Pfändung des Gehaltes

Hallo
Folgender Fall:

Ein Mann muß Unterhalt für sein Kind bezahlen, kann dies aber nicht, weil er zu wenig verdient (zwischen 800-1000 Euro). Dann wird ihm das Gehalt gepfändet, das alles was über 800 Euro ist einbehalten wird.

Nun würde der Mann einen Zweitjob auf 400-Euro-Basis annehmen wollen, da er mit den 800 Euro nicht auskommt.
Würde in dem Fall die 400 Euro ebenfalls gepfändet werden, oder nur anteilig oder würde das Amt gar nichts davon mitbekommen oder wie läuft das dann ab?

Vielen Dank

Gruß
Takima

Hallo,

die Pfändung wird gegenüber dem Drittschuldner angezeigt (also dem Arbeitgeber, der Bank, o.ä.). Da in dem geschilderten Fall der Nebenjob wohl durch einen anderen Drittschuldner bezahlt wird als bei dem Hauptjob, kann dies solange nicht gepfändet werden, solange diesem Drittschuldner kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird. Letzteres beantragt der Gläubiger über das Amtsgericht. Und dies kann er nur tun, wenn er von den weiteren Einkünften Kenntnis hat.

Gruss, hemba

Hallo,

soll das ein guter Tipp sein, wie man um seine Unterhaltspflichten herumkommt?

Sich die paar Euros über dem Selbstbehalt pfänden lassen, damit aber immer noch nicht seine Unterhaltspflicht erfüllen, einfach einen Nebenjob annehmen, den verschweigen und daher immer noch nicht den erforderlichen Unterhalt zahlen, aber mittlerweile genug verdienen, um den zahlen zu können?

Wenn ein Anwalt so einen Tipp geben würde, wäre das ein Haftungsfall. Das kann böse ins Auge gehen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html

Sollte man hier Tipps geben, die zu strafbarem Verhalten verleiten könnten? Sicher nicht.

VG
EK

3 Like

Hallo

soll das ein guter Tipp sein, wie man um seine
Unterhaltspflichten herumkommt?

Wo siehst du hier solch einen Tip?

Es ist eine gut erläuterte Antwort auf
die gestellte Frage.

Sich die paar Euros über dem Selbstbehalt pfänden lassen,
damit aber immer noch nicht seine Unterhaltspflicht erfüllen,
einfach einen Nebenjob annehmen, den verschweigen und daher
immer noch nicht den erforderlichen Unterhalt zahlen, aber
mittlerweile genug verdienen, um den zahlen zu können?

Wer hat von Verschweigen geschrieben?

Wenn ein Anwalt so einen Tipp geben würde, wäre das ein
Haftungsfall. Das kann böse ins Auge gehen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html

Sollte man hier Tipps geben, die zu strafbarem Verhalten
verleiten könnten? Sicher nicht.

Wo liest du was von strafbarem Verhalten?

pue

Hallo,

Und dies kann er nur tun, wenn er von den weiteren Einkünften Kenntnis hat.

Natürlich war Gegenstand dieses Tipps, dass der Schuldner den Gläubiger auf seinen Zusatzlohn aufmerksam macht, damit der auch gepfändet werden kann und ihm dann doch nicht zur Verfügung steht, um Einkünfte über dem Selbstbehalt zu haben.

Ich glaube, manche Menschen glauben ernsthaft an den Weihnachtsmann.

VG
EK

4 Like

Hallo

Und dies kann er nur tun, wenn er von den weiteren Einkünften
Kenntnis hat.

Ja, und?
Das ist lediglich eine Erläuterung wann
dieser Zustand eintritt, nämlich dann,
wenn er von weiteren Einkünften in
Kenntnis gesetzt.

Natürlich war Gegenstand dieses Tipps, dass der Schuldner den
Gläubiger auf seinen Zusatzlohn aufmerksam macht, damit der
auch gepfändet werden kann und ihm dann doch nicht zur
Verfügung steht, um Einkünfte über dem Selbstbehalt zu haben.

Nicht ganz.

Ich glaube, manche Menschen glauben ernsthaft an den
Weihnachtsmann.

Aufregung schadet dem Herz.

LG
pue

Hallo,

wir scheinen uns ja einig zu sein, dass die Anzeige der neuen Einkünfte eher nicht Teil des Plans war.

Allerdings spielt es strafrechtlich noch nicht einmal eine Rolle, ob er das Einkommen dem Unterhaltsgläubiger anzeigt.

Um es ganz klar zu sagen: Wenn er das Zusatzeinkommen nicht erst für den Unterhalt und dann erst - wenn noch was nach vollständiger Bedienung der Unterhaltsansprüche übrig ist - für sich verwendet, ist er strafrechtlich nach § 170 StGB dran.

Der „Tipp“ beleuchtete nur die vollstreckungsrechtliche Seite, ohne auf die strafrechtlichen Risiken und Nebenwirkungen hinzuweisen. Anleitungen zu strafbarem Verhalten sind bei w-w-w nicht gestattet.

Das ist in etwa so als würde ich Anton Schlecker Tipps geben, dass man rechtlich wirksam Vermögen auf die Kinder und die Frau übertragen kann und mich hinterher wundern, wenn nicht nur der Insolvenzverwalter Anfechtung prüft, sondern auch von der Staatsanwaltschaft wegen Untreue, des Bankrotts und der Insolvenzverschleppung ermittelt wird.

VG
EK

3 Like

Hallo,

soll das ein guter Tipp sein, wie man um seine
Unterhaltspflichten herumkommt?

nein, gewiss nicht, - weil ich das moralisch selbst verurteile.

Sich die paar Euros über dem Selbstbehalt pfänden lassen,
damit aber immer noch nicht seine Unterhaltspflicht erfüllen,
einfach einen Nebenjob annehmen, den verschweigen und daher
immer noch nicht den erforderlichen Unterhalt zahlen, aber
mittlerweile genug verdienen, um den zahlen zu können?

Schade, dass etwas hineingedacht wird, was so nicht geschrieben und auch nicht gemeint ist.

Sollte man hier Tipps geben, die zu strafbarem Verhalten
verleiten könnten? Sicher nicht.

Nein, da hast Du recht. Und das sollte man auch anderen nicht unterstellen.

Gruss, hemba

Hallo,

ich konnte den Tipp, den Zusatzverdienst erst einmal für die Unterhaltsschulden einzusetzen, bei Dir nicht finden, da hättest Du Dich schon klarer positionieren müssen, um nicht missverstanden zu werden. Zumal die Frage ja wohl recht deutlich in die Richtung zielte, das Geld für sich zu verwenden, nicht wahr?

Aber wie gesagt war das sowieso zu kurz gedacht.

VG
EK

1 Like

Das ist in etwa so als würde ich Anton Schlecker Tipps geben,
dass man rechtlich wirksam Vermögen auf die Kinder und die
Frau übertragen kann und mich hinterher wundern, wenn nicht
nur der Insolvenzverwalter Anfechtung prüft, sondern auch von
der Staatsanwaltschaft wegen Untreue, des Bankrotts und der
Insolvenzverschleppung ermittelt wird.

Hätte der nicht besser bei Zeiten eine GmbH gegründet?

LG
Der Kater

Guten Tag,

Natürlich war Gegenstand dieses Tipps, dass der Schuldner den
Gläubiger auf seinen Zusatzlohn aufmerksam macht, damit der
auch gepfändet werden kann und ihm dann doch nicht zur
Verfügung steht, um Einkünfte über dem Selbstbehalt zu haben.

Ich glaube, manche Menschen glauben ernsthaft an den
Weihnachtsmann.

Ist denn der Schuldner (wenn wir mal davon ausgehen würden, dass es sich nicht um Unterhalt, sondern vllt „nur“ um Unterhaltsschulden aus der Vorauszahlung des Jugendamtes handelt) verpflichtet, Mehreinnahmen anzuzeigen oder wäre es in diesem Fall nicht viel mehr am Gläubiger, regelmäßig die aktuellen Vermögensverhältnisse in Erfahrung zu bringen?

Greetz

Bommel

Hallo,

das sind immer noch Unterhaltsschulden.

Wenn die zuständigen Ämter Unterhalt leisten, geht der Anspruch des Kindes gegen den Unterhaltsschuldner auf das Land über. Es ist so geregelt, dass zur Durchsetzung dieses Rückgriffsanspruchs Auskunfts- und Anzeigepflichten zur Verfügung stehen, Einkommen also selbständig angezeigt werden muss.

VG
EK