 begonnen, der Anwalt der dort für meine Freundin zuständig ist hatte daran gar kein Interesse da der Wert zu niedrig ist.

So nochmal meine Fragen, oder jetzt auch ein paar mehr:

  1. Hat es für mich Vorteile wenn wir beide Versicherungsnehmer sind ? Hat dies überhaupt Sinn ?
  2. Sind Pfändungen dir VOR der Privatinsolvenz durchgeführt wurden, nicht mit beginn der Privatinsolvenz nichtig, da nur noch der Anwalt der vom Gericht bestimmt wurde pfänden darf ?
    3.Warum ist die Pfändung auch auf meiner Lebensversicherung obwohl in den Akten die Versicherungsnummer steht wo nur meine Freundin Versicherungsnehmer ist ? …

Hallo nochmal,

so zum Glück wusste ich ja ungefähr in welcher Kiste die Versicherung sein muss daher hats nur ne halbe Stunde gedauert mit dem raussuchen.
Hier mal ein paar Infos:

Also mal ganz vorne weg ich bin jetzt total verwirrt, ich habe nun meine LV und die meiner Freundin vorliegen.

Bei meiner Lebensversicherung steht meine Freundin und Ich als Versicherungsnehmer drinne, bei ihrer Lebensversicherung steht nur meine Freundin drinne. Bezugsrecht im Todesfall hat jeweils der andere.

Ich verstehe jetzt auch nicht warum bei meiner wir beide drinne stehen und ich denke auch das es eher nen simpler Fehler der Versicherung war, nen Vorteil habe ich dadurch gewiss nicht denke ich mal, oder ?

Und nochmal zu der Pfändung diese wurde vor der Privatinsolvenz angestrebt konnte aber was mich damals schon verwunderte nicht ohne meine Zustimmung durchgeführt werden, hatte damals noch die Frau von der Versicherung gefragt, aber die konnte es mir nicht sagen und hatte dann nicht mehr daran gedacht nochmal direkt meinen Sachbearbeiter zu fragen. Also der Pfändungsversuch war am 17.06. 2008 wie vorher geschrieben ohne Erfolg. Die betroffene Versicherungsnummer ist übrigens auch nur der Vertrag wo meine Freundin als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Die Privatinsolvenz hat im Juli 2009 begonnen, der Anwalt der dort für meine Freundin zuständig ist hatte daran gar kein Interesse da der Wert zu niedrig ist.

So nochmal meine Fragen, oder jetzt auch ein paar mehr:

  1. Hat es für mich Vorteile wenn wir beide Versicherungsnehmer sind ? Hat dies überhaupt Sinn ?
  2. Sind Pfändungen dir VOR der Privatinsolvenz durchgeführt wurden, nicht mit beginn der Privatinsolvenz nichtig, da nur noch der Anwalt der vom Gericht bestimmt wurde pfänden darf ?
    3.Warum ist die Pfändung auch auf meiner Lebensversicherung obwohl in den Akten die Versicherungsnummer steht wo nur meine Freundin Versicherungsnehmer ist ? …

Hallo nochmal,

so zum Glück wusste ich ja ungefähr in welcher Kiste die Versicherung sein muss daher hats nur ne halbe Stunde gedauert mit dem raussuchen.
Hier mal ein paar Infos:

Also mal ganz vorne weg ich bin jetzt total verwirrt, ich habe nun meine LV und die meiner Freundin vorliegen.

Bei meiner Lebensversicherung steht meine Freundin und Ich als Versicherungsnehmer drinne, bei ihrer Lebensversicherung steht nur meine Freundin drinne. Bezugsrecht im Todesfall hat jeweils der andere.

Ich verstehe jetzt auch nicht warum bei meiner wir beide drinne stehen und ich denke auch das es eher nen simpler Fehler der Versicherung war, nen Vorteil habe ich dadurch gewiss nicht denke ich mal, oder ?

Und nochmal zu der Pfändung diese wurde vor der Privatinsolvenz angestrebt konnte aber was mich damals schon verwunderte nicht ohne meine Zustimmung durchgeführt werden, hatte damals noch die Frau von der Versicherung gefragt, aber die konnte es mir nicht sagen und hatte dann nicht mehr daran gedacht nochmal direkt meinen Sachbearbeiter zu fragen. Also der Pfändungsversuch war am 17.06. 2008 wie vorher geschrieben ohne Erfolg. Die betroffene Versicherungsnummer ist übrigens auch nur der Vertrag wo meine Freundin als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Die Privatinsolvenz hat im Juli 2009 begonnen, der Anwalt der dort für meine Freundin zuständig ist hatte daran gar kein Interesse da der Wert zu niedrig ist.

So nochmal meine Fragen, oder jetzt auch ein paar mehr:

  1. Hat es für mich Vorteile wenn wir beide Versicherungsnehmer sind ? Hat dies überhaupt Sinn ?
  2. Sind Pfändungen dir VOR der Privatinsolvenz durchgeführt wurden, nicht mit beginn der Privatinsolvenz nichtig, da nur noch der Anwalt der vom Gericht bestimmt wurde pfänden darf ?
    3.Warum ist die Pfändung auch auf meiner Lebensversicherung obwohl in den Akten die Versicherungsnummer steht wo nur meine Freundin Versicherungsnehmer ist ? …

Hallo nochmal,

so zum Glück wusste ich ja ungefähr in welcher Kiste die Versicherung sein muss daher hats nur ne halbe Stunde gedauert mit dem raussuchen.
Hier mal ein paar Infos:

Also mal ganz vorne weg ich bin jetzt total verwirrt, ich habe nun meine LV und die meiner Freundin vorliegen.

Bei meiner Lebensversicherung steht meine Freundin und Ich als Versicherungsnehmer drinne, bei ihrer Lebensversicherung steht nur meine Freundin drinne. Bezugsrecht im Todesfall hat jeweils der andere.

Ich verstehe jetzt auch nicht warum bei meiner wir beide drinne stehen und ich denke auch das es eher nen simpler Fehler der Versicherung war, nen Vorteil habe ich dadurch gewiss nicht denke ich mal, oder ?

Und nochmal zu der Pfändung diese wurde vor der Privatinsolvenz angestrebt konnte aber was mich damals schon verwunderte nicht ohne meine Zustimmung durchgeführt werden, hatte damals noch die Frau von der Versicherung gefragt, aber die konnte es mir nicht sagen und hatte dann nicht mehr daran gedacht nochmal direkt meinen Sachbearbeiter zu fragen. Also der Pfändungsversuch war am 17.06. 2008 wie vorher geschrieben ohne Erfolg. Die betroffene Versicherungsnummer ist übrigens auch nur der Vertrag wo meine Freundin als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Die Privatinsolvenz hat im Juli 2009 begonnen, der Anwalt der dort für meine Freundin zuständig ist hatte daran gar kein Interesse da der Wert zu niedrig ist.

So nochmal meine Fragen, oder jetzt auch ein paar mehr:

  1. Hat es für mich Vorteile wenn wir beide Versicherungsnehmer sind ? Hat dies überhaupt Sinn ?
  2. Sind Pfändungen dir VOR der Privatinsolvenz durchgeführt wurden, nicht mit beginn der Privatinsolvenz nichtig, da nur noch der Anwalt der vom Gericht bestimmt wurde pfänden darf ?
    3.Warum ist die Pfändung auch auf meiner Lebensversicherung obwohl in den Akten die Versicherungsnummer steht wo nur meine Freundin Versicherungsnehmer ist ? …

Hallo nochmal,

so zum Glück wusste ich ja ungefähr in welcher Kiste die Versicherung sein muss daher hats nur ne halbe Stunde gedauert mit dem raussuchen.
Hier mal ein paar Infos:

Also mal ganz vorne weg ich bin jetzt total verwirrt, ich habe nun meine LV und die meiner Freundin vorliegen.

Bei meiner Lebensversicherung steht meine Freundin und Ich als Versicherungsnehmer drinne, bei ihrer Lebensversicherung steht nur meine Freundin drinne. Bezugsrecht im Todesfall hat jeweils der andere.

Ich verstehe jetzt auch nicht warum bei meiner wir beide drinne stehen und ich denke auch das es eher nen simpler Fehler der Versicherung war, nen Vorteil habe ich dadurch gewiss nicht denke ich mal, oder ?

Und nochmal zu der Pfändung diese wurde vor der Privatinsolvenz angestrebt konnte aber was mich damals schon verwunderte nicht ohne meine Zustimmung durchgeführt werden, hatte damals noch die Frau von der Versicherung gefragt, aber die konnte es mir nicht sagen und hatte dann nicht mehr daran gedacht nochmal direkt meinen Sachbearbeiter zu fragen. Also der Pfändungsversuch war am 17.06. 2008 wie vorher geschrieben ohne Erfolg. Die betroffene Versicherungsnummer ist übrigens auch nur der Vertrag wo meine Freundin als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Die Privatinsolvenz hat im Juli 2009 begonnen, der Anwalt der dort für meine Freundin zuständig ist hatte daran gar kein Interesse da der Wert zu niedrig ist.

So nochmal meine Fragen, oder jetzt auch ein paar mehr:

  1. Hat es für mich Vorteile wenn wir beide Versicherungsnehmer sind ? Hat dies überhaupt Sinn ?
  2. Sind Pfändungen dir VOR der Privatinsolvenz durchgeführt wurden, nicht mit beginn der Privatinsolvenz nichtig, da nur noch der Anwalt der vom Gericht bestimmt wurde pfänden darf ?
    3.Warum ist die Pfändung auch auf meiner Lebensversicherung obwohl in den Akten die Versicherungsnummer steht wo nur meine Freundin Versicherungsnehmer ist ? …