Pfändung der Möbel

Bevor die Möbel abgeholt werden, hat der Schuldner da noch die Möglichkeit einzelne Möbelstücke zurückzubehalten, etwa durch Bezahlung dieser Möbelstücke?
Und wie ist der weitere Weg der Möbelstücke, wer setzt den Preis fest
und welche Fristen gelten?

Danke für Rat!

Gruß
Caro

Hi Caro,

ich rate Dir, schnell Kontakt mit einer Schuldnerberatung aufzunehmen.

Erstens geht es nicht um mich und
zweitens darf ich vielleicht doch schon den Ablauf erfahren?

Gruß
Caro

Hallo Caro!

Zwei Dinge musst Du unbedingt hier noch lernen …

1.

Hier herrscht Grüßpflicht! Wenn Du nicht jeden einzelnen Beitrag mit einer Grußformel beginnst, erntest Du alleine dafür schon sechs bis zehn Antworten, die Dich auf die in diesem Kulturkreis vorherrschenden Höflichkeitsregeln hinweisen. Aber keine Angst, die User sind da sehr höflich und subtil. Sie schreiben zB:

_Hallo Caro

oder ähnliche süße, kleine Seitenhiebe. Wenn sie damit fertig sind, sind sie oft allerdings zu ausgepowert, um noch etwas zum Thema beitragen zu können.

2.

Das ist das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Aber hüte Dich davor, eine allgemeine Rechtsfrage zu stellen! Du bekommst Antworten wie „Wende Dich an die Polizei“, „So jemand wie Du gehört von der Straße“ oder - äußerst beliebt - auch „Der Sachverhalt kommt in der Praxis kaum vor“. Hilfreich, was?

Wenn Du’s perfekt machen willst, erfinde noch eine Geschichte, die zu Deiner Frage hinleitet, und schmücke sie mit allerlei Nebensächlichkeiten aus:

Frau A (oder „jemand“ oder auch „eine natürlich vollkommen fiktive Person“) wohnt in der ehemaligen DDR. Sie bestellt beim Versandhaus „Mündung“ eine Wohnzimmergarnitur in Bordeaux für DM 799,-. Montags bestellt sie, und freitags wird angeliefert, und zwar um 17 Uhr. Da hat Frau A Glück, denn sie kommt gerade vom Einkaufen. Die Sessel gefallen ihr. In den AGB des Versandhauses stand: (hier die gesamten AGB einfügen). Nun wird Frau A allerdings arbeitslos (die Umstände genau schildern, vielleicht, dass man einen Prozess geführt hat und was der Anwalt dafür gekostet hat, auch die Krankheitsgeschichte läßt sich gut hier einbauen). Es kommt, wie es kommen muss … (Absatz) … (Absatz) … .

Nach ca. drei Absätzen kannst Du es wagen, Deine Frage zu stellen. Aber bitte bloß nicht „Wie ist die Rechtslage?“, sondern eher „Was kann Frau A tun?“. Um ganz klar zu machen, dass Du wirklich nichts Allgemeines fragen willst, mußt Du schließlich noch ein „Bitte helfen ganz doll dringend“ druntersetzen.

So, das wollte ich schon immer mal loswerden.

Nun zu Dir:

Deine Angaben sind unvollständig. Weswegen sollen die Möbel gepfändet werden? Sind es exakt diese Möbel, die noch nicht bezahlt sind?_

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Danke!
Endlich hat sich mal jemand getraut auszusprechen, was wir doch alle denken: Die Geschichten, die uns hier erzählt werden, sind viel, viel, viel zu lang, und es kommen viel zu viele Informationen drin vor, die offensichtlich keine Rolle spielen.

Levay

Nachfrage
Hallo Caro,

mir ist dein Posting unklar. Wird hier wirklich gepfändet? Oder geht es um Eigentumsvorbehalt? Du schreibst ja, die Möbel könnten doch einfach bezahlt werden. Sind sie nicht bezahlt? Geht es also bei der „Pfändung“ eben um dieses Problem? Oder geht es um allgemeine Schulden und Pfändung zur Befriedigung des Gläubigers?

Levay

voellig OT
Hallo Worldwidefab,

Punkt 1 und 2: wirklich sehr schoen geschrieben. Dafuer hast Du Dir ein Sternchen verdient (manche moegen mich dafuer lynchen wollen…).

Gruss Tata

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Einen wunderschönen guten Morgen,
ich hoffe, du hast gut geschlafen und ein leckeres
Frühstück zu dir genommen!
Teil 1 habe ich also verstanden, vielen Dank!!!
Frau A wird von ihrem ehemaligen Mann verklagt
ihre Schulden bei ihm zurückzuzahlen.
Da sie das nicht kann, wird gepfändet.
Kann man mein Anliegen jetzt verstehen und beantworten?

Viele Grüße
Caro

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Hallo Levay,

ich schreibe hier noch einmal das gleiche wie weiter unten.
Danke für deine Rückmeldung!
Frau A wird von ihrem ehemaligen Mann verklagt
ihre Schulden bei ihm zurückzuzahlen.
Da sie das nicht kann, wird gepfändet.
Kann man mein Anliegen jetzt verstehen und beantworten?

Viele Grüße
Caro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hai, Caro,

Frau A wird von ihrem ehemaligen Mann verklagt
ihre Schulden bei ihm zurückzuzahlen.
Da sie das nicht kann, wird gepfändet.
Kann man mein Anliegen jetzt verstehen und beantworten?

nun ist es etwas klarer - aber nur etwas…
Also Herr A will von Frau Ex-A eine Summe X. Da Frau Ex-A die Summe X nicht hat, will Herr A den Rechtsweg beschreiten, also Titel vom Gericht holen (hat er schon?) und Pipapo. Mit diesem Titel kann Herr A jetzt einen Gerichtsvollzieher zu Frau Ex-A schicken - nur, daß der Gerichtsvollzieher keine normalen Möbel pfändet. Den interessiert nämlich überhaupt nicht, was Herr A gerne hätte („Ich will meinen Lieblings-Sessel haben“), sondern nur, ob bei einem Verkauf der gepfändeten Sachen ein Summe rauskommt, die über dem Verwaltungsaufwand liegt. Also wird er kein IKEA-Regal pfänden, wohl aber das orginal Biedermeier-Schränkchen. Das bekommt aber immernoch nicht Herr A, sondern wird üblicherweise versteigert - und da kann dann jetzt sowohl Herr A, als auch Frau Ex-A mitsteigern, um das Teil zu bekommen…

Wenn das so ungefähr dem Sachverhalt entspricht, um den es hier geht, dann äußere Dich und schon können die Experten Dir (natürlich ganz allgemein, denn Rechtsberatung darf hier nicht…) entsprechende Hinweise geben.

Gruß
Sibylle

Danke Sibylle!
Das hilft mir schon einmal ein bißchen weiter und trifft den Sachverhalt!
Wenn noch offene Fragen sind, bitte fragen.

Ich möchte keine Rechtsberatung.
Ich möchte nur wissen, ob es im Laufe dieses Verfahrens die Möglichkeit gibt, zu sagen, halt dieses Möbelstück bitte nicht raustragen, ich bezahle dafür den Preis, den ihr von mir dafür verlangt?
Also gibt es vor der Versteigerung die Möglichkeit etws zurückzuhalten und zu bezahlen? Oder muss ich mich bei der Versteigerung hinsetzen und mitbieten.

Grüße
Caro

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Hai again, Carolin,

Ich möchte nur wissen, ob es im Laufe dieses Verfahrens die
Möglichkeit gibt, zu sagen, halt dieses Möbelstück bitte nicht
raustragen, ich bezahle dafür den Preis, den ihr von mir dafür
verlangt?

nee, so mit Sicherheit nicht…
Punkt 1) der Gerichtsvollzieher pfändet keine Möbel. Selbst, wenn da 'ne Schrankwand im Orginal-Design Kotzlani, oder 'ne Couch von Ralf Bonz steht, Neupreis jeweils 25.000,- Euronen - dat ist Wurst! Die Frage, die sich ein Gerichtsvollzieher stellt ist: „Kauft irgendwer das Ding noch für einen Preis, der über den Kosten für Abbau, Transport, Lagerung, Versteigerung und Ersatz-Schrank, bzw. -Couch für den Bepfändeten liegt?“
Punkt 2) Der Gerichtsvollzieher kleistert sein Siegel auf all die Gegenstände, von denen er annimmt, daß sie in der Summe die Schuld decken. Wenn Frau Ex-A also den Video-Rekorder behalten will, dann könnte sie z.B. ihre tolle Spiegel-Reflex-Kamera anbieten… Wenn sie aber soviele wertige Gegenstände besitzt, dann sollte sie zusehen, daß sie diese Sachen verkauft und damit anfängt, die Schuld zu tilgen (gibt meist mehr Kohle, als bei einer Zwangs-Versteigerung)
Punkt 3) Wenn Frau Ex-A dem Gerichtsvollzieher anbietet, einzelne Teile gleich zu bezahlen, die Summe aber immernoch nicht zur Schuldtilgung ausreicht, kann es ihr passieren, daß der Gerichtsvollzieher das Geld nimmt und trotzdem das Teil pfändet.

Ich meine mich düster zu entsinnen, daß Frau Ex-A den Gerichtsvollzieher mit einer Teilzahlung ausbremsen könnte - da mögen sich aber die Experten zu äußern.

Also gibt es vor der Versteigerung die Möglichkeit etws
zurückzuhalten und zu bezahlen? Oder muss ich mich bei der
Versteigerung hinsetzen und mitbieten.

Ist etwas erst mal in einer Versteigerung, dann kann man es meines Wissens nur noch per mit-steigern (wieder-)bekommen.

Mein Rat an alle lautet aber generell, nicht zu warten, bis der Gerichtsvollzieher an die Tür klopft, sondern schon vorher Abzahlungsvereinbarungen zu treffen - äußerst hilfreich sind da Schuldner-Beratungen.

Gruß
Sibylle

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Nochmal Hallo Sibylle,
in allen Foren hilfreich unterwegs,
das lobe ich mir!!!

  1. der Gerichtsvollzieher hat seine Kuckucks verteilt.
  2. es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Sachen abgeholt werden,
    wenn jemand meint, dass der es die Sachen wert sind
    Bis hier steht alles fest meiner Meinung nach.
    Oder?
    So habe ich ab jetzt die Möglichkeit ein einzelnes teil
    zurückzuhalten?
    Ja oder Nein?
    Wenn ja wann zu welchem Zeitpunkt und wie?

Was heißt ich zahle ein Teil und es wird trotzdem mitgenommen?
Ist das dein ernst?

Grüße
Caro

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Nochmal Hallo Sibylle,

Hu…

in allen Foren hilfreich unterwegs,
das lobe ich mir!!!

Weia - erwischt! …und dabei hab ich doch was ganz anderes zu tun *schäm*

Nun komm ich langsam ans Ende meiner Weisheit…
Wenn Frau Ex-A die Schuld bezahlt, bevor das Zeug abgeholt wird, oder eine Zahlungsvereinbarung macht, dann kommt irgendwann ein Schreiben von Gerichtsvollzieher, in dem steht, daß es ihr nun gestattet ist, die Pfandsiegel zu entfernen… (Auf gar keinen Fall ohne dieses Schreiben Siegel enfernen oder gar das Zeug auslagern)

Was passiert, wenn Frau Ex-A einen Teil der Schuld begleicht, weiß ich nicht…

Was heißt ich zahle ein Teil und es wird trotzdem mitgenommen?
Ist das dein ernst?

Ist mein Ernst - betrifft aber den Fall, daß der Gerichtsvollzieher gerade da ist und man ihn versucht, per Kohle davon abzubringen, auf ein bestimmtes Teil den Kuckuck zu kleben, so ungefähr: „Sie glauben, durch den Video 50 Taler zu bekommen, hier haben sie 50 Taler…“ „Sie schulden aber 150 Taler, ich nehm also die 50 und kleb trotzdem, weil der Video dann ja für einen Teil der restlichen 100 herhalten kann…“ - Klar, jetzt?

Wenn Du, genauer gesagt: die fiktive Frau Ex-A, ihre Schulden bezahlt hat, ist die Pfändung hinfällig…

Gruß
Sibylle

Nochmal Danke liebe Sibylle,

aber ich meine nur ein einziges Teil!
Kann ich ein Teil vor dem Abholen durch Bezahlung dieses
einen Teils retten?
Steht ein Preis für dieses Teil fest?

Viele Grüße und schönen abend!
Caro

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Hallo Caro,

aber ich meine nur ein einziges Teil!
Kann ich ein Teil vor dem Abholen durch Bezahlung dieses
einen Teils retten?

nein

Steht ein Preis für dieses Teil fest?

nein

Ciao m.