Hallo
Folgender Fall:
Ein Mann muß Unterhalt für sein Kind bezahlen, kann dies aber nicht, weil er zu wenig verdient (zwischen 800-1000 Euro). Dann wird ihm das Gehalt gepfändet, das alles was über 800 Euro ist einbehalten wird.
Nun würde der Mann einen Zweitjob auf 400-Euro-Basis annehmen wollen, da er mit den 800 Euro nicht auskommt.
Würde in dem Fall die 400 Euro ebenfalls gepfändet werden, oder nur anteilig oder würde das Amt gar nichts davon mitbekommen oder wie läuft das dann ab?
Vielen Dank
Gruß
Takima